Hallo zusammen,
mein erstes Kind ist im Jan. 2009 geboren, ich bezog bis Jan 2010 Elterngeld und befinde mich noch bis Ende des Jahres in Elternzeit (ohne Einkommen). Im Oktober 2010 wird unser zweites Kind zur Welt kommen.
Kürzlich habe ich in einem Artikel - den ich leider verlegt habe - eine Kurznotiz über ein Urteil zum Elterngeld gelesen. Dort hieß es in etwa: wer im Zeitraum des Elterngeldbezuges erneut schwanger wird, kann das Einkommen der 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes als Grundlage für das zweite Elterngeld verwenden.
Kennt sich hier jemand damit aus, habt ihr davon schon mal etwas gehört?
Viele Grüße
al
Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft in Elternzeit
Meines Wissens werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes fuers zweite Kind zu Grunde gelegt. Wurde in dieser Zeit EG fuer ein anderes Kind bezogen, entfallen diese Monate und entsprechend wird die Zeit vor MuSchuBeginn erstes Kind mitgerechnet.
LG
Barbara
Erstmal vorweg, Crossposting ist hier nicht erwüsncht und es hätte die Frage in einfacher Form eben auch getan.
DAnn wann ist der VET von dem Kind im Oktober?
Es zählen also die 12 letzten vollen Kalendermoante vor dem Mutterschuntz, aber dabei müssen die Monate bis einschließlich Januar 2010 bei dir ersetzt werden.
Somit werden dann bei dir nur einige Monate mit Einkommen vor der Geburt vom 1. Kind ersetzt, die restlichen bleiben ohne Einkommen.
Hallo al!
Hatten eine ähnliche Situation, allerdings war der Zeitraum ohne Elterngeldbezug lediglich drei Monate.
Also generell zählen die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Also bei Dir ab Ende August / Anfang September 12 Monate zurück. Somit wird als Einkommen Februar 2010 - August 2010 monatlich 0,00 € angesetzt. Der Zeitraum September 2009 - Januar 2010 (Elterngeld) wird durch die letzten fünf Monate vor Mutterschutz Deines ersten Kindes ersetzt. Also monatlich Dein vorheriger Verdienst. Als Rechenbeispiel waren das vielleicht monatlich 1.000,00. Somit hast Du in den relevanten 12 Monaten 5.000,00 € Einkommen gehabt. Somit wären das montlich im Durchschnitt 416,67 €. Davon dann Elterngeld die 68% = 283,34 €. Also würdest Du den Mindestsatz von 300,00 € bekommen. Zusätzlich bekommst Du noch den Geschwisterbonus von monatlich 75,00 € solange Dein erstes Kind unter 3 Jahre alt ist, also bis max. Januar 2012. Dürfte also für den gesamten Elterngeldbezugszeitraum sein, sofern Du nicht auf zwei Jahre aufteilst.
Hoffe das war einigermaßen verständlich geschrieben. Ansonsten gibt es im Internet auch ein Elterngeldrechner.
Liebe Grüße
littlesam
Bei deinem Beispiel hast du den Geringverdienerbonus nicht berücksichtigt.
Denn bei 400 Euro gibts ja schon 388 Euro Elterngeld, da es mehr als 67% gibt ;)
Für was denn Geringverdienerbonus? Sie verdient ja im Moment gar nichts!
Habe das halt ungefähr so ausgerechnet, wie die das damals bei mir gerechnet haben. Allerdings waren es nur drei Monate nach Elterngeldbezug bis zum nächsten Mutterschutz und ich hatte da auch noch Einkommen. Liege also weit über diesem Mindestsatz. Vielleicht kenne ich diesen Bonus deshalb nicht.
Nicht, "wer schwanger wird", sondern "wer in diesem Zeitraum entbindet"!
Gruß,
W