Hallo,
ich gehe ab dem 19.03.2010 in den Mutterschutz und hätte die Möglichkeit ab dem 15.02.2010 bis zum Juni 2010 an einer Qualifizierung bzw. beruflichen Weiterbildung teilzunehmen.
Ich darf ja laut Mutterschutzgesetz auf eigenen Wunsch bis zur Entbindung arbeiten gehen.Stimmt doch so,oder?
Also ich muss mich nicht an die 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung halten,oder?
Aber wie sieht es nach der Entbindung aus?Das ich nicht arbeiten gehen darf ist mir klar.Aber wie sieht es mit der beruflichen Weiterbildung aus?Darf ich die direkt nach der Entbindung wieder anfangen?
In einem anderen Forum habe ich gelesen,dass man laut Gesetz auch nicht an einer Weiterbildung teilnehmen darf
Aber ich gehe ja nicht arbeiten,sondern mache diese Weiterbildung abends in der Zeit von 19-21.30 Uhr.
Ist ja quasi Schule
Würde es sehr schade finden,wenn ich nicht teilnehmen kann.Diese Weiterbildung ist sehr begehrt und ich müsste 1 Jahr warten um mich wieder anzumelden.Auch da ist nicht gesichert ob ich diese Weiterbildung bekommen wegen der hohen Nachfrage.
Jetzt ist ein Teilnehmer abgesprungen und da ich schon lange auf der Liste stehe hätte ich jetzt die Chance
Kennt sich jemand damit aus?Darf ich die Weiterbildung machen?
Gruß,
Sterni
Qualifizierung während Mutterschutz
ich habe damals studiert und bin nicht in die mutterschutzregelung gefallen. ich habe bin eine woche nach der geburt wieder studieren gegangen.
überlege aber bitte, was mit deiner weiterbildung ist, wenn bei der geburt irgendwas anders läuft. oder du länger im KH bleiben musst.
ist die weiterbildung jeden abend? wenn auch zeitlich nur kurz, du hast dann ein neugeborenes zu hause, welches unter umständen genau dann hunger hat, etc ...
hast du bei der weiterbildung kranktage?
ich würde da aber trotzdem anfangen und es versuchen.
LG
Die Weiterbildung ist 3x in der Woche und 6x an einem Samstag.
Was nach der Entbindung passieren kann,habe ich im Hinterkopf
Ich gehe jetzt einfach mal vom Besten aus.
Natürlich ist das Baby versorgt wenn ich nicht da bin.Ich bin ja nicht über Stunden weg und um diese Uhrzeit ist mein Mann da,da auch noch 2 große Kinder zu betreuen sind.
Es geht mir eigentlich "nur" darum,ob ich diese Weiterbildung machen darf.
Sie ist nicht vom Arbeitgeber,da die Qualifizierung in eine völlig andere Richtung geht und ich nach der Elternzeit nicht mehr in meinem jetzigen Betrieb arbeiten kann.
Gruß
Wenn es eine berufliche Weiterbildung über deinen Ag ist, dann darfst du dort 8 Wochen nach der Entbindung nicht teilnehmen.
Hallo,
nein,es ist keine berufliche Weiterbildung über meinen jetzigen AG.
Gruß
Wenn du damit Schüler bist, dann gilt genau wie für Studenten der Mutterschutz nicht, bedeutet aber auch, man darf trotz Entbindung usw. nicht fehlen.