Warum werden alle Testamente eröffnet?

Hallo,

also, mein Schwiegervater ist im Dez.09 verstorben. Es gab ein Berliner Testament, welches beim Tod von meiner Schwiegermutter schon 1x eröffnet worden ist. Ist ja auch ok. Und das war auch das TEstament, welches Gültigkeit hatte, ist beim Amtsgericht festgestellt worden.
Aber, mein Schwiegervater hatte ein Hobby, Testamente ändern und widerrufen. Wir bzw. mein Mann und seine Schwester haben Anfang März 2010 den Erbschein bekommen und dann wurde die Wohnung aufgelöst und auch die Konten. So, nun eröffnen die Amtsgerichte aber scheinbar wahllos die alten, widerrufenen Testamente und wir bekommen Abschriften, Kopien usw in Hülle und Fülle und vor Allem, jedesmal irgendeine Rechnung vom Amtsgericht. Auf Nachfragen meiner Schwägerin hieß es nur: das würde generell so gemacht, es müsse JEDES Testament eröffnet werden?????? Warum widerruft man diese dann?
Jetzt hatte ich heute schon wieder eine REchnung in der Post vom Amtsgericht. Langsam fangen die an zu nerven. Von uns hat aber Niemand die Eröffnung der anderen Testamente in Auftrag gegeben.
Wer kennt sich damit aus?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus

LG

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Hallo,

vllt hilft dir das hier weiter: http://www.rechtspflegerseite.de/index.php?option=content&task=view&id=38&Itemid=66#warumeröff

vg, m.

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Hallo

Danke erstmal, DAS habe ich jetzt verstanden, aber wir haben doch schon lange den Erbschein usw.. Und es lagen alle Testamente am Amtsgericht. Und der Erbschein ist doch schon lange ausgestellt worden und erst jetzt werden die ungültigen Testamente eröffnet. Andersrum hätte ich es ja verstanden, also erst alle eröffnen und dann den Erbschein, aber so???

Aber erstmal dankeschön

LG

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Hallo,

ich gehe davon aus, dass alle Testamente, die nun eröffnet wurden amtlich verwahrt waren. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn der Erblasser diese bei Errichtung eines jeweils neuen Testaments aus der amtlichen Verwahrung zurück genommen hätte.

Das Amtsgericht verwahrt so viele Testamente, wie man möchte, es wird nicht ein älteres durch ein neueres `ersetzt`- das dürfte die Verwahrstelle auch gar nicht. Erfährt das Nachlassgericht vom Todesfall kommen natürlich alle Testamente wieder `ans Licht`und werden eröffnet, erst dann wird für das letztlich gültige ein Erbschein erteilt.

Beispielsweise kann es auch so sein, dass ein früheres Testament in Teilen weiterhin gültig ist, weil in einem späteren bezüglich dieses Teils keine widersprüchlichen Verfügungen getroffen wurden, somit ist es schon sinnvoll, dass zunächst all das eröffnet wird, was verwahrt wurde, ergo gültig sein könnte.

LG,

kitty

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Hallo kitty,

Danke für deine Antwort
Wenn es in der von dir beschriebenen Reihenfolge wäre, würde es ja auch richtig sein. Aber wir HABEN den Erbschein doch schon lange, es ist per Amtsgerichtsbeschluß festgestellt worden, das unser Berliner Testament gültig ist. Die Konten sind aufgelöst, die Wohnung usw. ist alles aufgelöst worden. Letztendlich ist der Erbfall durch meinen Mann und seine Schwester vollständig abgewickelt worden und das genau SO, wie meine Schwiegereltern es wollten. Für die beiden war die Sache mit Aushändigung des Erbscheines erledigt. Aber warum fängt das Amtsgericht JETZT an, die anderen Testamente zu eröffnen. Der Erbfall selber ist Anfang Dez. 09 eingetreten, die hatten doch bis Anfang März genügend Zeit, alles zu überprüfen, denn zu diesem Zeitpunkt wurde der Erbschein ausgestellt. Warum fangen die erst jetzt damit an? Und genau DAS ist es, was uns jetzt stutzig macht.

LG

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Hallo,
es müssen wirklich sämtliche Testamente eröffnet werden, auch alle widerrufenen. So soll sicher gestellt werden, dass der gesamte Testierwille bekannt gemacht wird. Sollte beim entsorgten Sperrmüll aus der Wohnung jemand nach Jahren noch ein Testament finden, müsste das auch vom Finder beim Amtsgericht abgegeben und eröffnet werden. Deshalb auch immer der Ratschlag, ein Testament nicht nur durch ein neueres zu ersetzen sondern das alte auch völlig zu vernichten.

