Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe vor der Schwangerschaft bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, meine Elternzeit ist am 8.6. diesen Jahres ausgelaufen, mir ist es aber leider nicht möglich arbeiten zu gehn, Luca geht erst im September in den Kindergarten. Also habe ich am Freitag eine Abmahnung bekommen wegen unentschuldigten Fehlen. (obwohl ich diese Dame schon angerufen hatte das es mir nicht möglich ist zu erscheinen) Ich hab dort angerufen und ihnen meine Situation geschildert und auch gefragt ob sie 400€ Stellen haben, denn das könnte ich mir dann schon irgendwie einrichten. NEIN Zeitarbeitsfirmen führen solche Stellen fast nie, sagte mir die Frau am Tel, dann hab ich gesagt das ich gerne Teilzeit arbeiten würde, aber um Vollzeit arbeiten zu gehn, eben keine Betreuung für Luca habe.
Die Frau hat mich dann für Freitag geladen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben...
Ist das rechtens? Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? Oder hab ich nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeit Stelle?
Würde mich über Antworten freuen.
Liebe Grüße STeffi
Zeitarbeitsfirma will das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe...
Ich habe jahrelang für eine Zeitarbeitsfirma in Teilzeit gearbeitet, erst mit 20 Stunden/Woche später mit einem Jahresstundenzeitkonto. Letzteres ging aber nur, weil ich meine Eltern vor jedem Projekt fragen konnte, ob sie in der Zeit meine Tochter betreuen (damals 7 Jahre alt und in der 2. Klasse) und ich hatte auch die Möglichkeit, Projekte abzulehnen.
Ich bin da aber wohl die Ausnahme. Hintergrund ist, dass ich sehr qualifiziert bin, mehrsprachig und mich innerhalb eines halben Tages auf fast jedem Büroarbeitsplatz zurecht finde. Oft haben die Entleiher 40 Stunden erfragt und mich in Teilzeit angeboten bekommen. Es hat immer gut geklappt.
Ich weiß nicht, was Du bei der Zeitarbeitsfirma arbeitest. Wenn es keine Entleiher für Teilzeit gibt, dann kann Dir die Zeitarbeitsfirma kündigen, mit dem nachweislichen Argument, dass aus betrieblichen Gründen keine Teilzeit möglich ist.
Ich würde an Deiner Stelle schriftlich um unbezahlten Urlaub bitten, bis 01.10.2010. Dann hat sich Dein Kind im Kiga eingewöhnt und Du stehst wieder Vollzeit zur Verfügung.
Ansonsten bleibt Dir nur die Kündigung oder eben der Aufhebungsvertrag.
Gruß
Manavgat
Nein du hast keinen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Was du gemacht hast, ist Arbeitsverweigerung und zwar ohne Streikhintergrund. An deiner Stelle würde ich schleunigst in dem Betrieb erscheinen und mich für das Benehmen entschuldigen. Solche Sachen macht man persönlich oder schriftlich aber NIEMALS am Telefon. Niemand muß dich besonders behandeln, weil du ein Kind hast. Das haben Millionen anderer Frauen auch.
das verlange ich gar nicht das ich besonders behandelt werde, ich möchte ja arbeiten und ausserdem hab ich diese Firma auch angerufen und gesagt das ich nicht erscheinen kann ! Soll ich meinen Sohn mit dorthin nehmen?
und übrigens habe ich ihnen einen Brief geschrieben, weil ich keinen Führerschein habe und nicht einfach mal so dort hin fahren kann.
Hallo,
ist eigentlich ganz einfach.
Du hättest am 08.06.2010 wieder arbeiten müssen.
Das heißt, du hast einen Arbeitsvertrag zu erfüllen, also deine Arbeitskraft wie vertraglich vorgesehen zu erfüllen.
Wenn du das nicht kannst, dann musst DU kündigen.
Bei fehlender Kinderbetreuung gibt es für so eine Kündigung sogar keine Sperre beim ALG.
Die Firma ist dir bei deinem vertragsbrüchigem Verhalten (du bist nicht zur Arbeit erschienen) sogar entgegen gekommen mit dem Aufhebungsvertrag.
Sie hätte dich auch fristlos kündigen können und Schadenersatz von dir fordern wenn sie dich schon fest eingeplant hatten.
Also, wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst, kündigst entweder DU mit der entsprechenden Kündigungsfrist, oder du machst mit der Firma einen Aufhebungsvertrag um sofort aus dem Vertrag zu kommen.
Gruß
Demy
also moment..
du hast einen arbeitsvertrag zu erfüllen und kurz vor arbeitsbeginn nach elternzeit fällt dir auf, dass du keine kinderbetreuung hast??
Es ist völlig gleichgültig, ob Du arbeiten MAGST oder nicht. wichtig ist, dass du dort ERSCHEINST und auch tatsächlich deine Arbeitskraft ANBIETEST.
Geh zum Jugendamt und lass Dir eien Tamu vermitteln.
Ohne weitere Worte..
hallo --
abgesehen davon, dass es Dir recht spät einfällt, haben die anderen Recht: dem AG kann es egal sein, was Du mit der Betreuung machst usw... Du hast Deinen Teil zu erfüllen ...
aber mal andersrum: -- warum geht Dein Kind nicht ab dem 3ten Geburtstag in den Kiga? -- Du hast Anspruch drauf, auch wenns nicht der Wunsch-Kiga ist, sondern ein anderer in der Stadt, -- aber Du hast ANSPRUCH drauf, -- also hättest Du ab 3 Dein Kind in den Kiga bringen können ....
hm -- es wird wohl drauf hinauslaufen, dass die dich kündigen ... -- ich schätze mal, es ist finaziell nicht wirklich besser, einen aufhebungsvertrag zu unterschreiben, weil du dann vom arbeitsamt ne sperre kriegst, ---
lg
tanja
Bei Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bekommt sie auch ne Sperre.
ALG1 bekommt sie sowieso nicht, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil sie keine Betreuung für ihr Kind hat.
Sei froh dass sie dir einen Aufhebungsvertrag anbieten und nicht fristlos kündigen evtl. noch mit zu tragenden Kosten.
Wie kann man denn so blöd sein einfach nicht zur Arbeit zu gehen?!?
war ich beleidigend in meinen Beitrag?
Ich ja wohl auch nicht, dann hätte ich dich gefragt wie man so dämlich sein kann.
Du warst in deiner handlung einfach nur blöd bzw. dumm, das ist keien Beleidigung sondern eine Tatsache! Hast dich weder vorher informiert noch die Konsequenzen deines Vertragsbruches bedacht!
ergänzend zum ergebnis der anderen antworten:
"Oder hab ich nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeit Stelle? "
das kann ich dir nicht sagen, aber das hätte man auch schon im winter klären können, ich denke, so wie die firma jetzt reagiert ist es mehr als kulant und sie hätten mit dir sicherlich eine lösung gefunden. vorher.
JETZT - 14 Tage nach unentschuldigtem fehlen plötzlich diese Frage hier zu stellen, das ist nicht nur dumm, sondern auch dreist.