Hallo,
ich bin im Moment in Elternzeit, bin Beamtin und habe einige Fragen, die ich im Internet nicht beantwortet bekomme, war schon auf einigen Seiten. Ich wäre sehr froh, wenn jemand mir die Fragen beantworten könnte.
1. Frage
Habe ich auch nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeitstelle?
Die Frage geht dahin, dass es sonst vielleicht Sinn macht, noch während der Elternzeit in den Dienst zurückzukehren, denn da habe ich ja Anspruch auf eine Teilzeitstelle und wenn man die einmal hat, ist es meistens gut
2. Frage
Wann und wielange habe ich einen Beihilfeanspruch? Wann kann ich in die gesetzliche Versicherung? Habe ich auch einen Anspruch, wenn ich mich nach der Elternzeit beurlauben lasse?muss ich diese Ansprüche nehmen oder kann ich mich auch über meinen Mann gesetzlich versichern? ( würde viel Geld sparen)
3. Frage
Wenn ich mich nach den drei Jahren Elternzeit noch ein halbes Jahr beurlauben lasse und dann noch ein zweites Kind bekomme, habe ich dann Anspruch auf Gehaltszahlung in der Mutterschutzzeit, die ja während der Beurlaubung wäre?
4. Frage
gleicher Fall wie bei 3), bin ich dann auch wieder in der Elternzeit, auch wenn ich beurlaubt bin? Oder ist das dann weiter Beurlaubung?
5. Frage
Welche Unterschiede gibt es überhaupt bei einer Beamtin zwischen Elternzeit und Beurlaubung? Oder ist die Beurlaubung genauso gut wie die Elternzeit?
Wäre dankbar für ein paar Tips oder Antworten.
Vielen Dank!
Sally
Elternzeit und Beurlaubung bei einer Beamtin - Welche Unterschiede?
1. Ja, hast du als Beamtin.
2. Beihilfeanspruch bleibt gesetzlich versichern geht gar nicht mehr so ohne weiteres und familienversichern schon mal gar nicht!
3. Ich denke nein.
4. Wenn du beurlaubt bist, bsit du beaurlaubt und nciht in Elternzeit.
Unterschied ist der, dass Beuarlaubungen nur bis zu einer begrenzten Anzahl Jahre insgesamt gehen, Elternzeit hast du zusätzlich jeweils drei Jahre je Kind.
Bei meiner Mutter gabs das z.B. früher mit der Elternzeit noch cniht, da zählte alles zur Beurlaubung, damit hat sie die maximal 12 Jahre voll und kann sich nicht mehr beurlauben lasse um ihre Enkelkinder zu betreuen.
Hi, vielen Dank für Deine Antworten.
Zu 1)
Also Du meinst, dass ich auch wenn ich mich sagen wir noch ein halbes Jahr beurlauben lasse, Anspruch auf eine Teilzeitstelle habe. Sie können dann nicht sagen. Wir haben da was, aber nur ganztags?
Zu 2)
Ich habe irgendwo gelesen, dass ich mich in der Beurlaubung über meinen Mann, der gesetzlich versichert ist, versichern lassen muss, da ich dann doch Anspruch auf Familienversicherung habe. Kannst Du das irgendwo im Gesetz zitieren? Wäre sehr wichtig für mich.
Zu 4)
Hat es denn viele Nachteile, wenn ich in der nächsten „Elternzeit“ keine Elternzeit hätte, weil ich beurlaubt bin? Oder ist das im Prinzip egal?
Zu 5) Also hätte ich 12 Jahre plus 3 Jahre?
Liebe Grüße Sally
Hallo,
ich bin Beamtin in Sachsen, ich weiß nicht, ob es da regionale Unterschiede gibt. Aber bei mir war / ist es so:
1. In der Elternzeit (hatte zwei Jahre genommen) konnte ich jede Stundenzahl zwischen 8 und 30 wählen. Nach der Elternzeit gibt es auch einen Anspruch auf Teilzeit, bei uns bis zum 10. oder 12. Geburtstag des Kindes. Hier freie Wahl ab 20 Stunden. Alles unproblematisch. Allerdings wird geraten, die Anträge zu befristen, damit man auch wieder in die Vollzeit reinkommt, falls es irgendwann wieder soweit ist.
2. Der Beihilfeanspruch besteht auch während der Elternzeit. Die private Krankenversicherung musst du allerdings alleine tragen. Eine Wahl zur Versicherung über den Mann ist meines Wissens nach ausgeschlossen. Würden sonst ja alle für diese Zeit so machen. Wie es mit einer Beurlaubung nach der Elternzeit ist, weiß ich nicht so sicher. Wer sich bei uns in der letzten Zeit beurlauben ließ (allerdings aus anderen Gründen wie Studium o.ä.), der hatte keinen Beihilfeanspruch mehr.
3. Nein. Da wäre es klug, mal ein paar Monate arbeiten zu kommen. So haben es einige Kollegen gehandhabt. Sind schon schwanger wiedergekommen und hatten dann Anspruch auf Gehaltszahlungen während der Mutterschutzzeit.
