stiefvater erhält 1/2 kinderfreibetrag

hi ihr papas
bin ne mama frag aber mal für den papa.
mein mann hat noch eine tochter, die kindsmutter ist verheiratet. heute haben wir erfahren das der stiefvater einen halben kinderfreibetrag auf seiner lstkarte hat. mein mann zahlt 100% uh

ich versteh das nicht, mein mann muss nachweisen das er der vater ist lt vaterschaftsanerkennung damit er vllt nen anrecht auf den halben freibetrag hat und der neue mann nicht. kann uns da jemand ne hilfreiche antwort geben.

haben heute auch beim einwohnermeldeamt angerufen, da ist mein mann garnicht als vater des kindes geführt

nur noch ?????

vielen dank für eure antworten

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hallo

"Hier ist der Platz für männerspezifische Fragen und Probleme. Mütter sind in dieser Rubrik als antwortende Gäste willkommen, das Eröffnen von Beiträgen ist aber unseren männlichen Usern vorbehalten."#aha

olle colle

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Da der Stiefvater mit der Mutter verheiratet ist und sie wahrscheinlich gemeinsam veranlagt sind, gilt der halbe Freibetrag der Mutter natürlich auch für den Stiefvater.

Das hat nichts mit dem halben Freibetrag deines Mannes zu tun.

Im übrigen bringen diese Freibeträge bei "normalen" Löhnen eh nur peanuts. Es lohnt sich nicht, sich darüber aufzuregen.

Gruß

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Also es ist so.

Der halbe Steuerfreibetrag steht dem KV zu, also deinem Mann, wenn er mindestens den Regelunterhalt zahlt.

Der KM steht die andere Hälfte zu. Vermutlich hat sie diese Hälfte auf den Stiefvater übertragen.

Wo ist jetzt euer Problem?

Gruß

Manavgat

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Nicht ganz richtig. Bei uns haben alle vier, Mutter, Vater, Stiefmutter, Stiefvater 0.5 (nicht: 1/2) Kinderfreibetrag. Ist völlig korrekt so.

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Aha.

wieder was gelernt.

Lg

Manavgat

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Schön: Keine Ahnung haben, aber mal rumgreinen. Du kannst den 0.5-Freibetrag (nicht: 1/2!!! #augen) auch auf die Karte kriegen, so was aber auch, gell?

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2681463&pid=16999371

haben heute auch beim einwohnermeldeamt angerufen, da ist mein mann garnicht als vater des kindes geführt

Das muss er auch nicht zwingend, selbst wenn er in der Geburtsurkunde steht! Trotzdem ist er rechtlich gesehen der Vater.

"mein mann muss nachweisen das er der vater ist lt vaterschaftsanerkennung damit er vllt nen anrecht auf den halben freibetrag hat und der neue mann nicht"

Dadurch, dass er mit der Kindsmutter verheiratet ist, wird unterstellt, dass er sich mit am Unterhalt beteiligt - ist ja auch im Regelfall so. Folglich hat er Recht auf den 0.5-Freibetrag. Genau wie du.

Nachweisen musste dein Mann es, weil man ja nicht automatisch davon ausgehen kann, dass er wirkllich der Vater dieses und jenen nichtehelichen Kindes ist, nur weil es es beim Meldeamt oder Finanzamt SAGT! Nein, bitte nun nicht auf die Dummheit kommen, dass der Stiefvater als Vater gilt!