Gehaltspfändung in die Wege leiten - wie?

Hallo zusammen,

der Vater meiner Tochter zahlt keinen Unterhalt und ich hab langsam die Faxen dicke. Damals hat die Beistandschaft vom Jugendamt nichts erreicht, per Anwalt bin ich auch nicht viel weiter gekommen.
Nun überlege ich, ob es sinnvoll wäre eine Gehaltspfändung in die Wege zu leiten?! Einen Titel habe ich hier.

Wie läuft sowas ab? Muss ich zum Gericht seines Wohnortes oder zu dem Gericht in der Stadt in der er die Arbeitsstelle hat? Kommen Kosten auf mich zu? Wenn ja, in welcher Höhe?

Der Anwalt wollte damals schon einen Gerichtsvollzieher ansetzen, aber da hätte ich monatlich um die 50€ für den Gerichtsvollzieher in Vorkasse treten müssen. Damals war mir das nicht möglich. Würde es mich jetzt auch so viel kosten?

Wie sind Eure Erfahrungen mit sowas? Geht es schnell, dass man dann das Geld hat oder rennt man auch wieder hinterher?

Danke für Eure Hilfe.

Stephie

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nein, das ist jetzt viel billiger ;-)
Ich könnte jetzt lange lange Ausführungen zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss machen. Du solltest auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Dort ist Fachpersonal vorhanden, das sich mit so etwas genauestens auskennt.

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Danke für Deine Antwort.
Ich schrieb ja schon, dass ich per Anwalt nicht weiter kam und nun direkt beim Gericht alles in die Wege leiten will.


LG
Stephie

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Hi,

geh einfach mit dem Titel zum Amtsgericht und lass Dir von einem Rechtspfleger helfen - die kosten nichts und wissen, was Du tun musst bzw. welche Formulare erforderlich sind. Evtl. fallen Gebühren für den Pfändungsbeschluß an, aber die sind nicht so hoch.

Gruß
Kim

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Hallo,

meines Wissens gibt es bei jedem Amtsgericht eine Beratungsstelle für die Bürger, dort wird man informiert bzw. es werden auch für diese die Anträge - hier bei Dir Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss - gestellt, die wissen natürlich dann auch wohin der Antrag gehen muss (Gericht am Wohnort des Schuldners, also KV).
Weiterhin solltest Du mitteilen, dass es Dir finanziell nicht möglich ist, die Kosten für den Antrag (15,00 Gerichtskosten) und dann noch entstehenden Gerichtsvollzieherkosten 2 x ca- 20,00 € für die Zustellung des Beschlusses an den Arbeitgeber und den Schuldner zu tragen.
Hier müßte Dir dann eigentlich Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung gewährt werden.

Ich hoffe, ich liege richtig
Viel Glück

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Hallo,

lieben Dank für Deine Antwort.

Ah Gericht am Wohnort. Ok, dann muss ich mal zusehen, wie ich an die Adresse komme - die ist mir nämlich unbekannt.

PKH brauche ich zum Glück nicht.

LG Stephie

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welche Adresse? Hoffentlich nicht die vom Kindsvater?
Gericht kann ich Dir durchgeben, wenn Du mir kurz den Ort mitteilst?

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Hallo Stephie,

würde ich nicht machen mit der Gehaltspfändung... dann ist er ruckzuck seinen Job los und dann siehst du auch keinen Unterhalt.

Da gibt es sicher noch andere Möglichkeiten... droh ihm doch mal mit ner Anzeige oder eben auch damit dass du das Gehalt pfänden lässt wenn er es nicht freiwillig zahlt und weise ihn auch drauf hin, was das für seinen Job bedeuten wird. Vielleicht zahlt er dann und er behält auch seinen Job.

LG
Michaela

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Hi Michaela,

ich turne jetzt seit über 8 Jahren hinter ihm her und versuche es friedlich. Ich mag da keine Rücksicht mehr auf ihn nehmen.

Wegen einer Gehaltspfändung verliert man so schnell nicht seinen Job.

LG Stephie

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Der KV meiner Kinder hat seinen Job nicht verloren.

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Guten Abend.

Eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht kostet nichts und ist in den meisten Fällen wirkungsvoller!

Gruß von der Hedda.

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Du kannst es vermutlich beschleunigen, wenn Du bei der nächsten Polizeidienststelle eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung stellst. Kostet gar nix.

Gruß

Manavgat