Mahnbescheid bekommen obwohl gezahlt !

Hallo

also ich habe heute einen Gerichtlichen Mahnbescheid bekommen obwohl ich die Rechnung schon lange gezahlt habe. Hab nochmal meine Auszuge kontrolliert und das Gled ist schon lange abgegangen und auch an die richtige Bankbverbindung. Soll ich jetzt da anrufen und die drauf hinweisen oder aufjedenfall den Mahnbescheid wiedersprechen ?

lg aileene

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hallo,

ich würde dem mahnbescheid widersprechen und die kopie des überweisungsbeleges beilegen. das ganze dann als einschreiben senden.

gruß alex

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Ein Einschreiben ist nicht notwendig. Normale Post reicht aus.

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Hallo,

die Kopie eines Überweisungbeleges sagt nichts darüber aus, ob die Überweisung auch ausgeführt wurde. Eine Kopie vom Kontoauszug hilft da weiter.

Gruß
Sassi

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Hallo,

ich würde erst einmal genau schauen, ob du die Bankverbindung wirklich richtig eingetragen hast und nicht evtl. einen Zahlendreher eingebaut hast oder so. Dann würde ich mir den Verwendungszweck ansehen, den du angegeben hast. Kann man daran wirklich genau erkennen, was du bezahlen möchtest? Hast du die Kundennummer und die Rechnungsnummer angegeben und auch da keine Zahlendreher drin? Wurde das Geld gar zurückgebucht (warum auch immer)? Fehlen Angaben, konnte die Firma deine Überweisung vielleicht nicht richtig zuordnen. Hast du dich bei der Bankverbindung verschrieben, freut sich ggf. ein Fremder über dein Geld oder die Bank lagert es zwischen.
Ich habe in der Debitorenbuchhaltung gearbeitet und die genannten Dinge passieren tatsächlich sehr sehr häufig. Da zahlt dann ein "Schmidt" ohne Angabe von Rechnungs- und Kundennummer und glaubt, die Buchhalter haben eine Glaskugel auf dem Tisch stehen. Such da mal den Richtigen, wenn die Firma ca. 500.000 Kundenkonten hat. Oder eine Angabe in der Kontonummer war falsch und der Kunde hat nicht bemerkt, dass ihm das Geld wenige Tage nach der Belastung wieder gutgeschrieben wurde.

Wenn all das nicht zutrifft, würde ich Widerspruch einlegen und dann den Gläubiger anrufen und Angaben machen, wann du das Geld überwiesen und welche Angaben du im Verwendungszweck gemacht hast. Das lässt sich mit Sicherheit irgendwie aufklären.

Gruß
Sassi

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Hallo,l

ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Gleichzeitig würde ich ein Anschreiben an den Gläubiger schicken und eine Kopie des Kontoauszuges beifügen. Es kann durchaus passieren, dass eine Zahlung mal "untergeht". Dir entstehen daraus keinerlei Kosten. Die Gläubiger müssen dann in Vorlage der Gerichtskosten treten. Kannst Du nachweisen, dass Du das Geld pünktlich überwiesen hattest (also vor Beantragung des Mahnbescheides), werden sie den Antrag nicht weiter verfolgen.

LG Anja

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Morgen, unbedingt Widerspruch einlegen, da Du sonst ja auch die ganzen Kosten noch drauf bekommst.
Kopie vom Zahlungsbeleg brauchst Du nicht beilegen, da das Mahngericht diese nicht kontrolliert, die wollen nur das Formular. Die 2 Wochen Frist bitte unbedingt einhalten.
Dann melde Dich beim Anspruchsteller (wird ja sicherlich ein Anwalt oder Inkassounternehmen als Vertreter angegebeben sein) und teile nach dort die Zahlung mit und sende nach dort den Beleg. Die sollen dann nach Prüfung, wenn die Zahlung wirklich da ist (davon geh ich mal aus) zurücknehmen.

Gruß

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Das könnte sich -je nachdem, wann du die Forderung bezahlt hast- überschnitten haben.

Ich würde ggf. bei der Verbraucherberatung prüfen lassen, ob der Mahnbescheid noch "rechtmäßig" beantragt wurde...in dem Fall kämen ja weitere Gebühren auf dich zu, die du letztendlich zu tragen hättest.

Von einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid würde ich eher abraten...das könnte evtl. nach hinten losgehen.

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Oweia Nick,

Du hast KEINE Ahnung von der Materie, richtig ?
Dann frage ich mich, wieso Du überhaupt auf so eine Frage antwortest und so einen Nonsens schreibst:

"Von einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid würde ich eher abraten...das könnte evtl. nach hinten losgehen. "

Dann erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür !
DANN ist es zu spät zum Widerrufen und dem Gerichtsvollzieher mit vollstreckbarem Titel in der Hand ist es VÖLLIG EGAL, ob die Forderung rechtens war oder nicht !



Erst kommen 4 richtige Antworten und nützliche Tipps.....

.....doch dann kommt Nick !

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Schätzelein...ob du's glaubst oder nicht: Ich habe jahrelang im Mahnwesen bei einer Bank gearbeitet.

Kenne zwar den Fall nicht, dass ein Gläubiger NACH der Zahlung einen Mahnbescheid beantragt, würde aber auch nicht ins Blaue hinein zu einem Widerspruch raten, sondern mich als Schuldner erst mal erkundigen, ob das überhaupt Sinn macht, oder ob ich mir damit nicht selber ein Bein stelle. Wie gesagt, ist es kein Ding der Unmöglichkeit, dass sich hier was überschnitten hat.

Die Forderung ist ja anscheinend berechtigt...nur halt schon beglichen. Jetzt gehts aber noch um die Gebühren des MB, die ggf. von der TE zu zahlen sind.

Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid würde das Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Folge haben, und der Gläubiger könnte ins streitige Verfahren gehen. Sollte er anschließend vor Gericht Recht bekommen, wären die Kosten des Gerichtsstreits (inkl. eigenem Anwalt und Anwalt der Gegenpartei) von der Schuldnerin zu tragen.

Von daher wäre ich mit dem pauschalen Rat, Widerspruch einzulegen, verdammt vorsichtig...

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so ich nochmal

also ich hab alles nochmal kontrolliert und ich hab keinen fehler gemacht. die bankdaten stimmen und auch verwendungszweck ist drauf.
das geld ist von meinem konto abgegangen und auch nicht wieder zurück gekommen ! das geld ist schon vor paar wochen abgegangen!!!! auch hab ich nicht zu wenig gezahlt oder sonst was! ich werd das ding also jetzt wiedersprechen.

danke für eure antworten

lg aileene