Elterngeld - Partnermonate bei Frühgeburt

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage zum Elterngeld. Habe auch gerade bei der Elterngeld-Stelle angerufen - aber die Dame hat meine Frage wohl nicht richtig verstanden und meinte die ganze Zeit: sie kann mehr dazu sagen, wenn das Kind auf der Welt ist. #augen

Also ich möchte vom 1. - 4. LM (Lebensmonat) Elternzeit/Elterngeld beantragen (Ehemann dann vom 5. - 14. LM). Vom 1. - 2. LM erhalte ich ja noch Mutterschaftsgeld und vom 3. - 4. LM dann Elterngeld. Das wäre der normale Fall (hab ich auch verstanden!)

Was ist aber wenn es eine Frühgeburt wird?

Erhalte ich dann vom 1. - 3. LM Mutterschaftsgeld und im 4. LM dann Elterngeld? (Variante 1)

Oder MUSS ich einen weiteren LM bis zum 5. LM daheim bleiben und Elterngeld beziehen (weil überall steht, dass man mindestens 2 Partnermonate nehmen MUSS). Also:

Vom 1. - 3. LM Mutterschaftsgeld und vom 4. - 5. LM dann Elterngeld? (Variante 2)

Ich hoffe ihr versteht meine Frage. #gruebel Welche Varinate ist dann bei einer Frühgeburt die richtige? #kratz

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Variante 1.

Du beantragst ja Elternzeit vom 1.-4. LM des Kindes und somit auch Elterngeld.
Das Elterngeld wird auch für diese Zeit bewilligt. Da du aber halt vom 1.-3. LM Mutterschaftsgeld bekommen würdest wird das Elterngeld mit diesem bewilligt. Das hat aber mit den Bezugsmonaten nichts zu tun. Du musst also nicht bis zum 5. LM zuhause bleiben um die Partnermonate auch zu bekommen.

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Hallöchen,

also ich versuche es mal ;-)

Bei einer Frühgeburt hat man ja längeren MuSchu als bei einer normalen Geburt. Die Elternzeit beginnt trotzdem am Tag der Geburt.

Nimmst Du nun Elternzeit für die Monate 1 - 4, dann bekommst Du für die Monate 1 - 3 MuSchu-Geld und für den 4. Monat Elterngeld, da ja das Elterngeld mit dem MuSchu-Geld verrechnet wird.

Das Elterngeld (und auch die Elternzeit) ist, meiner Meinung nach, unabhängig von der Dauer des Mutterschutzes.

Fazit: Deine Version 1 müsste richtig sein.

LG

Karen

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Nein, die Elternzeit beginnt nicht am Tag der Geburt! Das ist absoluter Blödsinn!

Elterngeld ist übrigens vor allem abhängig von der Elternzeit!

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Man MUSS überhaupt keine Partnermonate nehmen. Mein Mann ist auch nie zu Hause geblieben. Wenn man aber 14 Monate Elterngeld beziehen will, dann muß mindestens 2 Monate der Partner Elternzeit nehmen.
Nun darfst du nicht alle Begriffe durcheinanderwirbeln.
Dein Mutterschaftsgeld (normalerweise höher als das Elterngeld) wird 12 Wochen bei einer Frühgeburt gezahlt. In Elternzeit bist du ab dem Tag der Geburt. Elterngeld beziehst du effektiv erst nach dem Mutterschaftsgeld.
In Variante 1 würdest du 3 Monate Mutterschaftsgeld und 1 Monat Elterngeld beziehen, wärst aber 4 Monate in Elternzeit. In Variante 2 beziehst du 3 Monate Mutterschaftsgeld und 2 Monate Elterngeld bei insgesamt 5 Monaten Elternzeit.
Nur was ist denn dein Ziel? Das hast du bisher hier auch nicht genannt. Kein Wunder, dass die Dame am Telefon dich nicht verstanden hat. Willst du die 2 Extramonate Elterngeld bekommen? Dann musst du Variante 2 wählen. Gehen würden beide Varianten.

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"Dein Mutterschaftsgeld (normalerweise höher als das Elterngeld) wird 12 Wochen bei einer Frühgeburt gezahlt. In Elternzeit bist du ab dem Tag der Geburt. Elterngeld beziehst du effektiv erst nach dem Mutterschaftsgeld.
In Variante 1 würdest du 3 Monate Mutterschaftsgeld und 1 Monat Elterngeld beziehen, wärst aber 4 Monate in Elternzeit. In Variante 2 beziehst du 3 Monate Mutterschaftsgeld und 2 Monate Elterngeld bei insgesamt 5 Monaten Elternzeit. "

Hier doch gerade bei solchen Fragen KORREKT bleiben!

1. Sie bezieht bei einer Frühgeburt 12 Wochen+x Tage (die das Kind zu früh kam vor dem VET Mutterschaftsgeld nach der Geburt, wird als bis zu 18 Wochen (=126 Tage) Mutterschaftsgeld erhalten, was dann sogar 4 Monate überschreiten kann.
2. Beid er Variante 1 würde sie sicher nicht genau 3 Monate Mutterschaftsgeld erhalten, denn bei 12 Wochen hätte sie 84 Tage und das sind keine 3 Monate! Ebenso verhält es sich dann bei Variante 2!

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Problem bei einer Frühgeburt ist ja, dass man keien feste Anzahl Tage Mutterschutz nach der Geburt hat, sondern alles von vorher dazu kommt, also kann die Frau dir die korrekte Antwort erst nach der Geburt geben ;)

Wenn es dich böse trifft, dann werden dir 5 Moante Mutterschaftsgeld als Elterngeldbezug angerechnet (weil du solange noch Mutterschutz hast) und dein Mann kriegt nur noch 9 Monate Elterngeld. rechtlich grenzwertig, deshalb laufen da schon Klagen. Aber um die Partnermonate beanspruchen zu können musst du nicht mehr als den Mutterschutz bzw. die fehlenden Tage bis zum Ende des 2. LM nehmen!

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Vielen Dank für eure Antworten!! #blume