Hallo,
ich bin Beamtin in Hessen und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Hier in Hessen ist es so, dass man beihilfeberechtigt ist.
Ich zahle also meine ca. 560 Euro Krankenversicherung monatlich. Um meine 50% Beihilfe zu bekommen (so wie bei dem Angestellten, wo der AG ja auch 50% der KV-Beträge zahlt), muss ich aber regelmäßig zum Arzt gehen, mir regelmäßig Medikamente verschreiben lassen usw. Das alles schreiben dann Arzt und Apotheke auf die Beihilfezettel und die KK trägt dann ein, welche Beträge sie den Ärzten gezahlt hat. Die Apotheken tragen die Beträge selbst ein. Diese Zettel reiche ich dann bei der Beihilfestelle ein. So bekomme ich 50% der quittierten Beträge ausgezahlt. Maximal aber bis zur Hälfte der von mir eingezahlten Krankenversicherungsbeiträge.
Gehe ich nicht zum Arzt etc. bleibe ich auf den vollen 100% KV-Beiträgen sitzen.
Dieses System ist doch total behämmert!
Ist das in anderen Bundesländern auch so?
LG
Denny
Frage an Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind
ich glaube freiwillig gesetzlich versicherte Beamte gibt es nicht mehr, seit man bei der Beihilfe einen Schrieb von der Privaten vorlegen muss, dass man dort zu soundsoviel Prozent versichert ist.
lg Anna
Hallo
Wieso hast du nur 50% Beihilfe?
Bianca
Wenn man sich freiwillig gesetzlich versichert, dann ist es hier so, dass man nur 50% von der Beihilfe bekommt. Privatversichert bekäme ich 70%.
Denny
Hallo,
wieso bist Du denn als Beamtin freiwillig gesetzlich krankenversichert? Lasse Dich privat versichern und davon zahlt dann der AG die Hälfte.
Dein System hört sich ganz nachteilig für Dich an und davon habe ich noch nie gehört.
Ich bin z.B. auch beihilfeberechtigt (durch meinen Beamtenmann), arbeite aber und bin daher gesetzlich pflichtversichert. Ich habe einen Beihilfeanspruch von 70% bei allem, was die Krankenkasse nicht bezahlt und die Beihilfe aber gewährt, z.B. Kronen, spezielle Zahnbehandlung etc..
LG, Anja
Ich habe drei Problemkinder (eins mit Dauermedikation, ein schwerbehindertes und eins mit einem Herzfehler), vollkommen gesunde Zwillinge und einen Hausmann ... Die Private würde die drei Problemkinder nicht nehmen oder zu enormen Risikozuschlägen. Ich muss also sieben Personen versichern. Wir hatten es uns mal ausrechnen lassen (da war das herzkranke Kind noch nicht geboren) und es gab sich finanziell fast nichts mit der freiwillig gesetzlichen KV.
Von etlichen Leuten (u.a. Haus- und Kinderarzt) wurde uns von einer PKV abgeraten.
Aber dieses total schräge Beihilfesystem hier in Hessen ....
Deshalb hätte mich interessiert, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist.
Wenn ich Medikamente möchte oder Behandlungen, die die KK nicht zahlt, dann lass ich das auch als privat abrechnen und dann bekomme ich auch 70% der Kosten erstattet.
Denny