Hallo Ihr lieben,
Ich bereite grade die Formulare für einen ALG2 Antrag vor und bin bereits zur Anlage EK vorgestoßen (also Einkommenserklärung). Jetzt bin ich verwirrt ob ich die für jeden in der Bedarfsgemeinschaft einzeln oder für alle zusammen ausfüllen muss??? Es ist nähmlich so, das sowohl ich alsauch mein Partner (also alle in der Bedarfsgemeinschaft) arbeiten. Ich allerdings weniger verdiene als der ALG2 Satz und deswegen den Antrag stellen möchte. Einfach alles von uns beiden zusammenrechnen wäre doch irgendwie falsch oder? Mich verwirrt nur immer die Formulierung "Sie bzw. o.g. Person"
Und noch eine Frage am Rande: Wie ist das mit dem Strom der wird ja teilweise auch übernommen (wenn ich jetzt nicht grad ganz verwirrt bin). Habe ich da freie Anbieter Wahl und kann somit beim Ökostrom bleiben oder muss ich da einen bestimmten Anbieter wählen??
Danke für eure Antworten und ich hoffe ich kann nochmal nachfragen wenn mir noch irgendwas schleierhaft sein sollte
ALG2 Antrag *verwirrt-bin*
Hi,
also in einer Bedarfsgemeinschaft müsst ihr beide euer Einkommen natürlich angeben.
Zum Strom, der wäre im Regelsatz enthalten, wenn ihr ergänzendes Alg 2 bekommt. Aber extra was dazu bekommt ihr nicht, geschweige das die euch vorschreiben, zu welchen Anbieter ihr sollt.
lg
Die Einkommenserklärung für jeden ausfüllen.
Steht übrigens auch oben drüber:
Zitat:
Anlage EK
Einkommenserklärung zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person (zu Abschnitt 4 des Hauptantrages)
Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Füllen Sie diese Anlage bitte (ohne die grau unterlegten Felder) in Druckbuchstaben für jede Person der Bedarfs- gemeinschaft ab 15 Jahren aus. Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-EK-Einkommenserklaerung.pdf
Heizkosten werden übernommen. Haushaltsstrom nicht. Wenn du also nicht per Strom heizt, wird auch kein Strom übernommen. Heizt du per Strom, dann wird der Teil der Stromkosten berücksichtigt der zum Heizen verwendet wird, aber nicht der Teil für Haushaltsstrom (Licht, elektrische Geräte etc.).
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und daher zählt euer beider Einkommen und anhand dessen wird auch berechnet ob ihr Anspruch habt und nicht ob du Anspruch hast.
Du mußt beide Einkommen natürlich getrennt angeben. Zur Berechnung werden ja beide Angaben benötigt, da Ihr eben eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Stromanbieter ist Eure Angelegenheit, den müßt Ihr auch selbst bezahlen von Eurem evtl. ALGII-Anspruch.
LG
Hallo,
mein Rat:
Nimm eure Einkommensnachweise und den Mietvertrag und stopfe sie in eine schöne Mappe. Dann steckst du den ALGII-Antrag dazu.
Nun machst du dich auf zur ARGE und bittest dort um Hilfe beim Ausfüllen.
Viel Spaß!
LG Marion
Natürlich werden die Einkommen im Gesamten berücksichtigt.
Ihr bildet gemeinsam eine BG. ( davon gehe ich jetzt mal aus, wenn ihr eine Familienplanung habt und so weiter... ).
Erst einmal der Punkt mit dem Antragsteller:
"Mit Antragstellerin/Antragsteller ist die/der Handelnde, in der Regel der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft gemeint.
Die Bedarfsgemeinschaft wird grundsätzlich durch denjenigen vertreten, der die Leistung beantragt (Antragsstellerin/Antragsteller). Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ist nur ein Antrag erforderlich. Gleichwohl können Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft selbst einen Antrag stellen, wenn sie mit einer Vertretung durch die Antragstellerin/den An-tragsteller nicht einverstanden sind. Das gilt auch für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 36 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I). Einer gesetzlichen Vertretung bedarf es dazu nicht."
Quelle: Ausfüllhinweis Hauptantrag ALG2
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf
Bedarfsgemeinschaft:
"Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner, dem nicht dauernd getrennt lebenden ein-getragenen Lebenspartner bzw. einer Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürfti-gen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zusammenlebt.
Unter Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist das Zusammenleben von Part-nern in einem gemeinsamen Haushalt zu verstehen, wobei nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und für-einander einzustehen."
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf
Einkommen:
"Für eine Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen jedes einzelnen Mitgliedes anzugeben. Als Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen. Füllen Sie daher bitte bei der Erstbeantragung für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren Anlage EK aus."
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf
Okay ich habs jetzt ! Mir war schon klar, das ich beide Einkommen angeben muss steht ja auch in allen Erklärungen nur halt nicht ob ich das zusammen in einem Blatt angebe aber ich mache jetzt 2 fertig.
und zu Marion2 klar werd ich dort auch Hilfe suchen aber ich wollte schonmal soviel wie möglich vorbereiten... dann haben die dort weniger Arbeit und ich letzten endes auch weil ich dann alle Nachweise schonmal organisieren kann aber danke für den Tipp an die schöne Mappe werd ich denken