Hallo,
meine Mutter ist vor 4 Wochen verstorben.
Leider hat sie so gut wie nichts geregelt. Es herrscht ein übles Chaos.
Ich wollte von der Bank die Kontoauszüge für einen bestimmten Zeitraum haben, aber die bekomme ich nur, wenn meine Geschwister und ich eine Haftungserklärung unterschreiben.
Mich irritiert aber das Wort Haftung, denn ich werde für garnichts die Haftung übernehmen, denn ich bin die Einzige in der Familie die sich überhaupt um was kümmert und ich muss schon die ganzen Kosten für die Beerdigung, Entsorgung etc tragen.
Kann mir jemand sagen, was diese Erklärung bedeutet, denn ich möchte das Erbe ausschlagen und hier keinen Fehler machen.
Vielen Dank.
S.
Frage an die Bankkaufleute
Hallo,
erstmal: Mein herzliches Beileid.
Wenn Du das Erbe eh ausschlagen willst, warum willst Du dann noch Einblick in die Kontoauszüge haben? Ich habe zwar ein paar Jahre bei einer Bank gearbeitet, aber den Fall hatte ich bisher noch nicht. Normalerweise beantragt man ja nach dem Tod einen Erbschein und somit hat man Einblick in Alles.
Achja, Du musst Dich auch beeilen, mit der Erbausschlagung. Frist 6 Wochen! 4 Wochen davon sind ja schon rum.
LGe Isa
Mein beileid...
normal geht man mit dem Erbschein zur Bank, (vorher gibt dir warscheinlich keiner eine Auskunft) und löst dann alles auf...
aber wenn du sowieso nichts zu tun hast... hast du ab dem Sterbedatum 6 Wochen zeit das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht das Erbe auszuschlagen!!!
Achja, wenn du ausschlägst, hast du keinen Anspruch auf nichts, bekommst dann aber auch keinen Erbschein, nur der übrige Nachlass...
Und die Beerdigungskosten und andere Schulden, wie auch immer, übernehmen dann auch die Erben...
lg
Hallo
Wenn du das Erbe ausschlägst, dann must du nur die Beerdigung tragen, obwohl auch deine Geschwister das müssen.
Die Wohnungsauflösung und Co, damit hast du nichts zu tun. Allerdings darfst du die Wohnung dann nicht mehr betreten und die auch nur irgendwas rausholen
Bianca
Hallo,
die Haftungserklärung sollst Du unterschreiben, weil bei der Bank ja noch kein Erbschein oder Testament vorliegt (nehme ich mal an). Ich hab mal was rauskopiert:
"Der Unterzeichner erklärt, Erbe des verstorbenen Kunden geworden zu sein und dass ihm eine dieses Erbrecht ändernde letztwillige Verfügung
nicht bekannt ist. Ein Erbnachweis im Sinne der Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde bisher nicht erbracht. Gleichwohl wünscht
er Auskunft/Verfügung über Nachlasswerte des Erblassers bei der Bank."
"Für den Fall, dass daraus Ansprüche gegen die Bank erhoben werden, verpflichtet sich der Unterzeichner/verpflichten sich die Unterzeichner als
Gesamtschuldner, der Bank die ausgezahlten Beträge auf erstes Anfordern unter Verzicht auf etwaige Einreden unverzüglich zurückzuzahlen und
ihr den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass sie ohne Erbnachweis eine Auskunft gegeben/Verfügungen über Nachlasswerte des
Erblassers zugelassen hat. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen und nachzuweisen, ob Ansprüche, die gegen sie geltend gemacht werden, berechtigt
sind. Für den Fall einer auftretenden Streitigkeit um den Erbgang verpflichtet/verpflichten sich der/die Unterzeichner zur Vorlage eines
Erbscheins oder eines notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift."
Mit dieser Erklärung kannst Du also z.B. die Beerdigung bezahlen, ohne einen Erbschein oder ein Testament vorlegen zu müssen.
Auch von mir herzliches Beileid.
Liebe Grüße von Swety
Hallo,
danke erst einmal für deine Antwort.
Einen Termin zur Erbausschlagung hab ich schon beim Nachlassgericht.
Es geht mir um folgendes. Unsre Familienverhältnisse sind sehr schwierig. Alle sind finanziell ziemlich verkracht und verschuldet. Ich bin die einzige die finanziell unabhängig ist. Deshalb werd ich auch die Kosten tragen müssen, denn ich will das erledigt haben.
