Sperre wegen zu spät arbeitssuchend gemeldet???

Hallo,

kurz eine Frage:

Frau X ist in Elternzeit, die im Juli endet und bezieht Alg 2.
Frau X hat versäumt, sich 3 Monate vorher arbeitssuchend zu melden, da sie davon ausging, dass man sich 1 Monat vorher melden soll.

Muss Frau X nun mit einer Kürzung bzw Sperrung des Alg2 rechnen?

Ich weiß nur, dass es so ist, wenn man vorher in einem Beschäftigungsverhältnis war. Aber wie verhält es sich, wenn man bereits Alg 2- Empfänger ist???


Liebe Grüße #winke

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#kratz

Frau X steht doch eh im ALG II - Bezug????

Ute

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Richtig, aber kann es da zu einer Sanktion kommen, weil sie sich nicht 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet hat?

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Nein. Sie muss sich weder einen Monat vorher melden, noch drei Monate vorher! Sie ist im ALG II-Bezug und somit wird sie quasi automatisch wieder auf den entsprechenden Status gesetzt und man wird auf sis zukommen.

Selbstverständlich sollte man sich aber so früh wie möglich bei seinem Vermittler melden, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist.

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Wie lange hatte sie denn Elternzeit? Die ALG II Empfänger dürfen doch eh 3 Jahre zu Hause bleiben ohne sich einen Job suchen zu müssen.

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3 jahre. bzw das kind wird im juli 3 jahre.

aber meiner meinung nach, hätte sie sich im mai arbeitssuchend melden müssen, oder? das hat sie aber nicht, da sie der meinung war, dass sie einen monat vorher sich arbeitssuchend melden muss.

liebe grüsse

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Hat sie denn vor der Elternzeit gearbeitet, so dass sie ggf. Anspruch auf ALG I hat?

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Nein, sie hatte gerade ihre Ausbildung abgeschlossen und wurde schwanger. Da sie eine Risikoschwangerschaft hatte, dürfte sie keine Beschäftigung aufnehmen. Anspruch auf Alg 1 besteht / bestand nicht.

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Dann bekommt sie auch kein ALG1 #kratz

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