TvöD Vertrag:Wie werde ich eingruppiert? DRINGEND!

Hallo,

nach welchen Kriterien wird man in einem TvöD Vertrag eingruppiert?
Und wie werde ich dann vorraussichlich eingruppiert werden:

Alter 26
Seit 2005 im Beruf (nach Anerkennungsjahr)
1 Kind
verheiratet

#danke

Nina

1

Hallo,

ohne Angabe des dann ausgeübten Berufes kann man das nicht sagen, denke ich.

danaz

2

Du musst schon sagen wo oder als was du arbeiten wirst...

gruß

Annika

3

#klatsch Natürlich!!!

Ich könnte als Erzieherin arbeiten für 10 Stunden die Woche.
Habe heute schon einige Telefonate geführt u.a. mit dem Finanzamt, der Personalbüro usw.

Ich alles garnicht so einfach, ich habe ne Festanstellung (allerdings ca 40km zu fahren) (unbefr. Vertrag) und bin in Elternzeit. Der "neue" AG würde mich aber in Teilzeit so einstellen dass ich meinen alten Job nicht kündigen muss.
Ich bekomme beim neuen AG ein 1Jahres Vertrag, die Festanstellung deshalb kündigen zu müssen wäre ja fatal. So würde dieser Vertrag 1 jahr laufen und zwei Monate später würde meine Elternzeit enden. Eine Übernahme in einen unbefr. Vertrag wäre möglich....So wird man das Jahr über sehen wie es weitergeht.

Am Mittwoch habe ich ein Gespräch und da stehen noch so einige Fragen offen. Vielleicht kann mich hier ja schon früher j. ein bisschen infomieren?!

Und zwar:

Wird meine Erfahrungstufe übernommen (von meinem alten AG) oder fang ich da wieder bei 1 an?

Die Entgeldeinstufung wird wahrscheinlich bei 6 oder 8 stehen (sagte der mir heute) je nach dem wie die Buchhaltung das entscheidet...

Da ich in der sog. "Gleitzone" zwischen 400,01-800,00€ liege, sind die Sozialbeiträge geringer, stimmt das so?

Wie sieht die Sache am Ende von Jahr (Lohnsteuerausgleich) aus? Mein Lohn wird mit dem meines Mannes verechnet, kann es und passieren dass wir am Ende vom Jahr einen Haufen Steuer nachzahlen müssen? Obwohl ich ganz normale Steuerbeiträge bezahlen werden?? (aus Lohnsteuerklasse 5)

Würde mich über Antworten freuen!

#danke

Nina

4

Hi,

also, ob Deine Erfahrungsstufe übernommen werden muss, weiß ich nicht: Ich würde aber an Deiner Stelle schon versuchen das zu erreichen. Ob Entgeltstufe 6 oder 8, ist schon ein Unterschied, der Chef muss wissen und entscheiden, was für eine Stelle im Stellenplan frei ist (darüber bestimmt eigentlich nicht die Buchhaltung).

Bei der Gleitzone sind die Sozialbeiträge geringer, das stimmt so. Lohnsteuerausgleich: bei 3/5 kann es schon zu Steuernachzahlungen kommen. Dafür hast Du ja übers Jahr mehr Geld zur Verfügung, musst aber ggf. ein wenig Geld einplanen, wenn's an die Steuer geht, zumindest bei uns ist das, bei einer ähnlichen Konstellation, so.

LG

Anja

5

Aha- das habe ich mir fast gedacht, mit der Steuer am Ende vom Jahr.

Danke für deine Antwort.

Ich kann mir allerdings gar keinen Betrag vorstellen um wieviel €uro es da geht bei der evt. Nachzahlung...

Eine Frage habe ich außerdem noch:
Warum kommt es denn überhaut zu einer evt. Nachzahlung, ich bezahle doch unterm ja die ganz normale Steuer vom Bruttogehalt...die ist ja im Gegensatz zu den Sozialversicherungbeiträgen nicht vermindert,oder?

#danke

Nina

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