Hallo,.
ich bin noch recht neu hier und versuche es mal hier, ob mir einer helfen kann.
Ich habe vor ca. 4 Wochen einen Mahnbescheid erhalten wegen einer Forderung. Ich habe dann direkt beim Antragsteller eine Ratenzahlung vereinbart, wo ich auch schon 2x die Rate überwiesen habe. Nun flattert mir heute der Vollstreckungsbescheid ins Haus Aber ich zahle doch meine Raten immer pünktlich. Was muss ich denn nun machen? Dadurch entstehen doch noch mehr Kosten. Muss ich die nun auch tragen? Bin gerade etwas überfordert und weiß nicht was ich machen soll. Habe versucht beim Antragsteller anzurufen, doch die haben schon Feierabend.
LG
Lilo
Fragen wegen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
na ja, die wollen ihre Forderung gesichert wissen, ich würds genauso machen. Du musst gar nichts weiter machen, zahle nur regelmäßig die Raten.
Hi, den Vollstreckungsbescheid hast Du "nur" wegen der Forderungssicherung erhalten - der Antragssteller hat 6 Monaten Zeit den VB zu erlassen, sonst gehen Kosten für MB verloren.
Wie bereits gesagt - einfach weiterhin Raten zahlen - die Kosten für MB und VB kommen zur Forderung hinzu sowie Zinsen - die laufen weiter.
Bedenke bitte, dass Deine Zahlungen erst auf Nebenkosten, dann auf Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung verrechnet werden. Deswegen muss die Ratenhöhe nicht gerade 5 oder 10 € betragen, weil sonst man nie vorran kommt mit Schuldentilgung.
Gruß
Nach dem Mahnbescheid folgt der Vollstreckungsbescheid ...das ist der allgemein übliche Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wenn du deine Raten weiterhin pünktlich in vereinbarter Höhe zahlst, wird man den Vollstreckungsbescheid nicht nutzen. Die Kosten für den VB sind letztendlich von dir zu tragen...
Also ich würde an deiner Stelle mal ganz "unwissend" Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen und als Begründung die vereinbarte Ratenzahlung aufführen. So müsste der Forderer klagen. Hat dein Gläubiger erstmal den Titel (den bekommt er nach Ablauf von 4 Wochen, sofern du keinen Einspruch einlegst), kann er den auch immer wieder vollstrecken lassen, das kostet dann auch noch den GV und rate mal, wer den dann auch noch bezahlt.
LG
Susanne
"Also ich würde an deiner Stelle mal ganz "unwissend" Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen und als Begründung die vereinbarte Ratenzahlung aufführen. So müsste der Forderer klagen."
Falsch. Legt der Schuldner Einspruch gegen den VB ein, wird die Sache von Amts wegen ans Prozessgericht abgegeben. Da die Forderung an sich unstrittig und noch nicht vollständig beglichen ist, wäre der Einspruch m.E. unberechtigt und würde nur noch zusätzliche Kosten verursachen, die letztendlich vom Schuldner zu tragen wären.
"Hat dein Gläubiger erstmal den Titel (den bekommt er nach Ablauf von 4 Wochen, sofern du keinen Einspruch einlegst), kann er den auch immer wieder vollstrecken lassen, das kostet dann auch noch den GV und rate mal, wer den dann auch noch bezahlt."
Der Gläubiger wird nicht vollstrecken, so lange sie ihre Raten pünktlich und in vereinbarter Höhe zahlt...davon ist zumindest auszugehen.
"Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist sinnvoll, wenn dem Antragsteller die Forderung überhaupt nicht zusteht, nicht in der geltend gemachten Höhe zusteht, nicht zum jetzigen Zeitpunkt zusteht oder wenn der Antragsteller eine falsche Person in Anspruch nimmt."