Hallo!
ich habe mal ne spezielle frage und finde hierzu grad nichts. vielleicht kann mir ja jemand helfen oder sagen, an wen ich mich damit wenden müßte:
In Elternzeit bin ich ja "sozialversichert". ich bin beitrgsfrei krankenversichert und bekomme für meine rentenzeit ein durchschnitteles einkommen (ich denke das ist so um die 2500€, oder?!) anerkannt und werde auch für die Arbeitslosenversicherung als Beschäftigte geführt- liege ich bis hierhin richtig?
Wie ist das nun, wenn ich in diese zeit auf HONORARBASIS arbeiten gehe?
darf ich dann unbegrenzt verdienen oder unterliege ich irgendwann der sozialversicherungspflicht?
wenn JA (bzw. genauso wenn ich in der elternzeit einen vertrag über 10 stunden habe und dafür ca 1000€ bekomme) wie wirkt sich das auf meinen rentenanspruch aus?
wird der berechnet aufgrund der dann gezahlten beiträge (also z.B. für die 1000€ aus dem vertrag oder eben dem entsprechenden aus der honorarvergütung)? oder wird trotzdem der bestehende durchschnittsbetrag angenommen?
wie wirkt sich das auf Ansprüche auf die Arbeitslosenversicherung aus (werde ndei dann auf basis der 1000€ oder auf basis der angenommenen 2500€ berechnet)?
und was muß ich generell beachten, wenn ich einen Honorarvertrag (mit einer Privatschule) abschließen würde?
ich danke euch schon mal
lisasimpson
frage an die Elternzeit/ Honorarvertrag/Teilzeitvertrag- experten
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Mir hat die KK damals mitgeteilt, während der Eltenrzeit wäre die Höhe usw. egal. Ich musste nichts weiter zahlen, allerdings gings bei mir nachher eh alels über den sogenannten Übungsleiterfreibetrag.
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hm- danke.
das wird bei mir nicht ausreichen.
sollte ich wohl mal bei der kk anrufen?
habe jetzt aber auch das hier gefunden:
http://www.erwin-denzler.de/sv-dozenten/
offenbar müßte ich dan nwohl auch rentenversicherung zahlen?
oh man ist das kompliziert..
lisasimpson
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Frag die KK, wenn das da keine Auswirkungen hat, dann hast die für die Rentenversicherung auch nicht.