Hallo, also meine Frage steht ja schon oben, mir ist auch klar, dass es total unterschiedlich ist, aber wenigstens so ungefähr ne Hausnummer wäre nicht schlecht.
Situation ist die, bin verheiratet, habe eine Tochter mit in die Ehe gebracht, der Erzeuger zahlt seit unserer Hochzeit keinen Unterhalt mehr, bzw. jetzt endlich zahlt er 75 E (statt 223E).
Die vom JA machen nicht wirklich was, er sollte Bewerbungen zeigen, 10 in einem halben Jahr find ich nun nicht wirklich viel... Aber sie sind zufrieden und lassen ihn in Ruhe...
Egal, mein Mann hat ne Rechtsschutz, hat da nachgefragt und die sagen, die gelte auch für mich. Nun war ich gestern beim Anwalt, der sagte, Rechtsschutz geht nicht, wäre max. für ein Beratungsgespräch, er sagt, ich soll mir Berechtigungsschein beim Amtsgericht holen, dann müsste ich nur einmalig 10E zahlen.
Ich also heute zum AG, die Dame meinte, solange das JA seine Bemühungen nicht aufgegeben hat, das JA also weitermachen möchte, wird sowas nicht erstellt, da eben für mich das JA "kämpft".
Bekomme also so einen Schein nicht, Rechtsschutz geht auch nicht - was also kommt auf mich zu? Ich mein, wer weiß, ob ich jemals den Unterhalt sehe - habe eigentlich keine Lust, mir dadurch noch mehr Kosten/Ausgaben aufzuhalsen...
Was meint ihr? Ich dachte auch mal, ich hätte hier gelesen, dass ich ja für mein Kind klage, und Kinder nichts kosten würden oder so...?
Beim Anwalt hab ich heute keinen mehr erreicht...
LG Lenchen
Unterhalt einklagen - was kostet ein Anwalt etwa?
Das Problem bei Dir ist, das Dein Ex arbeitslos ist. Somit gilt eine Unterhaltsklage als aussichtslos und würde eh abgewiesen.
Auch wenn Du selbst zahlen willst, würde es Dich 200 - 500 € für den Anwalt kosten, der die Klageschrift aufsetzt - die eben dann bei Gericht abgewiesen wird. Ergo: Du kannst die Kohle auch das Klo runterspühlen, hat den gleichen Effekt.
Was noch geht ist kostenlos: Eine Anzeige wegen Unterhaltsplichtverletzung. Die wird aber auch eingestellt, wenn Dein Ex bei der Polizei seine Aussage gemacht hat und nachgewiesen hat das er mittellos ist.
Kein Unterhalt zu zahlen ist eben nur dann strafbar, wenn Man(n) es könnte, und dann nicht zahlt.
Hör auf Dich zu ägern und beobachte, wann dein ex wieder in Lohn und brot steht und dann schlag zu.
m.
Das Problem bei Dir ist, das Dein Ex arbeitslos ist. Somit gilt eine Unterhaltsklage als aussichtslos und würde eh abgewiesen.
Wo hast Du denn diese gefühlte Wahrheit her?????
Gruß
Manavgat
Weil aussichtslose Klagen vor Gericht abgewiesen werden ( Information meiner TOP AnwältIN ) sowie Handhabe bei PKH, die bei aussichtsloser Klage nicht gewährt wird.
In Fällen wie diesen - außer Spesen nichts gewesen.
Du kannst Dich aber diesbezüglich gerne bei den Dir bekannten Anwälten sowie den AG informieren.
M.
"Ich dachte auch mal, ich hätte hier gelesen, dass ich ja für mein Kind klage, und Kinder nichts kosten würden oder so...?"
Kann man pauschal nicht sagen...hängt auch von DEINEM Einkommen ab. Das wurde mir zumindest von einer Fachanwältin für Familienrecht so erklärt...
Ich z.B. hatte keinen Bock drauf, evtl. gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen und habe nach dem Beratungsgespräch von einer entsprechenden Unterhaltsklage Abstand genommen. Bei mir gings aber damals "nur" um ca. 100 Euro, die der KV aufgrund seines Einkommens -meiner Meinung nach- monatlich mehr hätte zahlen können/müssen.
eine Strafanzeige bei der Polizei kostet nichts und macht vermutlich mehr Dampf als alles andere.
Du musst außerdem fragen: was kostet es mich, wenn ich auf den Unterhalt verzichte?
Die Anwalts- und Gerichtskosten muss im übrigen der Unterhaltspflichtige zahlen.
Gruß
Manavgat