Hallo,
ich befinde mich derzeit noch im Mutterschutz. Mein Chef möchte mir zur Geburt unseres Sohnes eine finanzielle Zuwendung zukommen lassen. Die Zuwendung soll als Einmalzahlung erfolgen. Nun ist meine Frage: Muss ich dies der Elterngeldstelle mitteilen, also muss der Erhalt dieser Zuwendung angegeben werden, so dass er sich auf das Elterngeld auswirkt?
Unsere örtliche Elterngeldstelle hat mir erklärt, dass es das noch nie gegeben hätte und es dafür keine Regelung gibt. Ich kann mir das aber nicht vorstellen. Es gibt doch hin und wieder doch noch großzügige Arbeitgeber, die sich freuen, wenn es bei den Arbeitnehmern Nachwuchs gibt und die Familie dann finanziell unterstützen, als irgendwelche Sachgeschenke (die man dann eh meist doppelt und dreifach hat) zu schenken.
Für eure Auskünfte danke ich euch schon mal im Voraus.
LG Connie
finanzielle Zuwendung für Geburt durch Arbeitgeber
Hallo
habe auch was bekommen. Habe es aber keinem Mittgeteilt, wieso auch?
Bianca
Hallo Bianca,
danke für deine Antwort.
Darf ich fragen, wie es dein Chef dann "abgerechnet" hat bzw. was er angegeben hat? Ich bin ja auch der Meinung, dass ich es nicht angeben muss, aber mein Chef ist Anwalt und er will es halt korrekt machen.
Lieben Dank
connie
Hallo
Es stand als einmalige Zuwendung auf dem Lohnzettel.
BIanca
hallo,
doch, natürlich gibt es auch firmen,
die ein geldgeschenk machen, ob nun zur hochzeit oder zur geburt.
ich kenne das auch so.
allerdings gab es da noch kein elterngeld.
deshalb kann ich deine frage auch nicht beantworten.
aber ist ja komisch, daß elterngeldstelle selber nicht weiß,
wie es dann läuft
Von der Firma meines Mannes kam zur Geburt 3 mal was... ein Geschenk aus der Zentrale, eines von der deutschen Niederlassung und eines von den Kollegen. Alle 3 Geschenke waren Sachgeschenke. Angegeben haben wir da nie etwas.
Soweit ich weiss, muss man es nicht angeben... Einmalzahlungen werden ja bei der Berechnung auch nicht berücksichtigt.
Ich bekomme mit der nächsten Zahlung auch noch was von meinem AG