Verein fordert für viele Jahre rückwirkend Beiträge

Hallo zusammen,

ich war vor einigen Jahren Mitglied in einem Verein und habe dort auch viel ehrenamtlich geholfen. Dann habe ich die Arbeit eingestellt und die Mitgliedschaft gekündigt. Das Ganze ist mind. 5 Jahre her. Jetzt hat der Vorstand gewechselt (ein Rechtsanwalt ist jetzt 1. Vorsitzender) und ich wurde angeschrieben, dass ich Mitglied sei, meine Beiträge nicht zahle und die Beiträge der letzten Jahre nachzuzahlen seien. Der Brief scheint ein Massenbrief zu sein.
Ich habe keine Unterlagen von der Kündigung mehr, da das schon so lange her ist. Meine Frage:
Kann der Verein die Beiträge nachfordern, ohne in den ganzen Jahren jemals eine Mahnung zu schicken?

LG
donaldine

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Hallo,

schau mal hier: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/rueckst.htm

Ist zwar eher als Hilfe zum Eintreiben ausstehender Mitgliedsbeiträge gedacht, aber die Infos sind auch für dich interessant. Die Ansprüche verjähren übrigens nach 3 Jahren.

Hast du denn das Kü-Schreiben von damals nicht mehr?

vg, m.

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Nein, leider hab ich alles in dem Zusammenhang nach 5 Jahren weggeworfen. Ich hebe vieles für lange Zeit auf, aber ich dachte, 5 Jahre reichen, da ich ja in der Zwischenzeit nichts mehr gehört habe.

Vielen Dank für die Seite. Wenn ich das richtig verstehe, muss ich wohl dann 3 Jahre nachzahlen.

LG

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Dann sag denen einfach du hättest die Kündigung am... um... in deren Briefkasten eingesteckt und als Zeuge dient dein Mann/FReundin/.... Sollen Sie dir doch beweisen, dass das nicht so war. Ein Zeuge reicht nämlich, um den Erhalt zu bestätigen.
Such mal die Ktoauszüge raus, bis wann du gezahlt hast und nimm diesen Monat als Kündigungsmonat.
Mach ein Schreiben fertig, wo du zum einen diesen Beweis anführst und zum anderen darauf hinweist, dass -selbst wenn ein Anspruch gegen dich bestehen würde - dieser nicht in der Höhe sei, wie dir mitgeteilt wurde aufgrund der Verjährungsfrist.
Such dir bei google am besten die entsprechenden Gesetzestexte oder einschlägige Urteile sowohl zur Verjährung als auch zum Beweis durch Zeugen und schick diese zusammen mit Kopien der Ktoauszüge dem dem RA mit Einwurfeinschreiben. Ich glaube nicht, dass dann noch was kommt.

vg, m.

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Ja kann der Verein. NIemand ist verpflichtet Mahnungen zu schreiben!

Nur wie lange er das darf weiß ich nicht.

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Klar, rückwirkend anschreiben und ausstehende Beträge verlangen darf ein Verein schon. Allerdings spricht es nicht für den Verein, wenn dies erst nach fünf Jahren geschieht - wenn es ein e.V. ist, muss es eh jedes Jahr einen Abschluss geben, so dass fehlende Beiträge hätten auffallen müssen.

Die TE möchte ja außerdem deshalb nicht zahlen, weil sie schon lange gekündigt hat ...

LG

Anja

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DAs sie deswegen nicht zahlen will ist klar, aber sie kann die Kündigung nicht nachweisen und der Verein hat keine (wahrscheinlich ein andere Kassenwart) und dementsprechen gilt sie als Mitglied.

Klar fallen Vereine die fehlenden Beiträge auf, aber deswegen müssen sie doch nicht mahnen.

UNd ob das für den Verien oder nicht spricht daraus herzuleiten zeigt, dass du keine Ahnung von Vereinen hast.

Es spricht nicht unbedingt für den Kassenwart oder es spricht für eine gut gefüllte Kasse, aber mit dem Verien an sich hats wenig zu tun ;-)

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Hallo Donaldine,

hast du den Umschlag noch? Dann würde ich den Brief wieder zukleben und raufschreiben "Unbekannt verzogen" und den Brief wieder in den Briefkasten werfen.

Anderenfalls würde ich gar nicht auf den Brief reagieren und erstmal abwarten. #schein

LG dany

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Hallo,

ich würde den Verein anschreiben.

Ungefähr so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsauforderung vom xx.xx.xx.

Da ich bereits seit 2005 kein Vereinsmitglied mehr bin, betrachte ich Ihr Schreiben als gegenstandslos und werde die von Ihnen geforderten Beiträge selbstverständlich nicht nachzahlen.

MfG

Wenn die dort so schlampige Verwaltungsarbeit leisten, dass sie erst nach einer so langen Zeit mahnen, könntest du damit schon Erfolg haben. Ich vermutet, dass die überhaupt keinen Überblick über ihre Unterlagen haben und einfach mal jeden anmahnen.

Gruß
Sassi

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Genauso würde ich das auch tun.

Entweder ist es nämlich Dummfang oder der Verein ist so ziel- und planlos, dass das eh nicht weiter verfolgt wird.

Im Übrigen ist keine Privatperson verpflichtet, solange Unterlagen aufzubewahren.

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Der Verein ist völlig ziel- und planlos. Es hat sich wohl jahrelang niemand um die Kartei gekümmert. Ich habe vor etwa einem Monat bereits ein Schreiben bekommen, in dem stand, dass die Mitgliederkartei lange Zeit vernachlässigt wurde und dass, wenn ncoh Interesse bestünde, ein Formular ausgefüllt werden soll mit aktueller Anschrift etc. Dieses Schreiben habe ich natürlich ignoriert, weil ich mich nicht angesprochen fühlte.

Da der 1. Vorsitzende ein RA ist und alle Kommunikation über ihn läuft, interessiert es mich in erster Linie, wie die Rechtslage ist, da ich davon ausgehe, dass er so schnell nicht locker lässt.

Ich ärgere mich echt darüber, habe mal viel Zeit (und auch Geld) in den Verein gesteckt... Ich überlege auch, an die Presse zu gehen, aber das wäre wohl der letzte Weg.

LG