7h gearbeitet trotz Krankschreibung - was passiert mit den Std.?

Hey Leute,

kann mir jemand sagen, was mit Stunden passiert, die trotz Krankschreibung geleistet wurden? Müssen die nicht zumindest in der Zeiterfassung intern stehen bleiben?

Außerdem möchte ich gerne wissen, ob es eine rechtliche Grundlage für die sog. Viertelstundenstempelung gibt? Sprich: wenn ich um 8.01h komme, hab ich für die Firma erst um 8.15h angefangen zu arbeiten, gehe ich um 16.59h, habe ich nur bis 16.45h gearbeitet.

Sind vielleicht auch Arbeitsrechtler hier, die mir die Fragen beantworten können?

LG
Nusch

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Ein Arbeitgeber, der eine Mitarbeiterin trotz Krankschreibung arbeiten lässt, handelt gegen seine Sorgfaltspflicht.

Eine Mitarbeiterin die trotz Krankschreibung zur Arbeit geht ist ihrer eigenen Gesundheit gegenüber verantwortungslos.

Viertelstundenstempelung kenne ich nicht und glaube auch nicht, dass das so zulässig ist.

Gruß

Manavgat

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Hi Manavgat,

mir war es an dem besagten Tag durchgängig kotzübel und schwindelig (bin in der 11. Woche schwanger). Nach 7 Stunden konnte ich einfach nicht mehr und bin zu meiner Ärztin, die mich wegen Bluthochdruck und Kreislauf für 1,5 Wochen ab dem Tag, wo ich noch 7 Stunden bei der Arbeit war, aus dem Verkehr gezogen hat.

Diese beknackte Viertelstundenstempelung gab es wohl früher, vor allem bei Arbeitnehmern im produzierenden Bereich, sehr häufig. Mir war es bis zu dieser Arbeitsstelle auch nicht bekannt, zumal nicht als Büromitarbeiterin. Nun ist es aber so und ich würde mich sehr freuen, wenn es eine Rechtsgrundlage DAGEGEN gäbe.

LG
Nusch

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Hallo,

Durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist es doch völlig unerheblich, ob Du eine AU hattest oder nicht. Das Arbeitsentgeld wird doch normal weitergezahlt, oder?

LG, Andrea

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Zu der Krankmeldung kann ich Dir nichts sagen. Aber warum gehst Du arbeiten, wenn Du krank geschrieben bist (reines Interesse)?

Was soll die Viertelstunden-Stempelung sein? Bei meinem AG wird die Zeit erfasst, die auch auch gestempelt hab: Also bediene ich das Zeiterfassungs-Gerät um 8.03 Uhr, dann steht das auch so in meinem Stundenkonto (mit einem Ausrufezeichen, denn dann bin ich 3 Min. zu spät - aber das tut ja hier nix zur Sache #rofl).

Habt Ihr einen Betriebsrat, der diesem Verfahren zugestimmt hat? Warum datiert Dein AG die Zeit für Euch nachteilig? Ich kann kaum glauben, dass ein Betriebsrat so etwas gutheißt.

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Ja, es wäre auch zu schön, wenn wir einen Betriebsrat hätten.

Zur Krankmeldung: habe ich weiter oben erläutert.

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die formulierung ist schon falsch. du hast ja nicht mit krankschreibung gearbeitet, sondern diese erst danach bekommen.

doppelt abkassieren geht nicht. könnt ja jeder daherkommen, sich krankschreiben lassen, trotzdem arbeiten gehen und dann hinterher krankengeld als auch lohn haben wollen.
die 7 stunden werden normal gerechnet, der tag (wenn du 7 h/tag arbeitest) fällt dann aus der krankschreibung raus. arbeitest du eigtl. acht stunden wirds komplizierter und meist wird eine minusstunde gerechnet (ja, ist üblich), wenn der tag nicht als krankentag gerechnet wird, oder bei anderen komplett als krankentag bewertet ohne überstunden etc. das ist dann wohl pech. wobei die arbeitsleistung ja dann eh nicht so doll war...

was die viertelstundenregelung angeht, kann ich dir nur sagen, dass es als verkäuferin etc. üblich ist, früher dazu sein, um punkt acht an der kasse zu sitzen in kittel und sofort loslegen zu können. ebenso in anderen jobs, also sollte man eh früher anwesend sein und geht auch nach der arbeitszeit erst. und ich denke, aufgrund dieser argumentation wirst du nichts gegen diese regelung finden.

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Na da kann ich ja noch froh sein, dass ich für den Tag krankgeschrieben wurde und keine Minusstunde angehäuft habe #rofl

Die Arbeitszeit beginnt eigentlich mit Betreten eines Betriebsgeländes und ob das bei Verkäuferinnen so üblich ist, heißt ja noch nicht, dass es rechtens ist.

Also ich brauche von der Stempeluhr bis zu meinem Büro maximal 30 Sekunden und dann ist auch nach 30 Sekunden der PC angeschmissen und es wird gearbeitet.

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Hallo an Alle,

ich hatte ja oben schon irgendwo geantwortet, dass mich scheinbar die kleinliche Denke meines AG infiziert hat.

Innerhalb von 3 Jahren haben die mit ihrer Viertelstundentaktung sich so über 180 Arbeitsstunden von mir "erschlichen", da kommt man auch schon mal auf so blöde Ideen, ob man sich die 7 gearbeiteten Stunden trotz nachträglicher Krankschreibung "wiederholen" kann.

Aber ich habs ja kapiert: ich werde ja trotzdem für meinen 8-Stunden-Tag über Lohnfortzahlung entlohnt, die 7 Stunden dazu wären doppeltgemoppelt - scho recht.

LG
Nusch