Wie lange Anspruch auf Arbeitsplatz nach Geburt

Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,da ich leider keine Ahnung habe!
Folgende Situation:
Ich habe damals bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit angegeben(was auch immer das bedeutet #gruebel).
Meine Tochter ist jetzt 2,5 Jahre alt.Heisst das jetzt ich habe keinen Anspruch mehr auf meinen alten Arbeitsplatz??Hätte ich da irgendwas verlängern müssen,das ich verpennt habe?
Meine Kleine wird im Juli 3,kommt aber erst im August in den Kindergarten.Ich könnte erst ab September/Oktober arbeiten gehen,da man ja die ersten Wochen beim Kind bleiben muss.
Wäre das ein Problem oder kommt es einfach darauf an,wie kulant mein Chef ist?
Danke für eure Hilfe
LG
Alex

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Hi,
wenn dein Chef dich noch nicht entlassen hat ist er bereits seeeeehr kulant.

Natürlich hättest du verlängern müssen, wenn du über den Zeitraum, den du angemeldet hast hinaus zu hause bleibst.

Ich würde mal sagen, dass du keinen Anspruch mehr hast (wobei ich als juristischer Laie nicht sagen kann, was die stillschweigende Duldung deines Chefs für Folgen für ihn haben kann).

Rede mit ihm, und das so schnell wie möglich, sonst ist der Job weg sobald es ihm auffällt.

Über den dritten Geburtstag hinaus hast du keinen Anspruch, egal wie - weder auf zu hause bleiben noch auf Erhalt vom Arbeitsplatz.

Viele Grüße
Miau2

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Ja das werd ich wohl machen.
Ich weiss nur nicht ob es Sinn macht,denn wir wollen ja auch noch ein zweites Kind(spätestens 20011) und ehrlichgesagt komm ich mir dann blöd vor,wenn ich nach einem halben Jahr ankomme und schwanger bin.

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Viel schlimmer als jetzt kannst Du ja nicht dastehen.
Du hast Dich wirklich nicht vor Ablauf der 2 Jahre mal in Deiner Firma gemeldet???

Gruß,

W

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Wie jetzt?
Du hast 2 Jahre EZ beantragt und bis jetzt quasi schon 1/2 Jahr unentschuldigt Deinem Arbeitsplatz ferngeblieben?

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So siehts wohl aus!Ich wusste aber auch nicht,dass ich mich nach genau 2 Jahren melden muss.
Ich war auch schon öfters bei meinem Chef und es hat niemand was gesagt.
Ich bin jetzt eigentlich nur darauf gekommen,weil ich wieder was arbeiten muss,sobald meine Kleine in den Kiga kommt.

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Du hättest Dich sogar früher melden müssen , nicht erst nach zwei Jahren !
Warum sollte Dein Chef auch was sagen ? Das ist nicht seine Aufgabe !

Zumindest hat Du ja gewusst, wie das Kindermachen geht .....

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Hallo

Nun, dein Chef könnte davon ausgehen, das du nicht mehr kommst. du hat nur 2 Jahre beantragt und bist nun schon 6 Monate länger daheim.

Er muss dich nicht mehr nehmen.

Und wie du das mit dem Kiga regelst, ist deine Sache. Du hast keinen Anspruch darau, das du während der Eingewöhnung zu HAuse bleibst. Musst dann unbezahlten Urlaub nehmen.

Bianca

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Ja,da sieht man mal wieder wie uninformiert ich bin....#hicks
Ich hab mich garnicht mit dem Thema beschäftigt als ich damals in Mutterschutz ging.
Da bin ich halt leider etwas naiv......
Muss aber auch sagen,dass mein Chef ein sehr lieber gutmütiger Kerl ist.Wahrscheinlich hat er sich deswegen nicht gemeldet.

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Nun ja, für unbezahlten Urlaub braucht man ja ein Arbeitsverhältnis. Ob das noch besteht, hängt davon ab, wie "gutmütig" der Chef ist.
Lt. meinem Tarifvertrag genügen 3 unentschuldigte Fehltage für die Kündigung.

LG

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