Guten Morgen an alle hier,
ich wollte mal fragen ob jemand von euch da eine Ahnung hat.
Und zwar folgendes:
Der Vater meiner Tochter ist bei einer Zeitarbeitsfirma angesttellt und ist momentan ohne Arbeitsauftrag daheim, da es wohl keinen Einsatzort gibt.
Es ist ja geregelt, daß er trotzdem bezahlt werden muss, weil er würde ja arbeiten wollen, nur ist halt nirgendwo Bedarf.
Dürfen für dieses "Daheimbleiben-müssen" die Überstunden die er angesammelt hat, verrechnet werden oder dürfen dafür Urlaubstage abgezogen werden? Es ist Vertragsmäßig nichts schriftlich dazu festgehalten.
Kennt sich jemand damit ein wenig aus und könnte was dazu schrieben? Das wäre super lieb.
Herzlichen Dank und lieben Gruß
Gabi
Zeitarbeitsfirma - ohne Arbeitsauftrag daheim
Meinem Bruder hat man die Überstunden verrechnet als Freizeitausgleich. Wie es mit dem Urlaub ist weiß ich jedoch nicht.
Hallo Gabi,
die Überstunden können verrechnet werden - der Urlaub nicht - so war es zumindest bei meinem Mann als er noch bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet hat. Den Urlaub können die nur Gegenrechnen wenn er gekündigt ist soviel ich weiss.
LG Johanna
Urlaub nein - nur auf freiwilliger Basis. Überstundenabbau: ja.
Leider können Zeitarbeitsfirmen ihren Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen kündigen, wenn keine Aufträge generiert werden können.
Gruß
Manavgat
DAzu gibts genau gegenteilige Urteile. ZAF arbeiten nach den gleichen Gesetzen wie alle AG und die lassen eine Kündigung aus dem Grunde nicht zu!
Einem früheren Partner von mir ist genau mit dieser Begründung gekündigt worden. Trotz Gerichtsverfahren war er den Job los.
Gruß
manavgat
Hallo,
also, es ist so.
Wenn der Vater deines Freundes freiwillig auf Überstunden zuhause bleibt, dann ziehen die das natürlich ab, wenn der Vater deines Freundes freiwillig Urlaub nimmt, dann dürfen die auch Urlaub abziehen.
Ist es aber so, dass der Vater deines Freundes, seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen will und die ZAF nicht in der Lage ist ihm Arbeit zu geben, dann befindet sich die ZAF gemäß §615 BGB im Annahmeverzug und sie dürfen weder ans Zeitkonto noch Urlaub dafür abziehen.
Davon darf auch nicht abgewichen werden, da dies a:) das unternehmerische Risiko der ZAF ist und b:) gemäß §11 AÜG unzulässig ist.
Für Zeitarbeiter ist auch das Forum chefduzen.de ganz ok, da wird auch alles genau erklärt.
Hier in Hamburg zum Beispiel lassen die Arbeitsgerichte eine betriebsbedingte Kündigung nicht vor 2-3 Monaten erfolglose Vermittlungsversuche zu.
Eine ZAF darf also nicht sofort weil sie keinen Folgeauftrag haben kündigen, da dies ebenfalls das ureigenste unternehmerische Risiko einer ZAF ist.
Es lassen sich in der Zeitarbeit in der Regel die Leute nur jeden Dünnpfiff den eine ZAF macht gefallen und behaupten dann auch noch, es wäre richtig man kann ja nix machen.
Bin schon seit 4 Jahren bei ein und der selben ZAF und die würden nie auf die Idee kommen bei mir verleihfreie
Zeiten vom Zeitkonto abzuziehen.
Im übrigen, er soll sich bloss nichts vom Direktionsrecht oder Verfügungsrecht der ZAF über das Zeitkonto erzählen, das ist Bullshit.
Gruß
Demy