Kündigung wegen Eigenbedarf und ARGE Unterstützung

Hallo,

meine Tante und mein Onkel beziehen ergänzendes ALGII. Beide haben zusammen zwei Kinder die mit im Haushalt leben.

Sie haben eine Wohnung, die ihnen nun gekündigt wurde wegen Eigenbedarf. Daran kann man auch nicht rütteln, denn der Sohn des Vermieters möchte seinen eigenen Haushalt haben zusammen mit seiner Freundin-also müssen die beiden innerhalb der nächsten 3 Monate raus.

Normalerweise würden die beiden keine Wohnungen mit Makler anschauen, denn das ist alles mit Kosten verbunden. Doch der Wohnungsmarkt ohne Makler gibt nicht viel her.

Was dürfen sie als ALGII Empfänger und welche Kosten übernimmt die ARGE?
Wann müssen solche Anträge gestellt werden?

Bitte nicht mit Steinen werfen-sie wollen ja nicht umziehen sondern sie MÜSSEN umziehen.

Ich danke euch für jede Antwort!

LG Mona

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Ich bin mir jetzt nicht 100% sicher aber ich meine, dass die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf min. 6 Monate beträgt, wenn das Mietverhältnis eine gewisse Zeit bestand.

Google mal - vielleicht müssen sie gar nicht sooo schnell raus.

Deine eigentliche Frage würde ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären und mir auch vorab schriftlich bestätigen lassen, welche Kosten übernommen werden.

LG

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Hallo

Erkundige dich mal als erstes, was der jetzige vermieter übernehmen muss. Das ist auch schon etwas, dann ist es beim Amt weniger. Genaues kann ich die grad leider nicht schreiben. Aber vielleicht nochmal googlen.

LG Tweety

4

Der Vermieter MUSS gar nichts übernehmen. Wenn er den Eigenbedarf begründet hat, die Begründung rechtsgültig ist und die Kündgungsfrist den Vorgaben entspricht......warum sollte er an den Mieter was zahlen müssen?

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Das hatten wir bei meinem Onkel auch. Er hat letzendlich Teppich und Umzugskosten von seinem Alten vermieter übernommen bekommen.

War zwar nicht die Welt, aber etwas, wofür er nicht selbst aufkommen musste. Haben dafür auch lange suchen müssen, ob es da ne Möglichkeit gibt.

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Hier Auszüge aus §22 SGB II....

"(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen."

"(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden."

Quelle: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02/sgb02x022.htm

Eine Kündigung der Wohnung ist dem Leistungsträger mitzuteilen.
Weiteres würde ich unter Berücksichtung von §22 SGB II beantragen.
Bitte mit Nachweis abschicken , ggf. eine Eingangsbestätigung beim Träger geben lassen und dann kann man schauen was das Amt antwortet und entsprechend reagieren.

#snowy

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Sie haben eine Wohnung, die ihnen nun gekündigt wurde wegen Eigenbedarf. Daran kann man auch nicht rütteln, denn der Sohn des Vermieters möchte seinen eigenen Haushalt haben zusammen mit seiner Freundin-also müssen die beiden innerhalb der nächsten 3 Monate raus.

Das glaube ich nicht!

ich würde der Kündigung gegebenenfalls widersprechen und sei es auch nur, um Zeit zu gewinnen. Was sagt denn die ARGE dazu? Wissen die schon Bescheid?

Ich würde mich um eine Sozialwohnung bemühen, sowie alle Wohnungsbaugenossenschaften anschreiben. Makler zahlt die ARGE imho nicht, aber Zuschuss zu den Umzugs- und Renovierungskosten, wobei erwartet wird, dass man selbst anpackt (sofern man nicht hochschwanger oder behindert/krank) ist.

Gruß

manavgat

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Hallo,

die ARGE weiß noch nichts davon. Aber die Kündigungsfrist ist ok. Es werden im August erst 2 Jahre in denen sie dort leben. Lt. Google ist dann die Kündigungsfrist angemessen.

Der ARGE wird morgen bescheid gegeben, da sie die Kündigung gestern persönlich überbracht bekommen haben.

Meine Verwandten sind keine, die da jetzt auf blöd machen und lange rumstreiten. Eigenbedarf darf angemeldet werden wenn die eigenen Kinder rein wollen. Die Frist ist auch angemessen. Was soll man dann noch streiten?

Ich denke dass die ARGE da einem Umzug zustimmen MUSS. Oder sollen die vier unter einer Brücke schlafen?

LG Mona



Ich den

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Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf verlängert sich immer um 3 Monate. Bei einer regulären Kündigungsfrist von 3 Monaten beträgt sie also bei Eigenbedarf mindestens 6 Monate.

Ergo ist die Kündgigung unwirksam.

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