hallo,
nicht ich (zum glück), aber ein naher angehöriger hat im jahr 2005 ein kredit in höhe von ca: 13.000.-Euro unterschrieben.
das letzte was er gehört war eine zahlungsaufforderung im jahr 2006.
zu dieser zeit befand er sich im ausland und war nicht imstande zu zahlen. inzwischen lebt er wieder in deutschland.
nun kam heute ein inkassoschreiben mit einer forderung in höhe von 21.300.-Euro.
es stellte sich die frage, ob die forderung bereits verjährt ist?
vorschlag vom inkassobüro; monatlich 175.-Euro.
das wären bald 2 jahrzehnte abzahlen.
leider hat er keinerlei unterlagen mehr.
wer weiss da etwas über solche fälle und kann auskünfte geben?
danke schön.
Schulden / verjährt?
Ab damit zum Schuldnerberater.
Bei so einer Summe kannst du dich doch nicht auf eine Aussage aus einem Familenforum verlassen!
m.E. ist das verjährt, allerdings würde ich bei solch einer Summe auch schnellstens zur Schuldnerberatung oder zum Anwalt gehen und das prüfen lassen.
LG
die
Nichts ist verjährt...es hängt davon ab und die forderung tituliert oder untituliert ist..bei einer titulierten forderung hat er Gläubiger gott sei dank glaube ich dreißig jahre..
bei einer untitulierten Forderung...oh, da geht es deutlich schneller...bitte mal googeln..
Ich hoffe, die Gesetze haben sich nciht verändert..
Wenn dein Angehöriger nicht imstande ist, dies vernünftig zurückzuzahlen...bleibt ihm noch die Möglichkeit von einer privaten Insolvenz..dann muss er 7 Jahre lang alles was über eine bestimtme Grenze leigt abgeben...er muss arbeitsuchend sein oder arbeiten..
wer dir helfen kann ? Schuldernberatungstellen..
und übrigens..man unterschreibt was und dann haut man ab ?!?!? wie soll ich es dem interessee halber verstehen ?!?!
papazei
euch erstmal danke!
wie erfahre ich, ob tituliert oder untituliert?
ich hatte bislang mit sowas nichts zu tun, was beutet dieser begriff?
ich habe bislang keine unterlagen gesehen, keinen vertrag - nichts.
demnächst kommt irgendein weiteres schreiben vom inkassobüro, da kann er hoffentlich mal sämtliche unterlagen anfordern.
hmm.....
Kamen ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid?
Wenn nicht, beginnt die Frist der Verjährung zum Jahresende des letzten Kontakts. War der letzte Kontakt also 2006, beginnt am 01.01.2007 die Verjährung - nach drei Jahren ist es dann verjährt. Somit 01.01.2010.
Hallo,
die Forderung ist nicht verjährt.
Gruß Marion
Wieso nicht?
Die Bank muss grob fahrlässig handeln, damit die Forderungen vor Ablauf von 30 Jahren verjähren.
Bei jemandem, der sich ins Ausland absetzt, kann die Bank wohl eher kaum diejenige sein, die grob fahrlässig gehandelt hat.
Darum.