Unterhalt

Hallo,
ich hab mal eine Frage zum Unterhalt...
Und zwar habe ich zwei Kids mit meinem Ex-Mann 11 und 10Jahre.
Er hat noch einen Sohn mit seiner neuen Ex-Frau. Lebt jetzt mit Freundin und Sohn zusammen. Er arbeitet über Zeitarbeit.Nur Frühschicht.Sie Teilzeit.
Frühschicht hat ihn das JA zu verdonnert, weil die es nicht gerne
sehen, das seine Freundin sich um den kleinen-3jahre- kümmert.
ABER- wie ist das mit dem Unterhalt? Er verdient angeblich ca.900€.
Was wäre den, wenn ich jetzt zu meiner zuständigen Sachbearbeiterin gehen würde mit dem Ersuchen das er in einem Drei-Schicht-Betrieb arbeitet, aber nur Früh macht. Denn wenn er Schichten machen würde, dann würden meine Kids Unterhalt bekommen.
Würde ich damit durchkommen, das er seine Schichtarbeit wieder aufnehmen soll??

So wäre es mir total egal, aber selbst mit nur 300€ Unterhalt wären wir endlich vom Hartz4 weg!!Hab das mal so erwähnt und konnte mir dann anhören: Der Sohn geht eh vor.... Haben also die Mädels keinen Anspruch mehr???

Kennt sich jemand aus??
Lg liebeszauber

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Hallo

Damit du 300 Euro Unterhalt bekommen würdest, müsste er aber massig verdienen.

Denn ALLE Kinder haben Anspruch auf Unterhalt.

Ist das KInd mit der Freundin von ihm?

Bianca

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300€ für zwei Kinder find ich nicht viel...
Das Kind ist von seiner zweiten Frau und ihm und nicht von seiner
Freundin.

Es ist mir schon bekannt, das alles was er über seinem Selbstbehalt
liegt durch die Anzahl der Kids geteilt wird. ICH bekomme
keinen Unterhalt.

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Die Kinder werden IMMER gleichrangig behandelt und Deinem Ex bleibt ein Mindestbehalt von €900,--.
Also kannst Du da nicht viel holen.
Warum gehst Du denn nicht arbeiten, Deine Kinder sind ja nun auch schon 11 und 10 Jahre alt.
Ich finde es schon traurig, dass man nur aufgrund von Unterhaltszahlungen weg von Hartz 4 kommen will.
Ausserdem bist Du ja auch nochmal verheiratet, so dass auch Dein neuer Mann für Euch mit sorgen sollte!

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Hallo, mein Mann geht arbeiten-leider auch Zeitarbeit.Aber besser als nichts!! Und ich stehe morgens früh um 3.15Uhr auf und verteile bei Wind und Wetter Zeitungen...

Also, es ist nicht so, das wir nichts tun!!!!
Nur wäre es so, das wir selbst mit einem geringen Unterhalt
von IHM endlich nicht mehr auf Hartz4 angewiesen wären.

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Aber Dein EX Mann ist nicht für Deine neue Familie verantwortlich.
Wenn er nicht mehr hat, kann er auch nicht mehr zahlen!!!!

Vielleicht überlegt man sich das mal vor der Familienplanung, was geht und was nicht!

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Hallo

Also hat er 3 Kinder? Dann muss er auch für 3 zahlen, wenn er kann.

Er muss aber nicht alles über dem Selbstbehalt abgeben. Wenn er z,b 1500 verdient, müsste er 269 Euro pro Kind an Dich zahlen.

Wie alt ist das andere Kind?

Und er kann seinen Selbstbehalt auch heraufsetzen lassen.

Bianca

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Der kleine Mann ist drei Jahre jung.

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Dadurch dass er sovielen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist schauts mit Unterhalt eher mau aus.
Er müsste schon sehr viel verdienen damit ihr die 300 Euro bekommen könntet.
Der Sohn geht insofern vor weil er jünger ist, das hat nix mit Mädel oder Junge zu tun.

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Danke, dass das nichts mit dem Geschlecht zu tun hat weiß ich auch ;-)

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Weil du geschrieben hast "und Mädchen haben keinen Anspruch" wollte ich dies nur klar stellen.
Fakt ist du könntest dir ne Teilzeitstelle suchen, die Kleinen in den Kindergarten geben die Großen können auch mal für 2-3 Stunden nach der Schule alleine bleiben.
Ich war auch erst 10 als meine Mutter wieder zu arbeiten, Vollzeit, begonnen hat und es hat auch geklappt.
Wie gesagt, sicher hat das nix mit seiner Unterhaltspflicht zu tun aber so könntet ihr auch weg vom Staat und euch finanzieren-sorry dass ich dir dazu nix anderes sagen kann

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Ehrliche Meinung?

