also es geht um meine Schwester sie ist auf 600euro beschäftigt im Friseursalon und sie hatte nun einen Autounfall und ihre chefin will ihr jetzt garkein lohn zahlen weil sie ausfällt!
Das geht doch nicht oder?
Sie ist ins schleudern gekommen und in einen baum gefahren und hat und das Auto ist so zerquetscht vorne das ihre Knie Kaputt sind (also total blau und sie kann nicht laufen)
Sie hat sich aus Angst auf eigne Gefahr aus dem Krankenhaus entlassen und will Morgen arbeiten gehen weil sie sonst ihre Miete nicht bezahlen kann. Aber sie kann jetzt schon kaum sitzen und liegt.
Sie bekommt auch kein bezahlten Urlaub, Ich bin Selbstständig bei mir ist das klar das ich kein geld bekomme wenn ich nicht arbeite, aber bei ihr auch???
ich schon im vorraus für die Antworten
Dringend!!! Kein Geld bei Krankheit bei Teilzeit?
http://www.bmas.de/portal/15438/entgfg.html
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
Wie lange ist deine Schwester schon dort beschäftigt?
es müssten jetzt 1,5 jahre sein.
Natürlich hat sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn sie vor dem Unfall länger als 4 Wochen ununterbrochen beschäftigt war, MUSS ihre Chefin ihr 6 Wochen den Lohn zahlen, danach erhält sie Krankengeld von der Krankenkasse.
http://www.arbeitsratgeber.com/entgeltfortzahlung_0072.html
Ihre Chefin wäre nur von der Zahlung befreit, wenn ein Dritter Schuld hätte bei dem Unfall. War noch eine andere Person in den Unfall verwickelt (Auslöser)?
Wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist und sie auf dem direktesten und kürzesten Weg nach hause ist, müsste sogar geprüft werden, ob es sich nicht um einen Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall handelt. Dann kommt die Berufsgenossenschaft auf.
Das einzige, was Deiner Schwester passieren kann, ist, dass sie während der Krankheit von dem Salon gekündigt wird. Damit könnte die Chefin durch kommen, wenn es sich um einen kleinen Betrieb handelt und der lange Ausfall für den Betrieb nicht tragbar wäre. Denn in bestimmten Fällen darf während einer Krankschreibung auch gekündigt werden. Und da muss man bei kleinen Betrieben vorsichtig sein.
LG Janette
"Ihre Chefin wäre nur von der Zahlung befreit, wenn ein Dritter Schuld hätte bei dem Unfall."
Was sie aber noch lange nicht berechtigt, die Lohnzahlung umgehend einzustellen, solange noch überhaupt nichts geklärt ist! Wenn dann, kann sie sich die Kosten von der Versicherung erstatten lassen, aber Lohnzahlung einstellen, meines Erachtens no way!
nein es war kein dritter beteiligt, sie ist in der kurve ins rutschen gekommen. Wo muss sie sich denn melden wenn das die berufsgenossenschafft zahlen soll?
Ich glaube es wäre nicht so schlimm wenn sie dort gekündigt wird, sie wird dort behandelt wie der letzte dreck aber sie ist ein mensch der alles in sich reinfrisst und sich nichgt wehrt
es kommt noch dazu das es auf den weg zur arbeit passiert ist, mein Lebensgefährte (auch selbstständig) hat mal gehört das es dann auch über die arbeit eine Unfallversicherung gibt???
In dem Falle, wenn es ein Wegeunfall (so nennt man das wenn einem ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle passiert) gewesen ist, muss unbedingt heraus gefunden werden und das schnell, ob es eine Versicherung über die Berufsgenossenschaft für Frisörberufe gibt.
Ich weiß es leider nicht, ob es fest gesetzlich geregelt ist, dass jeder Arbeitgeber einer Berufsgenossenschaft angehört. Aber ich meine schon.
Denn dann ändert sich die Lage für Deine Schwester zum Positiven.
