Elterngeld gleich oder Pause? Krankenversicherung?

Hallo,

ist es möglich 4 Monate nach der Geburt kein Elterngeld zu bekommen, dann aber 10 Monate, bzw. 20?

Solange man gesetzlich krankenversichert war muss man in der Zeit ja keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Wie siehts aus mit freiwillig Krankenversicherten?

Grüße,

Michi

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Hi Michi,

das EG bekommt man nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Das Mutterschaftsgeld der Mutter wird IMMER auf das EG angerechnet.

LG
Barbara

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Hi,
Elterngeldanspruch besteht bis zum ersten Geburtstag bzw. 14. Monat (verlängerter Anspruch wegen alleinerziehend oder Partnermonaten).

Du kannst sicher erst später mit EG anfangen - aber am Anspruchszeitraum änderst du damit nichts, der endet an den o.g. Terminen. Entsprechend weniger würde ausgezahlt werden.

Nach hinten verschieben kannst du es nicht.

Freiwillig Krankenversicherte sind m.W. nach nicht beitragsfrei versichert in der Elternzeit, auch nicht mit Elterngeldanspruch. Um "über das Elterngeld" zumindest bis zum ersten Geburtstag (in einigen Bundesländern verlängert sich der Zeitraum durch Splittung, in anderen nicht) beitragsfrei versichert zu sein muss man m.W. nach zu Beginn des Mutterschutzes gesetzlich pflichtversichert sein.

Viele Grüße
Miau2

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Hi,

hmmm, bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe..... also ich hab ET im Juli, hab nen Job bis Dezember 2010, bin aber freigestellt. Das heisst ich bekomme Juli bis September 8 Wochen lang Mutterschaftsgeld. Dann müsste ich wählen zwischen Gehalt oder Elterngeld. Da Gehalt höher ist würde ich Gehalt wählen: Oktober, November und Dezember. Kann ich dann sagen ab Januar beziehe ich Elterngeld für 7 Monate?

Ich dachte auch man kann wählen zwischen 10 (12 Monaten Elterngeld oder die Hälfte, dafür aber 20 Monate? Das wäre sicher steuerlich interessant...

Grüße,

Michi

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Hi,
die Wahl zwischen EG und Gehalt hast du nur, wenn du nach dem Mutterschutz arbeiten gehst.

Gehalt ohne Arbeit gibts auf gar keinen Fall.

So ganz habe ich das mit der Wahl nicht verstanden - aber ich denke, es müsste möglich sein (frag doch mal bei der Elterngeldstelle), erst noch ein paar Monate zu arbeiten und danach die restlichen Monate der Anspruchszeit EG zu beziehen. Oder wie meintest du das?

Ja, man kann wählen, aber hier ging es doch um die Anspruchszeiten - und die ändern sich nicht. WAS sich durch splitten ändert ist der Bezugszeitraum, mit dem Anspruchszeitraum hat der nichts zu tun. Daher ja z.B. auch die Einschränkung mit der Krankenversicherung, man ist auf jeden Fall im Anspruchszeitraum beitragsfrei versichert, wenn man vor Mutterschutzbeginn gesetzlich pflichtversichert war. Ob man - wenn man splittet - den kompletten Bezugszeitraum beitragsfrei versichert ist hängt vom Bundesland ab, ist für mich zwar absolut unlogisch, aber da gibt es keine einheitliche Regelung.

Viele Grüße
Miau2

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