Das wird nix bringen.

Er hat einen Selbstbehalt von Netto 770 Euro. Was darüber ist, wird unter den Kindern aufgeteilt. Da kann ja nix über bleiben.

Der Kleine geht nicht vor. Das ist Quatsch.

Gruß

Manavgat

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Hallo

Wenn er arbeitet, sind es 900 Euro minimum.

BIanca

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Hallo Liebeszauber,

wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du mit Deinem Exmann 2 Kinder im Alter von 10 bzw. 11 Jahren, die bei Dir und Deinem Partner leben, für die Dein Ex keinen Unterhalt zahlt, weil er nur 900 EUR verdient.

Außerdem hat Dein Ex ein drittes, dreijähriges Kind von einer 2. Exfrau, das bei ihm und seiner neuen Partnerin lebt.

Demnach ist Dein Ex allen drei Kinder gleich zu Unterhalt verpflichtet, wobei die älteren Kinder einen höheren monetären Anspruch haben.

Was ist mit der 2. Exfrau Deines Exmannes? Zahlt die keinen Unterhalt für das Kind?

Davon abgesehen können sowohl das dreijährige Kind als auch die 10 und 11jährigen Kinder Vollzeit arbeitende Eltern verkraften. Dazu gibt es heutzutage viele gute Ganztagsbetreuungsangebot.

Grüße
Nusch

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Habe gerade gesehen, dass Du aus zweiter Ehe noch ein 2 und ein 3jähriges Kind hast. Bei 4 Kindern ist natürlich ein Vollzeitjob eher schwierig.

Dennoch solltest Du Dich nicht damit begnügen, nachts um 3 Zeitungen auszutragen. Wenn Deine Kinder in in einem Kindergarten und in der Schule sind, kannst Du mindestens einen Teilzeitjob machen, dann wärst Du vermutlich auch vom ALGII weg, was Dein erklärtes Ziel ist.

Ich würde aber auf jeden Fall prüfen, ob Dein Ex nicht zu mehr Anstrengungen hinsichtlich seiner Einkommenssteigerung bewegt werden kann.

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Genau das war meine Frage....

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Ich glaube mal sowas gelesen zu haben, dass der KV verpflichtet ist, sein möglichstest zu tun, um den Unterhalt sicherzustellen. Ehrlich gesagt würde ich da mal beim Jugendamt oder auch bei einem Fachanwalt für Familienrecht nachfragen.

Wenn seine Freundin aber nur Teilzeit arbeiten geht, müsste es ihm doch problemlos möglich sein, in drei Schichten zu arbeiten, oder?

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Ich finde es schon reichlich merkwürdig, wie eine einfache und berechtigte Frage mit soviel selbstgerechter Ignoranz beantwortet werden kann.
Natürlich ist jeder, der Kinder hat, für deren Wohlergehen auch verantwortlich.
Aber üblicherweise sind beim Zeugungsakt zwei zugegen, die auch beide in die Verantwortung genommen werden sollten. Von der Mutter zu erwarten, dass sie das ganz allein "erledigt", zeigt ein wirklich absurdes Gerechtigkeitsempfinden.
Obgleich ich zugegebenermaßen bei einigen Antworten das Gefühl habe, dass sie nur einer lächerlichen Selbstbeweihräucherung dienen! Immerhin ist auch das entlarvend.

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hallo Tecum,

sehe ich genauso - und ich finde manche Antworten regelrecht peinlich.

Es tut bei der Frage nach den Pflichten, die der KV hat, um der Unterhaltspflicht gerecht zu werden, nichts zur Sache, wie alt die Kindsmutter ist, wie viele Kinder sie hat und was sie sonst noch tut.

Fakt ist: da die Kinder bei der Mutter leben, von ihr versorgt, betreut usw. werden, ist der Vater laut Gesetz (!) unterhaltspflichtig - egal ob die Kindsmutter eine 15-jährige Dreifachmutter oder eine 50-jährige Managerin und Mutter eines Einzelkindes ist. Das tut nichts zur Sache!

Ich kenne das auch so, dass der Vater verpflichtet ist, nachzuweisen, dass er Bemühungen tätigt, sein Einkommen entsprechend zu erhöhen (Bewerbungen vorweisen muss, zb.), wenn das jetzige Einkommen (Selbstbehalt ca. 900 Euro) nicht reicht.

Gruß, liki