Berufsunfälle sind besonders geschützt. Sie erhält besser Heilbehandlungen und ggf. sie kann wegen dem Unfall nie mehr arbeiten, hat sie Anspruch auf eine Rente der Berufsgenossenschaft.
Dafür muss der Unfall den behandelnden Ärzten und vor allem der zuständigen Berufsgenossenschaft unverzüglich angezeigt werden. Es muss ein detailierter Unfallbericht an die Berufsgenossenschaft geschickt werden.
Der Anspruch kann verfallen, wenn es nicht unverzüglich gemeldet wird.
In dem Moment ist auch die Krankenkasse nicht mehr zuständig.
Sie würde Krankengeld in voller höhe ihres letzten Gehaltes erhalten. Kein reduziertes Krankengeld.
Ruf morgen mal bei ihrer Krankasse an. Die helfen Euch, denn die sind froh, wenn sie nicht zahlen müssen!
Das ist übrigens die "Unfallversicherung", die Dein Lebensgefährte meint.
Wenn der Laden übrigens wirklich auf die Idee kommt, sie zu kündigen, soll sie ja Kündigungsschutzklage einreichen! Denn wenn sie 1,5 Jahre dort schon beschäftigt ist und selten krank war, kann gut sein, dass sie damit durch kommt. Und es ggf. zum Vergleich kommt und die Chefin ihr noch ein paar Euros zahlen muss.
LG Janette
Kann mir jemand sagen wo sie sich in dem fall melden kann? Meine mutter ist momentan bei ihr und würde dann morgen alles erledigen sie wohnt leider weit weg und müssen das so schnell wie möglich erledigen da meine mutter nächste woche wieder zurück muss und sie alleine mit ihren knien nirgends hin kann.
Deine Schwester ist nach dem Unfall doch sicher beim Arzt gewesen. Dort muss sie eigentlich angeben, dass es sich um einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit handelt. Normalerweise setzen die sich dann mit dem AG in Verbindung und erfragen die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese wiederrum schreibt dann den AG an und möchte den Unfallhergang geschildert haben. Dazu muss man einen Fragebogen ausfüllen. Hab ich selber schon einige Male gemacht, wenn ein Mitarbeiter einen Arbeistunfall hatte.
Ich würde deiner Schwester raten, dass sie sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzt und diese Dinge dort einfach mal hinterfragt.
Also hab jetzt mit meiner Mutter telefoniert und sie hat ihre papiere rausgesucht.
folgendes sie arbeitet 20std die woche und ihre Abrechnung:
600Euro Brutto
40,2Euro Krankenkasse -
6,29Euro Pflegeversicherung -
50,08Euro Rentenversicherung -
7,04Euro Arbeitslosenversicherung -
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496.39 euro bekommt sie ausgezahlt.
Das ist doch die reinste abzocke. ihre Chefin zahlt ihr das geld auch nur so aus und sie bekommt keine abrechnung, jetzt hat sie einmalig eine bekommen weil sie für wohngeld beantragen eine brauchte. Ich denke da läuft etwas überhaupt nicht richtig, ihre chefin hat gesagt das sie jetzt nur 100euro in der woche bekommt wenn sie krank ist und davon die ganzen abzüge noch
Hallo
Nö, das ist eine Abzocke! Das sind gesetzlich geregelte Abzüge. Da musst Du Dich beim Staat beschweren.
Aber der Laden MUSS ihr eigentlich jeden Monat eine ordentliche Abrechnung machen.
Ich hoffe, Deine Schwester zahlt auch wirklich Sozialabgaben und hat da nicht 1,5 Jahre unter der Hand gearbeitet... Sonst kannst Du das mit der Berufsgenossenschaft auch vergessen.
Sorry, sollte Keine Abzocke heißen....
Sie soll nicht arbeiten gehen, sondern sich in dieser Angelegenheit an die Handwerkskammer wenden!
Gruß
Manavgat