Rechtsexperten gefragt - Autounfall

Hallo zusammen,

ich weiß zwar, das diese Frage hier eigentlich nicht reingehört, aber ich weiß grad nicht wo ich sonst fragen soll...

Mich würde die Rechtslage bei folgendem Kfz-Unfall interessieren:

Ich habe seitlich rückwärts eingeparkt und als ich den Einparkvorgang schon fast abgeschlossen hatte, istw mir hinten einer drauf gefahren, der ebenfalls in diesen Parkplatz wollte. Warum auch immer - normal fahr ich nicht in einen PP in den bereits jemand einparkt.

Der Unfallgegner sagt jetzt, dass ich Schuld habe, weil ich ja rückwärts gefahren bin - aber er ist mir ja hinten drauf, obwohl ich den Blinker auf der richtigen Seite und Rückwärtsleuchte an hatte.... Gestern hat er mich dann nochmal angerufen und mir nochmal verdeutlicht, dass er auf keinen Fall Schuld hat - seine Versicherung habe ich dann auch erst über den Zentralruf herausgefunden, weil er sie mir nicht sagen wollte, da er meinte, seine Versicherung muss da nichts bezahlen. Die Polizei haben wir leider nicht gerufen - das bereue ich im Nachhinein - und Zeugen gab es auch keine....

Vielleicht gibt es ja jemanden unter euch der sich da auskennt.

LG Martina

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Wirklich Ahnung hab ich nicht, aber deine Schilderung kling nicht ganz schlüssig.
"als ich den Einparkvorgang schon fast abgeschlossen hatte,"

klingt für mich nach: du standest eigentlich schon in der Parklücke

"- aber er ist mir ja hinten drauf, obwohl ich den Blinker auf der richtigen Seite und Rückwärtsleuchte an hatte...."

Das wiederum hört sich eher so an, als hättest du noch vor der Parklücke gestanden.

Ob das letzendlich einen Unterschied macht, kann ich dir leider nicht sagen.

LG Yvonne

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Naja, ich stand eben schon fast komplett drin in der Parklücke und hinter mir war auch noch Platz bis zum nächsten Auto. Er wollte dann vorwärts einparken und ist dann eben schräg reingefahren und mit der rechten vorderen Seite hinten links in mein Auto reingefahren.

Lg Martina

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Hallo,

sollte es zum Streit kommen, dann denke ich mal, wird ausschlaggebend sein, wer wo in welchem Winkel die Schäden am Auto hat.

Zeichne den Unfallhergang mit den 2 Autos auf und mach Kreuze, wo die Schäden am Auto sind und reiche es so bei der Versicherung ein.

lg polar

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Hi Martina,

ist natürlich irgendwie blöd, das ganz ohne Polizei zu machen. Wenn Du keine Zeugen hast, steht Aussage gegen Aussage.

Deiner Schilderung zur Folge gehe ich aber davon aus, daß Du nicht schuld bist, aber wie willst Du das beweisen.

Rufe Deine Versicherung an und schildere ihr den Unfallhergang. Die sollen sich dann kümmern. Ich denke, daß Du im Endeffekt, auf Deinem Schaden sitzenbleibst.

Wenn Du im ADAC bist, rufe dort mal an.

LG, Anja

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Hallo

Also für mich hört sich das so an, als hättest du deinen Einparkvorgang noch nicht abgeschlossen und er wollte hinter dir einparken. Er hätte warten müssen, den er kann ja nicht wissen, wie weit du zurücksetzt um zu korrigieren.

Eigentlich ist er Schuld, aber das zu beweisen wird schwer.

Bianca

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Du musst trennen zwischen dem was passiert ist und dem was man beweisen kann.

Hast Du gestanden beim Aufprall hat der andere Schuld (dann kommt das BEweisproblem aber hinzu). Wenn nicht wird es kompliziert.

Mir ist nicht klar, wie (und warum) jemand vorwärts in eine Parklücke fahren will, wenn ein anderer schon eingeparkt hat und fast steht. Oder seit ihr beide gleichzeitig in die Lücke gefahren? Er vorwärts und Du rückwärts?

Hast du den anderen nicht kommen sehen? Wann ahst Du ihn bemerkt?

Wenn Du am rückwärts einparken warst steht zumindest Dir der Platz zu und der andere hat versucht sich "reinzumogeln".

Andererseits muss man sich so verhalten, dass beim Rückwärtsfahren nichts passiert.

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Die Polizei hätte da auch nicht viel machen können. Mehr als den Unfall aufnehmen kann die nicht. Habt ihr ein Unfallprotokoll mit Skizze angefertigt und unterschrieben ? Das wäre nicht schlecht.

Meine Einschätzung:

- Der Rückwärtsfahrende hat eine erhöhte Sorfaltspflicht. Kommt es beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall, geht man im Allgemeinen davon aus, dass der Rückwärtsfahrende Schuld hat
Andererseits:
- Der, der einem anderen hinten drauf fährt hat im Allgemeinen Schuld

Hier wird also zu beweisen sein, welche Fahrzeuge sich zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bewegt haben.

- Standest Du und der Gegner fuhr, hat der Gegner die Hauptschuld
- Fuhrst Du und der Gegner stand bereits, trägst Du die Hauptschuld
- Fuhrt ihr beide würde ich auf 50/50 tippen.

Wie geht es weiter ?:
Du meldest den Unfall und die SChäden Deiner und der gegnerischen Versicherung, der Unfallgegner macht das selbe. Die Versicherungen klären das dann untereinander.

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dumm, dass keine Polizei gerufen wurde.

Hattest Du einen Beifahrer? (Zeuge)?
Hast Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung?

Sonst wird es so enden, dass die Schuld hälftig verteilt wird (Teilschuld), da auf öffentl. Parkplätzen oder an Supermärkten das Rücksichtsgebot. Daher Teilschuld. Sie werden sagen, Du hättest Dich einweisen lassen sollen. Bei dem anderen gilt dies ggf. auch...

also wirds in Teilschuld enden, es sei denn man hat Zeugen und eine Verkehrsrechtschutzversicherung.

LG#winke

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"dumm, dass keine Polizei gerufen wurde. "

Wieso ? Die Polizei hat den Unfall ja auch nicht gesehen. Kann nur das festhalten, was die Beteiligten sagen.

Ein Protokoll kann man auch selber schreiben, eine Skizze selber malen, Fotos selber machen.

Die Polizei hätte nichts anders gemacht, außer wahrscheinlich beiden Fahrern noch ein Verwarnungsgeld abgeknöpft.

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ja und wenn die Polizei jedem Verwarngeld abkassiert hätte, hätte sich die Versicherung gleich auf Teilschuld versteift.

So musst Du ggf. um Teilschuld kämpfen, wenn Dir volle Schuld der gegnerischen Versicherung zugesprochen werden würde.

Geht der Unfallgegner ggf. über eine Verkehrsrechtschutzversicherung, siehts dann ganz mau aus.

Ich spreche aus Erfahrung!!! Daher ist diese Versicherung mit die wichtigste, wenn man Auto fährt

Viel Erfolg!

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Ihr seid beide schuld!

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kurz - prängant - zutreffend ! ;-)

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Wende Dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Der Unfallgegner hat Dir gar nichts zu verdeutlichen. Da wird sicher ein Gutachter eingeschaltet, der klärt, wer schuld hat. Eventuell wird gequotet.

Gruß

manavgat