Hast Du mal geguckt, ob in den Abschriften auch steht, wo die jeweiligen Testamente errichtet und verwahrt wurden?

Es besteht nämlich durchaus die Möglichkeit, dass der Erblasser an verschiedenen Gerichten Testamente verwahren ließ. Darüber hat nur das Geburtsstandesamt Kenntnis-
Nach einem Todesfall kann es dann durchaus vorkommen, dass nach und nach immer mehr Testamente auftauchen, die dann von den verschiedenen Gerichten an das Gericht des letzten Wohnsitzes geschickt und dort eröffnet werden müssen.
Glaub mir, das Amtsgericht ist nicht schuld am Kuddelmuddel, sie sind dazu verpflichtet. Hätte der Erblasser nur ein Testament in Verwahrung gegeben und die anderen -wie man es machen sollte und auch entsprechend belehrt wird- wieder aus der amtlichen Verwahrung genommen und vernichtet, gäbe es das Ganze gar nicht.
Also sei nicht sauer auf das Amtsgericht, sondern auf den Verstorbenen.
(Wobei der sich dabei nix gedacht haben dürfte, manche lieben es einfach, Testamente zu schreiben..)
Sollten die Testamente alle beim gleichen Amtsgericht verwahrt worden sein, wäre es wirklich etwas ungewöhnlich, dass alles nach und nach eintrudelt auf mehrere Monate verteilt, denn normalerweise schnappt man sich alle verwahrten Testamente und eröffnet sie nacheinander.

Übrigens, wenn man den Antrag auf amtliche Verwahrung stellt, muss man auch immer angeben, ob schon ein Testament beim Gericht verwahrt wird und ob dieses aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden soll. Sollte sich der Erblasser dagegen entscheiden, wird er darauf hingewiesen, dass SÄMTLICHE Testamente eröffnet werden, nicht nur das letzte.

Du glaubst auch gar nicht, wie ungenau privatschriftliche Testamente sind.
Manche werden nur TEILWEISE widerrufen, manchmal macht der Erblasser nicht klar, dass sämtliche bisherigen Verfügungen widerrufen werden sollen oder er widerruft einen Widerruf (auch das ist möglich und kommt vor)-was natürlich bedeutet, dass ein noch älteres , bereits widerrufenes Testament wieder gilt. Von einem Herren lagen über 50 hanschriftliche Testamente vor, sehr undeutlich geschrieben und manche bestanden nur aus Widerruf von Widerrufen--am Ende galt das ERSTE und älteste Testament .;-)

Die Erteilung eines Erbscheines ist auch nicht der absolute Abschluss eines Erbverfahrens. Sollte sich ein anderer Verfügungswille des Erblassers durch ein weiteres aufgefundenes Testament ergeben, kann der Erbschein eingezogen und der zusätzliche/neue Erbe eingesetzt werden.

Du kannst also ganz sicher sein, niemand will Dich ärgern oder macht da etwas Seltsames, es geschieht einfach so, wie es der Erblasser verursacht hat.
LG-und hoffentlich ist das jetzt das letzte Testament #klee

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Hallo,

danke für die Antwort,

Mittlerweile haben wir auch erfahren, dass die Amtsgeroichte so handeln müssen.
Mein Schwiegervater hatte sämtliche Testamente (allesamt unwirksam, da bereits Berliner Testament bestand) bei x verschiedenen Notaren erstellen lassen. Nachdem ihm 1 Notar erklärt hatte, er dürfe kein Testament erstellen, weil ein unwiderrufliches bestehen würde (war durch ihn selber auch eröffnet worden) hat er den nachfolgenden Notaren nichts mehr davon erzählt. Und wir haben nicht einen Hinterlegungsschein gefunden als die Wohnung aufgelöst worden ist. Mein Schwiegervater hat alles, was er nicht brauchen WOLLTE entsorgt. Selbst Versicherungspolicen gab es keine mehr, dafür aber noch etliche Versicherungen. Man soll ja nicht schlecht über Tote reden, aber ich glaube ja, er wollte seine beiden Kinder noch einmal ordentlich ärgern.

Nun hoffen wir mal, dass bald alle Testamente aus der Versenkung auftauchen und die Angelegenheit bald ein Ende findet.

LG

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Da drücke ich Dir aber auch doll die Daumen..
und ich kann mir gut vorstellen, wie seltsam es einem vorkommt, wenn monatelang immer erneut Briefe und Rechnungen eintrudeln.

LG, Jette