*malmeineneintragnachobenschiebt
Huhu Ihr Lieben :)
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Jeder sagt mir was anderes Ich bekomme wenig Bruttogehalt aber unterm Strich noch Prämien vergütet, so dass Netto mehr raus kommt.
Wird nun das Nettoentgelt als Grundlage genommen oder das Bruttogehalt???
Frage 2
Eine Mutter sagte mir, dass man Mutterschaftsgeld bekommt und das vom Elterngeld abgezogen wird und dass ich eigentlich nur 8 Monate Elterngeld bekommen würde. Ich verstehe das nicht so ganz.
Könnt ihr mich aufklären?
Elterngeld / Mutterschaftsgeld /Netto oder Brutto?
juhu,
also wenn ich diese ganzen Anträge richtig verstanden haben, dann bekommst du acht wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld und dann effektiv noch zehn Monate das Elterngeld.
LG BU
Und auf welcher Grundlage basiert das Elterngeld, vom Brutto oder Nettogehalt?
Das Elterngeld wird auf Grundlage des bereinigten Nettoeinkommens gezahlt.
Allerdings werden Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), steuerfreie Schichtzulagen und steuerfreie Prämien NICHT berücksichtigt.
Wenn deine Prämien also wirklich steuerfrei sind und quasi brutto wie netto, dann zählen sie nicht mit ins Elterngeld.
Du müsstest von dem reinen Netto, das aus deinem Bruttogehalt resultiert ausgehen. Davon bildest du den Durchschnitt der letzten 12 Monate. Ziehst dann von diesem Durchschnitt noch die 79 Euro Werbungskostenpauschale ab.
Was dann über bleibt ist die Grundlage für das Elterngeld.
Also nochmal für "blonde"
Ich bekomme im Dezember die Prämie für den Oktober. Diese wird auf einem Extragehaltszettel VERSTEUERT und dann auf mein Nettogehalt von Dezember gerechent.
Beispeil
Bruttogehalt Dezember 1500 Euro
Nettogehalt Dezember 1000 Euro
Prämien aus Oktober 300 Euro
Gesamtgehalt Netto 1300 Euro
Bekomme ich hiervon das Elterngeld oder nur von den 1000 Euro Netto? Das wär äußerst doof
Einmalzahlungen (was Prämien ja sind) werden nicht berücksichtigt.
Hallo,
es gibt eine Broschüre beim Regierungspräsidum Deiner REGION und da schlüsseln die genau auf, wieviel Du bekommt. Du mußt z. B. das Elterngeld so berechnen.
ET-6MS-BV ab dann 12 Monate zurück.
Du bekommst dann wirklich nur 10 Monate EG, denn die anderen 2 Monate werden von Deinem MSG aufgefressen.
LG sternchenmo