4. Du hast neue Elternzeit, wenn ein weiteres Kind geboren wird. Ich denke mal, dass du mit etwas Geschick das ganze für dich günstig gestalten wirst. Lass dich doch immer nur für ein halbes Jahr beurlauben und schau dann, wie deine Situation ist.
5. Elternzeit ist aus dienstrechtlichen Gründen m.E. besser. Dienstjahre, Beihilfe .... ? Na, vielleicht weiß hier jemand mehr.
Viel Glück.
Grüße Tabea
Liebe Tabea,
vielen Dank für Deine Antworten.
Zu 2) Susanne (Beitragüber Dir) meinte genau das gegenteil.
Zu 4) Bist Du sicher,dass ich auch wenn ich beurlaubt bin und schwanger werde, dann eine erneute Eltern zeit habe?
Liebe Grüße
Sally
Hallo,
zu 2)
Ich denke, ich habe dasselbe geschrieben wie Susanne. Familienversicherung (= gesetzliche KV) geht nicht, Beihilfeanspruch besteht weiterhin. Das heißt, dass du deine Beiträge zur privaten KV während der Elternzeit weiterzahlen musst.
zu 4)
Ich wollte dich mit dem Hinweis "halbes Jahr beurlauben und dann mal schauen" darauf hinstupsen, dass du mit Eintritt der nächsten Schwangerschaft einfach die Beurlaubung auslaufen lassen könntest. Dann gehst du noch einige wenige Monate arbeiten und hast neue Elternzeit und neues Mutterschutzgeld. Zumindest haben bei uns das einige so gehandhabt. Ist ja nicht verboten...
Gruß Tabea
Hallo Sally!
Ich bin Bundesbeamtin und bei mir war das so:
Krankenversicherung übernahm bei mir die Besoldungsstelle. Ist weder Gehalt- noch Elterngeld ahängig. Erkundige Dich da mal. Bekommt angeblich jede Beamtin.
Beihilfeberechtigt bist Du immer. In die Familienversicherung kannst Du leider nicht. Die gesetzlichen Versicherungen werden Dich nicht aufnehmen, da Du privat versichert warst/bist.
Das mit der Teilzeitbeschäftigung ist immer so ein Ding.
Bei mir bestand nach der Elternzeit weder ein Anspruch auf meine Alte Stelle noch auf Teilzeitarbeit.
Ich habe mich deshalb vorsichtshalber dazu entschieden während der Elternzeit den Mindeststundensatz von 6 Stunden wöchentlich zu machen um meine Stelle zu erhalten.
Dabei erfuhr ich, daß bei einer Beamtin innerhalb von den ersten 11,5 Lebensmonaten des kIndes immer Anspruch auf die alte Stelle besteht. Wenn du nach 12 Monaten wieder anfangen willst, kann es sein daß der Personalbedarf gedeckt ist und Du somit woanders hin kommst.
Wo bist Du denn beschäftigt, wenn ich fragen darf?
MfG metrogirl
Hallo,
vielen Dank für Deine Antworten. Also ich glaube, dass die Krankenversicherung bei mir nicht übernommen wird, ich bekomme einen kleinen Anteil.
Bist Du sicher, dass ich auch in einer Beurlaubung beihilfeberechtigt bin? Jeder sagt da was anderes.
Das mit dem Freihalten der Stelle wusste ich auch nicht.
Meinst Du denn, es ist schlimm, wenn ich mich noch ein paar Monate beurlauben lasse?
Liebe Grüße
Sally
Guten Morgen Sally!
Du bist in der Beurlaubung auch beihilfeberechtigt, das weiß ich von meiner Kollegin, die sich ca. 5 Jahre hat beurlauben lassen. Die ist seit 3 Jahren wieder da und sie war beihilfeberechtigt.
Was ich Dir noch als Tip gebe, gehe doch zu Deiner Gleichstellungsbeauftragten( habt ihr sowas?). Die muß Dich über alles aufklären. Es gibt für Beamtinnen eine Broschüre, die "Elternzeit" heißt. Da steht alles drin.
Zu Deiner Krankenversicherung: Du mußt es natürlich formlos beantragen, sonst bekommst Du nur den kleinen Teil von 31 Euro. Seit dem Elterngeld bekommt jede Beamtin, die Beihilfeberechtigt ist, auch auf ANTRAG die Beiträge zu Krankenversicherung gezahlt.
Wenn Du diese Broschüre "Elternzeit" nicht herbekommst, dann schreibst mich mal an. versuche die Dir per e-mail zu schicken.
Ihr habt doch bestimmt einen Personalrat?! Da kannst Du Dich ebenfalls hinwenden.
Das mit der Beurlaubung mußt Du selbst wissen. Da kann ich Dir nichts dazu raten. Das ist eine Entscheidung die Du mit Deiner Familie treffen mußt. Frag doch mal in euerer Personalstelle an, was es für Folgen für Dich hätte im Falle einer unbezahlten Beurlaubung.
MfG metrogirl