Hallo
Folgendes:
Mein Lebensgefährte ist Arbeitslos geworden.
Und ihm wurde am 1.10.09 -30.09.2010 alg 1 bewilligt.
Nun das Problem:
Da er ja im September noch gearbeitet hat, hat er das Geld für September am 1.10 bekommen. Ist ja normal!
Nun kriegt er aber für den Monat Oktober null Alg 1, da die arge meint, dass das Septembergeld (dass im Oktober gekommen ist), ja für Oktober sei.
Somit bekommt er erst wieder am 30.11 rückwürkend für den Monat November.
Ist das rechtens?
Also uns fehlt ja dann der Oktoberbetrag. wir sind deswegen eine MOnatsmiete im Rückstand, strom konnten wir nicht zahlen.
Man bekommt doch aber 12 Monate alg 1. Ohne Oktober wären es ja nur 11 Monate.
Und das Septembergeld hat ja nix mit Oktober zu tun.
Versteht ihr mich?
Ich hoffe jemand kann mich aufklären.
lg sprudel
Alg 1..ist das rechtens?
Hallo,
eigendlich dürfte euch keine Lücke entstehen, da Alg1 genauso rückwirkend gezahlt wird, wie das Gehalt.
Ich würde in der leistungsabteilung nochmal Druck machen.
Lg Conni
"Und ihm wurde am 1.10.09 -30.09.2010 alg 1 bewilligt."
"Somit bekommt er erst wieder am 30.11 rückwirkend für den Monat November."
M.E. müsste die erste Zahlung Ende Oktober bzw. Anfang November erfolgen, wenn die Leistung ab dem 01.10. bewilligt wurde. Da würde ich mich an seiner Stelle auf den Bewilligungsbescheid berufen...der weist den Bezugszeitraum ja schwarz auf weiß aus. Ob die ARGE allerdings die Möglichkeit hat, den Bescheid entsprechend abzuändern, weil dein LG seinen Lohn bzw. sein Gehalt erst am 01.10. bekommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das ist doch normal - er hat sein letztes Gehalt Ende des Monats bekommen und ALGI (!) wird genau so gezahlt im Gegensatz zu ALGII.
Er bekommt sein Oktober-ALG Ende des Monats.
Gruß,
W
Hallo,
was nu?? ALG1 oder ALG2??? Du schreibst hier was von ARGE, daher die Frage.
ALG1 wird RÜCKWIRKEND gezahlt, sprich zum Ende des Monats. ALG2 wird im Vorraus gezahlt, am Monatsanfang.
Bei ALG1 kann es ggf eine Sanktion sein? Lag die Kündigung in seiner Person begründet oder ähnliches?? Ansonsten Widerspruch (??) einlegen, da bei ALG1 nicht nach dem Zuflussprinzip gehandelt wird.
Solltest Du ALG2 meinen, da gibt es im Oktober dann kein Geld, wenn sein Septembergehalt am 1.10. kam, begründet im Zuflussprinzip. Da wäre die erste Zahlung dann am 1.11. erfolgt.
Gruß
Mone
hallo
sorry, alg 1 hat ja nix mit arge zu tun-war mein Fehler
Das mit dem rückwirkend ist mir bewusst. Deswegen wundern wir uns ja auch warum er Ende Oktober kein Alg 1 bekommen hat, da ihm ja alg 1 ab 1.10.09 bewilligt wurde.
Es wurde uns bei AA gesagt, da er ja sein Septemberlohn am 1.10 bekommen hat,somit steht ihm für den monat oktober kein Alg 1 zu. obwohl es aber ab 1.10 bewilligt wurde.
Sein erstes alg 1 bekommt er morgen,also am 30.11.
Wir mussten somit 2 monate von meinem Alg 2 leben und das beträgt 597€.(wobei die miete alleine schon 505€ beträgt).
Durchs Arbeitsamt sind wir jetzt im Mietrückstand, konnten unseren Strom nicht zahlen und ganz zu schweigen vom täglich Brot.
lg
Hallo
kann es evtl sein. Das das Arbeitsamt und die Arge es gegenseitig verrechnet hat.
Da ihr ALG 2 anfang Oktober für Oktober bekommen habt.
Sein Lohn war auch im Oktober drauf und ALG 1 wird ja im Oktober bezahlt,
So wie ich es versteh hättet ihr dann evtl kein ALG 2 bekommen dürfen.
Es geht ja nach den Zuflußprinzip.
So ist es nähmlich jetzt bei uns auch.
LG
Ich denke, du hast Recht mit deiner Argumentation.
Laut deines Bewilligungsbescheides besteht der Anspruch auf ALG1 ab 1.10. und hat bis zum 1.11. auf dem Konto zur Verfügung zu stehen.
Das ist kein "Ermessensentscheid" sondern ein Rechtsanspruch.
Ich war in der Vergangenheit auch öfter mal arbeitslos, meist innerhalb des Monats. Da habe ich dann - während der Arbeitslosigkeit - mein letztes Gehalt bekommen und ab dem nächsten Tag dann ALG1. (Dies zwar dann mit dreimonatiger Verspätung, aber das ist eine andere Sache.)
An eurer Stelle würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen, am Besten einen Anwalt für Sozialrecht. Dem das Ganze schildern und die entsprechenden Belege mitnehmen. Dann gleich einen Antrag auf Beratungskostenhilfe stellen.
Und dann braucht ihr einen langen Atem. Das kann dauern.
Dem Vermieter und dem Stromanbieter würde ich das Ganze erläutern, bevor es da zu Konsequenzen kommt.
Mit einem Widerspruch bei der Agentur wäre ich vorsichtig. Den Widerspruch kann man gegen einen Bescheid einlegen, aber der ist ja in Ordnung.
Außerdem hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung, heißt, es wird so lange kein ALG1 gezahlt, bis der Widerspruch bearbeitet ist. Und das kann auch Monate dauern.