wieviel darf man zum Elterngeld steuerfrei dazu verdienen?

Hallöle!

Frage steht schon oben.
Würde gerne in der Elternzeit eine Kleinigkeit dazu verdienen ca. 150€. Erlaubt ja oder nein? Muss ich es angeben in der Elterngeldstelle?
Kann man bis zu 400,- € dazu verdienen steuerfrei wie Minijob?

Wer kennt sich aus!

Vielen Dank im voraus!

Lg

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hallo ja man darf arbeiten ich glaub bis zu 18 wstd aber wieviel verdienen weiss ich nicht lg#augen

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Also erlaubt ist es. Angeben musst du es auf jeden Fall, andernfalls ist das Betrug.
Freibeträge gibt es nicht. Ab dem ersten Euro Zuverdienst wird es aufs Elterngeld angerechnet. Lediglich der Sockelbetrag bleibt unangetastet.
Arbeitszeit maximal 15 Stunden pro Woche.

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Sind es nicht 30 Stunden in der Woche? #kratz

LG
Barbara

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Oh ja, stimmt.
15 Stunden waren´s ja bei Alg 1.

Oh man, das ganze Essen über die Feiertage ist mir wohl zu Kopf gestiegen ;-)

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Du kriegst direkt beim Elterngeld Abzüge, wenn Du im 1. Jahr was dazuverdienst, nicht erst bei der Steuer. Und zwar vom ersten Euro an!

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Hallo,

hab mich vor kurzem auch erkundigt. Wenn du den Satz von 300€ also den Mindestbetrag bekommst, darfst du die 400€ dazu verdienen ohne abzüge. Erhälst du mehr elterngeld wird es angerechnet,

Mit der steuer weiß ich nicht wie das zusammenhängt.

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Steuerfrei kannst du genauso viel wie immer verdienen, nur wird jeder Cent beim Elterngeld als Einkommen angerechnet. Lediglich der Sockelbetrag von 300 Euro bleibt dir sicher. Also bei 30 Euro Einkommen hast du dann 20 Euro weniger Elterngeld und somit 10 Euro mehr als ohne Arbeit usw.!

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Ich hab dort im November angerufen. Die Sachlage ist so. Ich habe es auf zwei Jahre splitten lassen. Im ersten Jahr wird jeder Euro angerechnet!! Also nicht wirklich Lohnenswert mE. Im zweiten Jahr darfst du so viel verdienen wie du willst (400 Steuerfrei) und brauchst es auch nicht angeben. Ich wollte meinen Arbeitsvertrag hinschicken, da meinte sie, den brauchen wir nicht. Sie bekommen jetzt nur die Sparbüchse ausgezahlt und was sie jetzt machen ab ersten Geb. des Kindes bleibt ihnen überlassen.

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Hallo.
Im ERSTEN Jahr muß man generell ALLES angeben. Egal wieviel! Und es wird auch alles angerechnet.
Ab dem ZWEITEN Jahr (egal ob du noch Elterngeld beziehst oder nicht!!!) ist es völlig egal! Da darfst du dazuverdienen und es wird NICHT mehr angerechnet.



mf2