Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Umschulung?

Folgende Situation :
Mein Mann 39 J.alt möchte nach jahrelanger Tätigkeit im Logistikbereich (Fahrer,Lagerleiter,Lagerist)eine Umschulung zum Speditionskaufmann machen,um danach als ausgebildeter Disponent zu arbeiten.
Er kommt aus Bosnien, seine Ausbildung wird in D nicht anerkannt(Regierungsschreiben liegt vor).
Somit ist er immer ungelernt, wird schlecht bezahlt und fliegt als erstes, wenn es der Fa.nicht gut geht .So geschehen 7x in den letzten 12 Jahren.
Ich halte eine Umschulung mit Abschluß in diesem Fall für absolut sinnvoll.Ab 01.07.10 ist er wieder arbeitslos daheim.
Wie kann man eine solche Umschulung bekommen?
Bitte keine Spekulationen oder persönliche Angriffe!
Weiterbildungen hat er schon : Ausbilder , Personalführung,Englisch...
Alle Führerscheine ect.vorhanden.

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Mein Mann hat keine Ausbildung und hatte halt immer "Jobs".

In 2006 wurde er arbeitslos und bat ebenfalls um eine Umschulung oder eine andere Möglichkeit, sich beruflich zu qualifizieren.
Wurde nicht bewilligt.

Es hieß, er muß vorweisen, dass er NACH der Umschulung/Maßnahme eine Arbeitsplatz bei Firma XY bekommt.
Das ist natürlich so gut wie unmöglich, wer stellt denn heute jemanden ein, der in 2 Jahren seine Umschulung fertig hat.

Von daher, er kann es ja versuchen, bei meinem Mann hat es leider nicht geklappt.

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Einen Rechtsanspruch auf eine Umschulung gibt es nicht.

Entweder der SB bei der Arbeitsagentur hält es für notwendig oder nicht und es gibt in der Regel noch weitere Voraussetzungen die erfüllt sein müssen.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit die Umschulung selber zu finanzieren.

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Der SB hält es für notwendig und richtig, aber er sagt, das entscheidet der
Abteilungsleiter und den kennen wir nicht!
Nun ja mal sehen, Donnerstag soll der endgültige Bescheid kommen.
Selbst können wir das leider nicht finanzieren.

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Wieso könnt ihr es selbst nicht finanzieren? Über welche Fördermöglichkeiten außerhalb denen der Agentur habt ihr euch bereits informiert?

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Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

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Einen Rechtsanspruch gibt es definitiv nicht!

Allerdings verstehe ich nicht, warum man da nicht etwas mehr Eigeninitiative zeigt, Fördermöglichkeiten gibt es auch außerhalb eines Bildungsgutscheines der Agentur mehr als genug. Habt ihr euch dahingehend schon mal informiert?

http://www.bildungspraemie.info/

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/anspruch.html

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html

http://www.bmbf.de/de/194.php

Ich denke, die Chancen für einen Bildungsgutschein stehen denkbar gut (sofern er ALG- Anspruch haben wird)! Am besten ist, wenn er so bald wie möglich bereits mit konkreten Plänen und möglicherweise bereits einem konkreten Termin für eine Weiterbildung bei seinem Arbeitsvermittler auf der Matte steht.

Schaut doch schonmal, ob bei euch in der Nähe etwas passendes vorhanden ist:

http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp

Bitte darauf achten, dass die Maßnahme für die Förderung mit Bildungsgutschein zugelassen ist.

Ich kann allerdings, sorry, nicht verstehen, warum man in den letzten 12 Jahren noch keine Eigeninitiative gezeigt hat? Das muß für Deinen Mann, der ja einen ausländischen Berufsabschluß hat, doch wahnsinnig frustrierend gewesen sein.

Viel Erfolg!

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Dann lies doch mal das Posting genau!
Er hat alle bisherigen Weiterbildungen selbst bezahlt!
Bisher war er max.2 Monate arbeitslos!Was verstehst du da nicht?
Und auch der Bildungsgutschein muss bewilligt werden!
Er hatte schon alle Termine bei den Umschulungsträgern!

