Hallo!
Habe gehört, das man die Elternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit vom zweiten Kind anhängen kann. Ist das richtig? Wenn ja, wie und vor allem wann muss ich das beim AG beantragen?
Unser Fall.
Ich habe für unsere Tochter( geboren im März 2005) 3 Jahre Elternzeit beantragt. dann kam im Juni 2007 unser Sohn zur Welt. Die Elternzeit für ihn läuft im Juni 2010 ab. Kann ich denn die restlichen 9 Monate von Neele noch anhängen?
Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
Vielen Dank im Vorraus,
Janine
Elternzeit vom ersten Kind anhängen?
Hi,
ob du das jetzt noch kannst weiß ich nicht.
Was ich gemacht habe war, direkt ab Geburt vom zweiten Kind die restliche Elternzeit vom ersten "zurückzugeben" und einen Antrag auf Übertragung zu stellen, ich werde sie dann im Anschluß an die Elternzeit vom 2. Kind nehmen.
Daten:
Mai 06 - Dez. 08 EZ Kind 1
Dez 08 - Dez 11 Kind 2
Dez 11 - Mai 12 Kind 1 übertragen.
Gehen tut das, wenn der AG zustimmt.
Es gibt wohl auch ein Urteil, wonach der AG nur mit dringenden betrieblichen Gründen widersprechen darf, wenn ansonsten Elternzeit verloren gehen würde.
Aber ob das ganze auch noch geht, wenn man diesen Anspruch erst nach 2,5 Jahren anmeldet weiß ich nicht.
Hast du denn mal den AG gefragt? Mit dessen Zustimmung geht fast alles, vielleicht spielt der ja mit. Meiner braucht mich halt nicht mehr, der ist froh je länger ich weg bin - desto später muss er mir kündigen.
Übertragen darf man pro Kind bis zu 12 Monate - wenn der AG mitspielt. Von daher wäre es vielleicht auch so verspätet angemeldet noch möglich.
Viele Grüße
miau2
Hallo Janine,
du kannst die restlichen Monate anhängen. Gib aber bitte dein Arbeitgeber schnellstens Bescheid. Er wird dann ein Schreiben für die Verlängerung aufsetzen!
Alles Gute!
Das geht aber nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das muss er nicht. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dass er der Übertragung (vor allem jetzt, 2 Jahre später) noch zustimmen muss.
Stellt sich der AG quer, dann haben sich die 9 Monate Elternzeit von Kind 1 mit der von Kind 2 überschnitten und sind damit aufgebraucht.
Stimmt! Habe ich vergessen zu erwähnen!
Hi Janine,
wie lange hast Du die Elternzeit vom erstem Kind beantragt? Wenn man während der ersten Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, endet damit nicht automatisch die erste Elternzeit. Die erste wird bis zum Ende durchgezogen. Somit hättest Du die zweite hintendran hängen können. Man kann die Elternzeit hinausziehen wenn man den Übertrag richtig gestaltet.
ich hatte für Neele bis März 2008 beantragt. Dann hat aber von Ole die Elternzeit im Juni 2007 begonnen. Und nun? Verfallen die 9 Monate?
MfG
janine
Hat Dir der AG bestätigt, dass die erste Elternzeit beendet wurde aufgrund der zweiten? D.h. einen Übertrag hast Du nicht beantragt? Dann musst Du Deinen AG einfach fragen, ob Du die restliche EZ noch anhängen kannst. Die Frist für den Übertrag ist ja schon lange überschritten. Wenn er es ablehnt, verfallen die restlichen Monate.
Gruß
Shirley