Arbeitslos melden mit Kind?

hallo!

ich bekomme mein töchterchen im märz 2010.
mein arbeitsvertrag läuft am 31.12.2010 aus.
bis märz 2011 bekomme ich ja elterngeld.
gerne würde ich ab april wieder arbeiten gehen, aber wie gesagt muss ich mir dann erst eine neue stelle suchen, weil arbeitsvertrag ja befristet ist und das projekt, für das ich arbeite, dann auch nicht mehr existieren wird. ich arbeite in der kultur und dort ist das stellenangebot nicht gerade üppig.
falls ich nun nicht gleich wieder etwas finde: kann ich mich dann arbeitslos melden? war ja jetzt fast vier jahre durchgängig angestellt.

danke!

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Hallo,

natürlich kannst Du Dich arbeitslos melden, Du musst Dich nur rechtzeitig um eine Betreuung für Dein Kind kümmern!

LG

Anne

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Hi,

wenn du ab April 2011 wieder arbeiten möchtest, dann hast du doch lange Zeit, etwas zu suchen.

Grundsätzlich könntest du dich aber danach arbeitssuchend melden, sofern du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehst (Betreuung muss gesichert sein.)

LG
Nick

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Eine Arbeitslosmeldung klappt, wenn du eine Betreuung für dein Kind vorweisen kannst. Hier in Berlin hast du als arbeitssuchend Gemeldete z.B. Anspruch auf 5 Stunden Betreuung für dein Kind am Tag, also 25 Stunden pro Woche.

Sobald du einen Arbeitsvertrag unterzeichnest, wird der Bedarf aufgestockt. Das Ganze wird per Kitagutschein finanziert.

Mein Sohn ist auch seit er 23 Monate alt ist halbtags im Kindergarten mit der Möglichkeit auf einen Vollzeitplatz aufzustocken, wenn benötigt. Dadurch konnte ich mich Vollzeit arbeitslos melden und bekam ALG 1.

Ob sich die Kinderbetreuung außerfamiliär so regeln lässt, ist stark von der Region abhängig.

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das ist ja toll geregelt in berlin.
ich bin mir nicht sicher, ob das hier in NRW auch geht.
ich werde mich mal informieren.

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Hallo,

erkundige dich erst, wie üppig das Angebot für Kinderbetreuung ist.

Ansonsten hast du nicht nur Probleme beim Arbeit suchend melden, sondern auch, falls deine Suche erfolgreich verlaufen sollte. ;-)

LG Marion

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Du brauchst für die Arbeitslosmeldung eine Bescheinigung von deiner Mutter/Schwester/Freundin, dass sie für xy Stunden für Betreuung zur Verfügung steht, sobald Du eine Stelle hast. Sollte diese Betreuungsperson bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages abspringen und Du dann keine Tagesmutter/andere Lösung finden, dann wird rückwirkend nichts zurückverlangt.

Achtung: Du bekommst - wenn Du vorher vollzeit gearbeitet hast, nur anteilig Arbeitslosengeld, wenn Du auf Teilzeit gehst. Aus diesem Grund ist es besser, du meldest Dich z. B. für 30 Std. arbeitslos. Du kannst dann später trotzdem eine 20 Std.-Stelle annnehmen.

Jetzt brüllen sie hier alle wieder: Betrug. Aber man geht ja nicht davon aus, das die Betreuungszusage zurückgezogen wird.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

vielleicht findet sie ja auch eine 40-h-Stelle direkt vor der Haustür. Warum soll sie sich dann für 30 melden?

Gruß Marion