Unterhalt von der Oma, wenn Vater zahlungsunfähig?

Hallo ihr Lieben,

hab da mal eine Frage. Lebe vom Erzeuger meines Kindes seit der Geburt getrennt. Mein Sohnemann kennt seinen Erzeuger gar nicht. Er hat in der ganzen Zeit (8 Jahre) den Kontakt nie gewollt und gerade mal ein halbes Jahr Unterhalt gezahlt. Bis zum 6. Lj habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen, das fällt jetzt natürlich weg. Das letzte was ich weiß, ist, dass der KV Insolvenz angemeldet hat, weil er hochverschuldet ist (war).

Nun habe ich von einem Arbeitgskollegen meines LG gehört, dass er einen ähnlichen Fall in seinem Umfeld hat. Dort wird jetzt die Mutter des Kindsvaters (also quasi die Oma) auf Zahlung von Unterhalt verklagt und die Erfolgsaussichten stehen wohl nicht schlecht.

Kann das sein? Danke für eure Antworten! #blume

1

Ich hoffe doch wohl nicht das da was dran ist.

LG Ina

2

Ja ist so.

Wende Dich an eine Anwältin.

Gruß

Manavgat

3

Hallo

jA, das ist richtig. Die Grosseltern können zum Unterhalt herangezogen werden.


http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/groeltern_haften_fr_unterhalt_der_enkelkinder-92.html

Bianca

4

Hallo,

leider ja.

Leider, weil ich persönlich das moralisch nicht ok finde. Was kann die arme Frau dafür, dass ihr Sohn ein Kind zeugt und sich dann nicht kümmert?

LG
Sassi

7

"Was kann die arme Frau dafür, dass ihr Sohn ein Kind zeugt und sich dann nicht kümmert?"

Gar nichts...aber dieses Kind ist nun mal ihr Enkel.

8

Deshalb finde ich es trotzdem nicht richtig.

5

Hallo,

ja das ist richtig, allerdings werden dann ALLE Großeltern herangezogen, also auch deine Eltern.

LG Yvonne

6

Es ist grundsätzlich möglich, die Großeltern auf Unterhalt für den Enkel zu verklagen...der Selbstbehalt ist in diesem Fall m.W. allerdings um einiges höher. Außerdem würden DEINE Eltern dann ggf. auch zur Kasse gebeten...vorausgesetzt, sie verfügen über entsprechendes Einkommen.

9

Oft hat die Generation vor uns Haus- und Grund. Da kann man notfalls Zwangsgrundschulden eintragen lassen.

Gruß

Manavgat