Frage zu Steuererklärung bei Hauskauf!

Hallo,
wir wollen demnächst unsere Einkommensteuer für 2009 machen lassen!
Nun kamen wir neulich auf die Frage ob wir unser Haus schon abschreiben (oder wie es heißt, hoffe Ihr wisst was ich meine) können.

Wir haben es aber erst im Dezember 09 gekauft, geht es trotzdem für dieses Jahr, oder dann erst für 2010?

Stimmt es eigentlich das man bei Hauskauf mit einer Steuerrückerstattung rechnen kann?
Danke schon im vorraus
LG Jenny

1

Was willst du denn abschreiben? Habt ihr einen Teil vermietet? Oder Reparaturen?

LG Kathi

3

Hallo, danke für eure Antworten, hätte natürlich dazuschreiben müssen, das wir eine Einliegerwohnung vermietet haben!

6

Dann habt ihr ja Einnnahmen. Soweit ich weiß, können die Ausgaben für das vermietete Objekt als Werbungskosten angesetzt werden. Den Gewinn (Mieteinnahmen abzgl. Ausgaben) müßt ihr versteuern.
Ich würde da aber mal einen Steuerberater zu Rate ziehen.

LG Kathi

2

Hi,
Hauskauf und Steuererklärung hat soweit ich weiß in drei Fällen etwas miteinander zu tun:

- entweder, man vermietet (zumindest teilweise). Dann kann das durchaus Auswirkungen haben.

oder

- man hat Handwerker mit Reparaturen beauftragt, wer das vollkommen legal auf Rechnung gemacht hat (und ich meine, man muss auch bargeldlos bezahlt haben) kann 20% der Arbeitskosten (nicht Materialkosten) bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer absetzen (mindert die Steuerlast, und nicht "nur" das zu versteuernde Einkommen, lohnt sich also durchaus). Das gleiche gilt auch für Hausmeisterdienstleistungen usw., aber es ist nicht abhängig davon, ob es ein Eigenheim ist - das gibt es auch für gemietete Wohnungen oder Häuser.

oder

- man kann den Umzug ins neue Haus absetzen, weil man ihn beruflich begründen kann (Weg zur Arbeit deutlich kürzer, deutlich heißt, wenn ich mich richtig erinnere 30 Minuten weniger im Durschnitt pro Strecke)

Ansonsten hat m.W. nach der Hauskauf keine Auswirkungen auf die Steuererklärung, und entsprechend auch keine Auswirkungen auf die Steuerlast (und damit auch keine auf eventuelle Rückzahlungen). Aber ich bin natürlich nur Laie ;-).

Viele Grüße
miau2

4

ich schließ mich meine Vorrednerin "miau2" an...

außer Handwerker (hier nur Arbeitsleistungen), kann man bereits seit fast 10 Jahren nichts mehr abschreiben ... das hat der Staat damals gestrichen ... genau wie die Eigenheimzulage....

5

Hi,
nach deiner Ergänzung und mal das, was du zuerst geschrieben hast "Steuererklärung machen lassen" wörtlich nehmend:

Ich würde das direkt den FAchmann fragen, der ja dann die Steuererklärung macht. Ich persönlich habe von den steuerlichen Möglichkeiten bei Vermietung/Verpachtung keine Ahnung und würde dann wirklich jemanden fragen, der sich damit auskennt ;-).

Ganz allgemein: ob man eine Rückerstattung erhält oder nicht hängt immer davon ab, wie hoch die Steuerlast fürs Jahr ist und wie viel man davon (monatlich) vorausbezahlt hat. DA wäre ich mit Pauschalangaben immer sehr, sehr vorsichtig - das kann dir so einfach niemand sagen.

Viele Grüße
Miau2