Kind lebt beim Vater, Anspruch auf Unterhalt fürs Kind??

Guten abend,
ich hoffe, hier kennt sich jemand aus..

Mein Kind (9) lebt seit 4 Monaten bei mir. Ich habe auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.
Seit mein Sohn bei uns lebt, hat meine Frau ihren Job auf Halbtags reduziert, um für den Jungen da zu sein.

Meine Ex ist seit Jahren mit ihrem neuen Mann verheiratet udn macht aktuell eine Ausbildung.
Habe ich denn auch Anspruch auf Unterhalt für meinen Sohn??
Und wenn sie es nicht zahlen kann, bekomme ich dann den Unterhaltsvorschuss mit dem niedrigsten Satz vom Jugendamt??

Kann mir da jemand helfen, bzw. kennt sich wer aus?
Und an wen muss ich mich wenden?

Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß, der Spongi

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Soweit ich hier oft gelesen habe, hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wenn du verheiratet bist!
Deine Ex ist unterhaltsverpflichtet, ob sie zahlen kann/muss würde ich vom Jugendamt prüfen lassen (heißt meine ich Beistandschaft)!

LG

Susanne

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Ja, Du hast Anspruch auf KU.

Da die KM aber eine Ausbildung macht, wird sie wohl weit unter dem Selbstbehalt verdienen ( der neue Ehemann ist nicht unterhaltverpflichtet ), so das Du vermutlich UVG beantragen kannst.

Deine Ex muß es wohl nicht zurückzahlen ( so sie denn zuwenig verdient ) aber auch Du bekommst es nur bis zum 12 Lebensjahr Deines Sohnes.

Mach so schnell wie möglich einen Termin beim JA aus.

die Gummiente
#niko

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#klatsch

Sorry, Du bist ja verheiratet - dann leider kein Anspruch auf UVG

die Gummiente #niko

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Unterhaltsvorschuss bekommst nicht weil neu verheiratet bist.
Aber Deine Ex muss trotzdem zahlen!

Ihr steht ein Taschengeld zu von ihrem neuen Mann!
Ausserdem verdient sie ja etwas in der Ausbildung denke ich mal. Sie muss von ihrem ausbildungsgehalt ja nicht ihren Lebensunterhalt komplett finanzieren, da ihr neuer Mann ja verdient und damit genug Einkommen vorhanden ist.

Ausserdem kann von ihr verlangt werden das sie einen Zweitjob annimmt, um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen!

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Nee, Krokolady, das mit dem Taschengeld, käme nur dann zum tragen, wenn die KM ihr Einkommen bewußt veringert ( z.B. im Erziehungsurlaub geht ) Dann ist weiterhin Unterhalt in voller Höhe zu zahlen.

In der Ausbilldung gelten die gleichen Freibeträge, wie in der Berufstätigkeit auch - rund 900 € sind Selbstbehalt. Egal ob der neue Mann die KM versorgt.

Die Gesetzte sind geschlechtsneutral.

"Ausserdem kann von ihr verlangt werden das sie einen Zweitjob annimmt, um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen!"

Soweit wird kein Gericht gehen, da sich die Mutter ja nur vorübergehend in der Ausbildung befindet. Diese Sanktionen verhängt man, wenn der zu Unterhalt verpflichtete Elternteil sich auf lange Sicht oder ohne Grund von Hungerjob zu Hungerjob hangelt um seiner Unterhaltspflicht zu entgehen. Hier wäre dann aber ein Fachanwalt der erste Anprechpartner, denn bei den Sonderfällen wirds Tricky

Und irgentwann ist die KM ja schließlich auch mit der Ausbildung fertig und kann dann Unterhalt in entsprechender Höhe zahlen.

die Gumminente #niko

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Da sie neu verheiratet ist, leben sie aus einem Topf. Sie benötigt also nicht die 900 Euro Selbstbehalt, weil ihr neuer Mann ja auch seinen Anteil an Wohnung etc. zahlen muss.
Und wenn es bei der Ex so ist das sie ihrem neuen Mann den Haushalt führt, steht ihr sehr wohl ein Taschengeld zu.

Hab das Ganze grad durch, da mein Sohn auch bei meinem Ex lebt seit einem Jahr. Und auch ich bin neu verheiratet, haben kein Einkommen, und muss trotzdem einen geringen Anteil an Unterhalt zahlen, weil mir halt von meinem Mann nen Taschengeld zusteht.

Der Vater soll zusehen das er nen gescheiten Anwalt findet

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UVG bekommst Du nicht, da Du nicht alleinerziehend bist.

Warum triffst Du Dich nicht mit der Ex und deren Mann und teilst ihnen mit:

dem Kind steht Unterhalt zu. Was könnt ihr regelmäßig zahlen? Unterhalt geht immer vor und wenn sie kein Einkommen erzielt, weil sie eine Ausbildung macht und! dem Mann den Haushalt führt, dann muss sie trotzdem zahlen.

Wenn die beiden Euch was anbieten, dann würde ich das befristen auf die Restdauer der Ausbildung. Wenn die 2 sich stur stellen, dann klar stellen, dass es jetzt mit Anwalt und Gericht beigetrieben wird.

Auch Frauen kann man anzeigen bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung. Notfalls muss sie halt abends putzen gehen oder kellnern um den Unterhalt zu zahlen.

Gruß

manavgat