Meine Mutter hat Ende 2008 eine Abfindung von 25000 Euro bekommen und diese leider niemals versteuert. Meine Oma und mein Onkel haben meiner Mutter zu diesem Zeitpunkt den "Hof gemacht". In 8 Monaten war das Geld weg. Ich hab aber keinen Anhaltspunkt gefunden wo dieser Batzen Geld hätt sein können. Ich weiß aber von meiner Mutter, dass sie meiner Oma und meinem Onkel sehr viel Geld geliehen hat und obwohl ich ihr mehrfach gesagt hab es aufzuschreiben und unterzeichnen zu lassen hat sie es nicht gemacht. Jetzt weiß keiner mehr was davon und die Summen die ich nenne stimmen angeblich auch nicht. Naja, ich kann es ja auch nicht beweisen.
Jetzt hoffe ich halt anhand der Kontoauszüge auf eine Überweisung in diese Richtung zu kommen und dann hätte ich den Beweis.
Mit meiner Oma wurde vereinbart, dass meine Mutter in das Grab meiner Oma kommt. Das ist dann auch so geschehen, aber die Kosten für den erneuten Grabkauf soll auch ich bezahlen. Das sind fast 400 Euro, aufs Grab soll ich aber keine Rechte haben, nur bezahlen soll ich es.
Meine letzte Hoffnung wären die Kontoauszüge. Habe ich keine andere Chance?
S.
Hallo,
wenn Du Einblick in die Kontoauszüge haben willst, mußt Du diese Erklärung unterschreiben. Es ist ja auch zum Schutz Deiner Mutter, daß nicht einfach nach ihrem Tod jeder ihre Auszüge anschauen darf. Schade, daß sie Dir keine Vollmacht auf ihrem Konto erteilt hat.
Eine andere Möglichkeit wäre, Deine Verwandten bei der Polizei anzuzeigen, dann kann die Polizei Einblick in die Kontoauszüge bekommen. Aber ob Du das willst?
Wenn Du schon einen Termin beim Nachlaßgericht hast, dann schildere die Sache doch mal dort, vielleicht kann man Dir da helfen.
Alles Gute und liebe Grüße,
Swety
Ich denke, all das geht Dich nichts mehr an, wenn Du das Erbe ausschlägst!
LG und herzliches Beileid,
W
Geh ganz schnell zu einem Anwalt. Die Fristen laufen und es ist viel zu gefährlich, sich im Internet Rat von Laien zu holen! Ein Anwalt (für Erbrecht) wird dir genau sagen können, was zu tun ist. Das Geld würde ich auf jeden fall investieren! Dir steht ja als Kind auch ein Pflichtteil zu und wer weiß, ob nicht noch irgendwo Geld ist. Heikle Sache! Ich würde da auf eigene Faust nichts machen. Im Übrigen sind deine Geschwister verpflichtet, auch ihren Anteil zu zahlen. Ob sie Geld haben oder nicht, interessiert nicht. Dann müssen sie es eben in Raten beim Bestatter abstottern. Solche Fälle habe ich in der Kanzlei auch schon gehabt. Du begibst dich jedenfalls auf ein schmales Brett, wenn du die Kosten übernimmst und ohne wirkliche juristische Absicherung Dinge machst.
Ich wünsch dir alles Gute und hol dir wirklich ganz schnell fachlichen Rat!
Danke, Honolulumieze, für deine Antwort.
Ich bin ja selbst gelernte RA-Gehilfin, auch wenn es schon eine Weile her ist. Aber daher weiß ich, dass das Erbrecht sehr verzwickt ist.
Ich hab auch Kontakt mit einem Fachanwalt für Erbrecht, aber ich wollte mal sehen, ob es Vergleichsfälle gibt, aber scheinbar ist nur meine Familie so ein charakterloser, geldgieriger Sauhaufen.
Da meine RS-Versicherung die Kosten übernimmt, werd ich wohl nicht drum rum kommen, die Angelegenheit wirklich über einen RA abzuwickeln. Traurig, traurig.
Hallo,
mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.
Mein Mann hat genau heute auch so eine Haftungserklärung unterzeichnet. Vor 2 Wochen ist seine Mutter plötzlich verstorben. Allerdings war sie Witwe und er der einzige Sohn, somit gibt es da bei uns zum Glück keine Schwierigkeiten oder Streiterein.
Die Bestatterin hat uns aber darauf hingewiesen, das alle Kosten die mit der Beerdigung zu tun haben, vom Konto der Verstorbenen überwiesen werden dürfen. Damit die Bank das aber macht, musste er unterschreiben. Sprich wenn er irgendwas "unberechtigt" überweisen lassen würde und jemand (ein anderer Erbe) würde das als nicht rechtmäßig ansehen, muß die Bank nicht haften, sondern kann das Geld von uns wieder holen usw.
In Deinem Fall würde ich aber nicht unterschreiben ohne eben vorher mit dem Anwalt gesprochen zu haben.
LG,
Juliane