Hallo zusammen,
mein Kind ist mittlerweile 2 Jahre alt (geb. am 24.08.07), nach gesetzlicher Elternzeit sollte ich nach 3 Jahren ab Aug.2010 wieder anfangen zu arbeiten. Ich hatte mit meinem Chef mündlich vereinbart, dass ich erst mal ein Jahr zuhause bleibe und wir dann wieder darüber sprechen. Jetzt ist mein Chef nicht mehr in Düsseldorf tätig. Einen Antrag habe ich an die Personalabteilung nicht abgegeben bzw. vergessen, da wir das mündlich geklärt hatten. Die Firma hat ca. 200 Beschäftigte.
Ich würde jetzt aber gerne wieder arbeiten. Wie gehe ich vor?
Kann mir mein AG kündigen, weil kein Antrag vorliegt?
Habe ich das Recht wieder ab Februar oder März da zu arbeiten?
Wie gehe ich vor?
Vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten
LG
Elternzeitantrag vergessen - Folgen?
Tja keine Ahnung.
Sorry, aber das ist ja schon ziemlich dämlich. Und ich entschuldige mich wirklich für die Wortwahl. Aber mir fallen keine passenderen Worte dafür ein.
Wer macht denn sowas bitteschön mündlich?
Es geht ja nicht nur darum, daß du dann zu Hause bist, sondern auch darum, daß dir die Elternzeit z.B. voll auf die Rentenversicherung gutgeschrieben werden. Heißt du bist beitragsfrei versichert usw.
Wie du das jetzt mit dem Betrieb klärst, weiß ich auch nicht.
Nur bitte mach eins:
SCHRIFTLICH!!!!!!!!!!!!!
Viel Glück!
mf2
"Ich würde jetzt aber gerne wieder arbeiten. Wie gehe ich vor? "
Du solltest Dich DRINGEND bei Deinem AG melden und ganz vorsichtig mal vorfühlen!
"Kann mir mein AG kündigen, weil kein Antrag vorliegt? "
Genau genommen braucht er das gar nicht - er kann Dir die Abwesenheit auch als unentschuldigtes Fehlen auslegen bzw. davon ausgegangen sein, dass Du nicht mehr kommst...
"Habe ich das Recht wieder ab Februar oder März da zu arbeiten? "
NEIN, warum solltest Du?
Gruß,
W
Wie gehe ich vor?
mich wundert es, dass du nicht daran erinnert worden bist von der Personal abteilung!?
hast du kein schreiben bekommen oder ähnliches!? den nach dem gesetz muss dein AG die elternzeit auch bescheinigen... also habt ihr es beide versäumt!
ansonsten wäre da auch die vermutung, dass sie davon ausgehen, dass du 3 jahre genommen hast.
den mann muss den arbeitgeber nennen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll
also das einzige was du machen kannst, ist deinen AG darauf anzusprechen ....
mehr kann man dir nicht raten.