Den Termin hatte er schon bei der Agentur,Ergebnis wird Donnerstag telefonisch mitgeteilt!
Natürlich bekommt er Arbeitslosengeld!

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Ich lese nirgendwo heraus, dass die Weiterbildungen selbst bezahlt wurden.

Wenn es Dir in Deiner Frage nur um den Rechtsanspruch geht: nö. gibt´s nicht!

Achtet darauf, dass ihr das "Ergebnis" nicht nur telefonisch mitgeteilt bekommt. Gegen eine Ablehnung könnt ihr nur in Widerpruch gehen, wenn diese schriftlich erfolgt. Im Bekanntenkreis habe ich mehrfach den Widerspruch bei Ablehnung eines BGS verfasst, weil die Entscheidung nicht ausreichend begründet war. Dreimal habe ich den Klageweg beim Sozialgericht begleitet, beide Male mußte der BGS ausgehändigt werden da die Prüfung ungenau war oder dem Amtsermittlungsgrundsatz widersprechend (eine Entscheidung steht noch aus, ist allerdings auch erst 7 Monate seit Klageerhebung her...).

Eine andere Chance hat man meist nicht, ein Anspruch existiert nicht. Man muß höchstens belegen können, dass das Ermessen falsch ausgeübt wurde.

Ich verstehe im Übrigen nicht, warum er sich nicht eher um einen anerkannten Berufsabschluß bemüht hat. Jetzt ist er 39, das hätte man früher machen können- sorry! Ich find es aber gut, dass er das jetzt angeht und drücke euch die Daumen.

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das problem ist, dass er ja trotzdem gut vermittelbar ist, weil er ja viel erfahrung aufweist, und bei manchem ags zählen die erfahrung mehr als abschlüsse und noten.

und eine umschulung bringt zwei jahre lang kein geld rein, wie wollt ihr das machen?

besser wäre, bei der ihk einen externen abschluss anzustreben, da kann er weiterhin normal arbeiten gehen und macht abends dreimal die woche schule und kann dann seinen abschluss machen. wenn ihr viel glück habt, steuert der ag was bei...

eventuell liegt bei ihm auch ein defizit vor, weil er sich nicht traut, sich auf vernünftige stellen zu bewerben. einmal frech dahergehen und sagen, man kann es, aber holt den offiziellen abschluss erst nach, könnte einen zukünftigen ag auch beeindrucken, statt sich klein zu machen, weil man denkt, man hätte nichts. er hat doch viel!

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"und eine umschulung bringt zwei jahre lang kein geld rein, wie wollt ihr das machen? "

das stimmt nicht!



http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

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Während einer Umschulung bezieht er Bezüge über die Arbeitsagentur!
Die IHk lässt ihn zur externen Prüfung nicht zu

Er traut sich sehr wohl viel zu, seine Bewerbungen sind ebenfalls top!Da sehe ich kein Defizit!
Klein macht er sich absolut nicht!

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Hallo,
sollte es aus den o.g. Gründen nicht mit der Umschulung klappen, sollte er sich direkt auf die entsprechenden Stellen bewerben....

Ich bin da jetzt mal ganz ehrlich eine abgeschlossene Ausbildung ist klasse - aber gerade in dem Bereich den ihr euch ausgesucht hat, wird im Moment sehr stark auf Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen. Die wenigsten davon sind übrigens ausgebildete Speditionskaufleute - und selbst die ausgebildeten finden schwer bis gar nicht Festanstellungen.

Der Betrieb bei dem ich angestellt bin und der mit Abstand einer der größten im Speditions - und Logistikbereich ( bitte diesen Ausdruck richtig verwenden - Lageristen haben seltenst bis gar nichts mit Logistik zu tun) ist, stellt seit Jahren nur noch Zeitarbeiter, Quereinsteiger durch Vitamin B oder unsere eigens ausgebildeten Azubis ein.

Alternativ auch lang gediente Fahrer , die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren können....
Dies nur damit ihr so ein wenig von dem Gedanken wegkommt, dass es mit der Umschulung besser funktioniert. Vielleicht wäre es eher gangbar je nachdem welche Ausbildung du hast, wenn du dir wieder eine Vollzeitstelle suchst und er nur auf Aushilfsbasis arbeiten geht.

LG