Hallo,
ich habe am 2.Juni einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler. Mein kleiner Sohn muss aufgrund einer Bakerzyste in der Kniekehle zum MRT. Das hat mir gestern die Rheumatologin empfohlen. Es ist ziemlich schwierig in der Radioloie nen Termin zu bekommen. Die hatten zeitnah nun nur den 2. Juni. Genau um die Zeit, in der ich beim Amt bestellt bin.
Ich habe da angerufen und um einen anderen Termin gebeten. Die Dame am Telefon war schon zeimlich bedient. Sie sagte sie schickt mir nen neuen Termin zu. Ich fragte ob wir den nicht gleich zusammen ausmachen können. Ich habe nen 400 Euro Job und möchte nicht gleich wieder anrufen, weil ich da Dienst habe (Dienstplan steht schon). Sie meinte der Termin beim Amt geht vor. Ist das richtig? Ich will doch nicht gleich schon wieder fehlen in meinem neuen Job. Ich bekomme übrigens keine Leistungen vom Amt und mir steht auch zukünftig nichts zu. Ich möchte echt nicht nen Dienst absagen, nur weil ich grad da antreten soll. Zumal der Herr Vermitttler eh immer nur sagt, "schön dass Sie da waren, aber tun kann ich wirklich nichts für Sie".
Meint ihr ich kann den Termin dann nochmal verschieben? Wenn ich da nicht arbeite kommt das beim AG nicht gut an und der Verdients ginge auch flöten.
Termin beim Arbeitsvermittler - wie oft verschieben?
Wenn du keine Leistungen beziehst warum meldest du dich nicht beim Amt ab?
Ich habe bis April noch ALG 1 bekommen. War deshalb gemeldet. Ich hatte auch gehofft doch irgendwann mal nen Angebot zu bekommen.
Nehmen wir an ich melde mich ab, könnte ich dann die Job börse noch nutzen? Ab und zu habe ich auch da angerufen, weil ich im Internet ne Stellenanzeige gefunden habe, wo die Adresse aber nur von der Agentur rausgegeben wird.
Ich suche ja trotz 400 Euro Job noch etwas "Richtiges".
Die Jobbörse kannst du auch weiterhin nutzen. Dazu musst du nicht arbeitssuchend gemeldet sein.
Und warum bist du dann da gemeldet???? Melde dich doch einfach als arbeitsuchend ab! Einen Job kannst du dir doch gut und gerne auf eigene Faust suchen. Krankenversichert bist du doch über deinen 400 Euro-Job. Also ich verstehe dein Problem nicht.
<<Krankenversichert bist du doch über deinen 400 Euro-Job.<<
Über den 400 Euro Job ist man nicht krankenversichert. Erst ab 400,01 Euro.
Sorry, das habe ich nicht mehr gewusst, dass man erst ab 401 Euro krankenversichert ist. Wenn es bei dir nur darum geht, rede doch mit deinem Chef, dass er dir etwas mehr bezahlt. Du lebst doch sicher nicht nur von 400 Euro, oder? Hast du einen Mann, bei dem du dich familienversichern kannst, sofern das dein Problem ist?
Wenn du keine Leistungen vom Amt bekommst, dann hast du ja auch nichts "zu verlieren". Die Arbeitsvermittlung dort ist eh unter aller Würde, da wird nur Arbeitslosigkeit verwaltet und Arbeit finden die allermeisten wenn überhaupt auf eigene Initiative. Deshalb hätte ich keine Bedenken, den Termin zu verschieben.
Arbeit geht vor nicht funktionierender Arbeitsvermittlung, zumindest das sollten die Damen und Herren dort verstehen.
Ich kenn die noch von der Zeit direkt nach meinem Studium, da musste ich dort auch einmal auftauchen und seitdem hab ich eine unverrückbare Meinung über die Qualifikation der dort angestellten Menschen.
"Arbeit geht vor nicht funktionierender Arbeitsvermittlung, zumindest das sollten die Damen und Herren dort verstehen. "
Ja, sv-pflichtige Beschäftigung hätte Vorrang, nicht aber ein Minijob.
Wenn die TE allerdings eh keine Leistungen bezieht und anderweitig krankenversichert ist, würde ich mich dort eh abmelden.
Gruß,
W
"Wenn du keine Leistungen vom Amt bekommst, dann hast du ja auch nichts "zu verlieren"."
Ach. Nicht? Gerade sie als Frau? Nicht?
Stichwort "Rentenanwartschaft", hm?!
Hm ich sehe schon, es ist vielleicht doch Quatsch weiter da gemeldet zu sein... Naja werde wohl noch einen Termin wahrnehmen (sofern er sich nicht mit meinen Arbeitszeiten überschneidet) und mich dabei abmelden. Von alleine bin ich da nicht drauf gekommen...
Also wenn Du bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchend geführt wirst, dann ist es leider so, dass der Termin beim "Amt" wichtiger als der 400 € Job ist. Das Amt ist (normalerweise) bemüht, Dich in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhätnis zu vermittel. Die 400,- Stelle ist nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn Du den 400,--Job irgendwann einmal verlierst, bekommst Du darauf auch kein ALG I weil es sich um eine Nebentäigkeit handelt.
Folgetermine dürfen auch NUR die Vermittler vergeben. Die Dame im Telefon-Servicecenter darf das nicht. Ihr obliegt es, Deinen Anruf mit der Terminabsage als Info an den Vermittler weiterzuleiten. Dieser lädt Dich dann ein.
