Hallo !
Evtl. kann mir ja jemand einen Rat geben ??? Wir wollen unsere Immobilie verkaufen und haben auch im weiten Bekanntenkreis ein Ehepaar gefunden.
Besichtigung-mündliche Zusage der Käufer-Banktermine-mündliche Zusage der Bank zur Finanzierung-Notar beauftragt-2 Wochen Wartezeit-1. Notartermin geplatzt wegen fehlender Finanzierungsbestätigung und heute ( nach insgesamt fast 6 Wochen ) einfach so eine Absage wegen Geldnot !!!
Können wir die Leute irgendwie belangen ???
LG K.
Hauskäufer sind abgesprungen - trotz Notartermins
Dumm gelaufen, aber Du willst ein Ehepaar belangen, dass sowieso schon Geldnot hat?
Warscheinlich nicht. Was willst Du auch machen? Schadensersatz? Die Leute zum Kauf zwingen?
LG
Biene
Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben-daher Pech für euch.
Eine mündliche Zusage..naja gut und schön lässt sich aber schwer beweisen.
Ich dneke, für die euch zusätzlich entstehenden Kosten, wie z.B. für den Notartermin usw. können sie belangt werden, aber ansonsten, wenn ihr keine Kosten nachweisen könnt, wohl eher nicht!
hallo!
also sei mir nicht böse, aber das finde ich total frech!!!
du willst jemanden, der jetzt lieber doch keine verschuldung in kauf nimmt und das auch garnicht kann, zum kaufen zwingen oder wie auch immer belangen????
sei doch froh, dass sie abgesprungen sind, am ende hättet ihr ewig auf geld gewartet!!!!
Sei doch froh, daß sie VOR dem Notartermin abgesprungen sind! Ich kenne eine Story, wo ein Käufer NACH der Unterschrift beim Notar spurlos verschwand, Adresse stellte sich als falsch heraus etc. - keine Ahnung, was das sollte, aber natürlich sehr ärgerlich für die Verkäufer.
Hallo,
nein, könnt ihr nicht belangen.
Eine Immobilie ist erst verkauft, wenn der Notar unterschrieben hat.
Aber die Rechnung des Notars geht an den Auftraggeber, wenn der nicht zahlt, gibt es noch die gesamtschuldnerische Haftung.
freundliche Grüsse Werner
Bist Du Dir mit der gesamtschudnerischen Haftung sicher?
Wenn eine Beurkundung erfolgte ist dies zweifelsfrei der Fall. Wenn aber nur eine Seite den Auftrag gibt eine Urkunde anzufertigen sehe ich das nicht so.
Hallo,
also ich weiß noch, dass wir damals unterschreiben mussten, dass wir das Haus kaufen wollen. Da waren der Makler und die Verkäufer anwesend, wir hatten aber noch keine Kreditzusage. Wir sagten, wir wollen das Haus, und werden uns um die Finanzierung kümmern. Es gab eine Frist, bis zu der die Finanzierungsbestätigung der Bank vorzuliegen hatte. Hätten wir das nicht geschafft, hätten wir zahlen dürfen.
Wie viel genau kann ich dir nich mehr sagen, aber ich glaub, es war ein fester Betrag, so 1000 Euro etwa. Also nicht die Höhe der Maklergebühr....
Das nächste Mal kannst Du auch sowas aufsetzen und dann kannst Du sie auch belangen.
LG Karin
Sie brauchen so etwas nicht unterschreiben, sie hatten ja einen mündlichen Vertrag, der sollte reichen, wenn sie ihn bewiesen bekommen (und da ja schon ein Notartermin stattfand, wo die potentiellen Käufer das wiederholt haben, sollte das mit dem Notar als Zeugen kein Problem sein).
Hallo,
das was Du meinst, ist was anderes. Es nennt sich ein "Vorvertrag" bzw. eine Festhaltung der Immobilie durch den Makler an einen bestimmten Interessenten.
Man muss, wenn man dann abspringt, eine "Strafe" zahlen. Damit sortieren Makler seriöse und unseriöse Käufer.
Das hat aber nichts mit dem eigentlichen Kaufvertrag zu tun.
Außerdem kann der Käufer nichts dafür, wenn die Bank die Finanzierung nicht mit machen möchte.
LG Janette
Nein, könnt Ihr nicht.
So schlimm es ist (Bekanntenkreis), aber die waren und sind klamm, merken es anscheinend aber selbst nicht.