Beschäftigungsverbot....Progressionsvorbehalt?

Hi,
mal rein interessenhalber, ein anderer Beitrag brachte mich da gerade drauf:

Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankentagegeld, Kurzarbeitergeld, ALGI - unterliegt alles dem Progressionsvorbehalt, schon klar, auch was das bedeutet weiß ich.

Aber - was ist mit dem Geld, das einer Schwangeren im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes ausgezahlt wird?

Zählt das auch als Lohnersatzleistung und würde damit dem Prog.vorbehalt unterliegen, oder nicht?

Reine Neugier, wäre schön, wenn mir das jemand beantworten kann!

Vielen Dank und viele Grüße
Miau2

1

Das Geld, das du während eines BV´s erhälst ist ja im grunde genommen dein Gehalt.
Wird also auch als solches behandelt.

Hatte selbst ein BV.

mf2

2

Hi,
das heißt, man hat dann quasi darauf schon Steuern gezahlt (was bei einem Gehalt - jenseits eines Minijobs - netto ja so wäre)?

Vielen Dank,
Miau2

3

Versteh jetzt nicht, was du meinst.

Das mit dem Progressionsvorbehalt richtet sich ja an das Elterngeld, das man bezieht.
Es geht nicht darum, ob du vorher mit nem Minijob weniger Steuern zahlst.

Entscheidend ist, wieviel EG du mal bekommst und DAS wird dann als Einkommen gewertet und unterliegt somit dem Progressionsvorbehalt.

mf2

weitere Kommentare laden