Den Termin aus wichtigen Grund abzusagen darfst Du sicher ein und auch ein zweites Mal. Das geht bei eigener Krankheit oder Krankheit des Kindes, wobei die AU dann auch vorgelegt werden muss. Dann solltest Du aber den nächsten Terminvorschlag dringend wahrnehmen, weil ansonsten Dein ALG I aus mangeldener Mitwirkung gesperrt wird. Dass kann sogar bis zu kompletten Abmeldung gehen.
Wenn Du einen netten Vermittler hast, könntest Du ihn bitten, Dir zu bestimmten Zeiten künftige Termine anzubieten. Z.b. Morgens zwische 7:30 - 9:00 Uhr oder Do. ab 16:00 Uhr ect.
Liebe Grüße
Nadine
Sie bekommt kein ALG I. Wie ist das denn nun mit der Meldepflicht für ASU ohne Leistungen?
Oh, das hab ich überlesen. Naja, es gibt diese sogenannten Rentenanwartschaftszeiten. Die werden bei der Agentur für Arbeit geführt und an die RV übermittelt. Das ist aber nur dann der Fall, wenn sie dort wieterhin Asu geführt wird. Meldet sie sich nun aus der Vermittlung ab, stoppt in dem Moment auch die Anwartschaft. Bis zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit (keine geringfügige Beschäftigung auf 400,00 € und mindestens mehr als 15 Std. pro Woche), hat sie dann Lücken in der Anwartschaftszeit, die unwiederbringlich zu schließen sind und zur Rentenzeit echte Probleme machen werden.
Ich finde bei ASU ohne Leistungen, hat man immer die Wahl zwischen Pest und Cholera. Man kann sich abmelden, und wird dann nicht mehr in der Rentenantwartschaft geführt, oder man bleibt in der Vermittlung und wird dann genauso behandelt wie die ALG I Leistungsempfänger.
Meine Empfehlung lautet in jedem Fall, NICHT ABMELDEN!
So, ich hab jetzt mal intensiv über das Thema nachgedacht. Mir persönlich wäre der Termin beim Arbeitsvermittler ziemlich wichtig, vielleicht hat der ja einen besseren Job? Aber auch die Arbeit ist ja erst mal wichtig.
Meine Lösung wäre: bei der Hotline anrufen und darum bitten, dass der Vermittler sich telefonisch mit mir in Verbindung setzt um einen Termin zu machen. Sollte doch eigentlich möglich sein? Dass die Dame am Telefon das nicht machen möchte, kann ich schon verstehen. Ich würde auch ungern in den Terminplänen Anderer "rumwurschteln". Aber bei mir hat es bisher so immer ganz gut geklappt.
Also was ich nicht immer verstehe ist dass man sich auf Anrufe verlässt oder später auch noch berufen möchte wenn mal etwas schief läuft.
Teile schriftlich dem Vermittler ( z.Hd. Herrn X ) dass es dir aus den geschilderten Gründen nicht möglich ist am Termin teilzunehmen.
Krankheit des Kindes als Grund zu nehmen wird jeder verstehen können.
Auch würde ich dem Vermittler mitteilen wann du arbeitest und ihn bitten die Termine entsprechend zu legen, da du deinen Job nicht verlieren möchtest.
Ich kann mir kaum vorstellen dass der Vermittler des Amtes ( bei Nichtleistung ) darauf besteht dass du deinen 400 Euro Job hinwirfst. Was soll dir die Dame am Telefon auch anderes sagen, als dass sie einen neuen zuschickt. Sie wird wohl auch nicht in deinem Aktenthema drin stecken.
Mit der Meldung auf Suche nach einem Arbeitsplatz bist du auch Verpflichtungen eingegangen:
"Verfügbarkeit für Bemühungen der
Agentur für Arbeit"
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BW/RD-BW/Regionalinformationen/Chancengleichheit-am-Arbeitsmarkt/ca-dateien/202-Flyer-NLE-Anrechnungszeiten.pdf
Natürlich solltest du für dich entscheiden ob du überhaupt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten möchtest, oder ob es dir ausreicht den 400- Euro Job zu behalten. Ständig sich auf die Arbeitszeiten in dem 400 Euro Job zu berufen wird schwierig.
Das Amt könnte dich ja auch plötzlich fördern wollen um dir so die Eingliederung in Arbeit zu erleichtern. Was machst du dann, wenn eine Maßnahme in Vollzeit auf dich zukommt?
"Das Amt könnte dich ja auch plötzlich fördern wollen um dir so die Eingliederung in Arbeit zu erleichtern. Was machst du dann, wenn eine Maßnahme in Vollzeit auf dich zukommt? "
Das wäre mien Traum. Ich habe letztes Jahr bereits Vollzeitweiterbildungen (Maßnahmen) gemacht. Würde gern mehr machen um mich für andere Berufsrichtungen zu qualifizieren. In meiner Branche, der Gastronomie, habe ich kaum ne Chance auf nen Job (bin nun mal mit zwei kleinen Kindern und nem gefühlt rund um die Uhr arbeitenden Mann nicht zuuuuuuuuu flexibel was die Arbeitszeiten nach 17 Uhr betrifft).
Leider habe ich momentan keinen Anspruch auf solch eine Maßnahme. Für diese würde ich auch den 400 Euro Job hinwerfen.
Ich bin ja sonst schon fast immer zu haben. Naja ich werde abwarten, welcher Termin mir nun vorgeschlagen wird und solllte er auf meinen Arbeitszeit fallen, begebe ich mich einfach vorher auf gut Glück zu meinem Vermittler und versuche ihn von einem anderen Termin zu überzeugen.