Hallo,
wer kennt sich damit etwas aus?
Mein Schwiegervater ist 82 Jahra alt,kann kaum noch sehen und viele Dinge nicht mehr allein erledigen.
Ich würde ihn noch nicht als klassischen Pflegefall einstufen,da er ansich noch recht "fit" und geistig voll auf der Höhe ist.
Allerdings hat er ein schweres Augenleiden ( würde kürzlich operiert) und kann daher viele alltägliche Dinge nicht mehr selbst erledigen.
( z.B.Überweisungen,Geld abheben,Behördengänge,einkaufen (erkennt d.Preise kaum),lesen der Medikamentenpackungen,längere Autofahrten etc.).
Hat man in diesem Fall überhaupt eine Chance für ihn eine Pflegestufe zu bekommen ?
Ansonsten kann er sehr gut für sich selbst sorgen.
Viele Grüße asile
pflegestufe,pflegegeld,wer kennt sich aus ?
Hallo,
ich würde es probieren... denke schon das er Pflegestufe 1 bekommt.
mit längere Autofahrten,meinst du hoffentlich nicht das er noch selber fährt oder?
LG
Daniela
leider hat er das Auto noch vor der Tür stehen....
Er fährt aber kaum noch.
Wir (d.ganze Familie)reden seit Jahren,dass er es abgeben soll,aber er stellt sich sehr stur.
Der Augenarzt hat ,zu unserem Entsetzen, auch nichts weiter gesagt. ( das war ja nach der OP unsere Hoffnung)
Wir " leihen" uns das Auto so oft es geht als 2.Wagen ( den ganzen Winter hat mein Mann es gehabt,weil er ja nicht Motorrad fahren kann im Winter).
Es steht oft wochenlang unbewegt vor seiner Tür,aber ganz abgeben will er es nicht...alter Sturkopf !!!!
Er muß doch das Auto nicht abgeben. Was soll das denn? Jeder Mensch kann und darf ein Auto besitzen. Bei ihm geht es darum, den Führerschein abzugeben.
Aber die Problematik kenne ich. Mein Opa war genauso. Mit Brille hat er nur 20% gesehen und ist trotzdem noch Auto gefahren. Der Arzt hat es ihm sogar ausdrücklich erlaubt mit der Begründung, dass es ihm nicht zuzumuten ist, mit dem Bus zu fahren. Es ist zum Glück nie etwas passiert. Er ist natürlich extrem langsam gefahren immer und irgendwann ist es einem Polizeiauto aufgefallen und er wurde zum Sehtest geschickt. Da er wußte, dass er den nicht besteht, hat er dann den Führerschein selber abgegeben. Leider kann man wirklich nichts machen, außer eben denjenigen bei der Polizei anschwärzen. Aber die müssen ihn dann auch "auf frischer Tat ertappen".
Bei der Eingruppierung in Pflegestufen geht es allein um die Grundversorgung, sprich tägliche Körperpflege, Nahrungsaufnahme etc.
Das Einkaufen gehen und Überweisungen tätigen wird nicht bei der Pflege heran gezogen.
Solange er keine Hilfe für Waschen und Essen (mit dem Löffel zum Mund führen) benötigt, sieht es schlecht aus.
Das einzige, was ihr probieren könntet, dass er z. B. von der Kasse eine besondere Uhr bekommt, die auf Druck die Zeit genau ansagt oder auch einen Blindenstock oder oder oder. Also mehr Sachleistungen, aber Pflegegeld solange er sich im Großen und Ganzen selbst versorgen kann, eher nicht.
LG Janette
>>>Solange er keine Hilfe für Waschen und Essen (mit dem Löffel zum Mund führen) benötigt, sieht es schlecht aus. <<<
Das kann man so generell nicht sagen.
Mein Mann konnte alleine essen und noch einiges mehr und hatte Pflegestufe 2.
Aber das es um die Grundversorgung geht damit hat sie schon recht.
Überweisungen tätigen und sowas zählt da nicht.
http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_1.html
Auf dieser Seite sind die Voraussetzungen für das Erlangen einer Pflegestufe gut beschrieben.
Somit hast Du eine Orientierung.
Meine Mutter ist aufgrund einer schweren Krebserkrankung bettlägerig. Sie hat mit hängen und würgen gerade mal die Stufe 2 bekommen.
LG Janette
Ich kenne mich eigentlich nur mit den Pflegestufen bei Kindern aus, aber bei Erwachsenen ist es ja nur noch einfacher.
Was oben steht, stimmt alles nur teilweise. Natürlich sind alles Einzelfallentscheidungen, aber alles steht und fällt immer mit der Grundpflege (Pflegetagebuch ist wichtig!). Für Pflegestufe 1 musst du mindestens 90 Minuten/Tag deinen Schwiegervater pflegen. Mindestens 46 Minuten davon müssen auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen. So wir du klingst, wirst du allerdings Probleme haben, diese 46 Minuten auszufüllen. Es klingt derzeit für mich eher so, dass dein Schwiegervater Probleme bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung hat und du ihm da hilfst. Die Hauswirtschaftliche Versorgung zählt auch mit, aber du musst eben die Grundpflegeminuten erreichen. Und diese Aussage: "Ansonsten kann er sehr gut für sich selbst sorgen. " meint doch, dass er eben keine Hilfe bei der Grundpflege braucht, oder?
Was er beantragen kann, falls er das nicht schon hat, ist der Schwerbehindertenausweis. Je nachdem wieviel er noch sieht, kann er auch Blindengeld bekommen.
Die Pflegestufe kann er natürlich versuchen zu beantragen. Warum redet er nicht einmal mit seinem Arzt darüber? Letztendlich muß der Arzt das ohnehin alles bestätigen.
Die Sachen die du genannt hast
* Überweisungen,Geld abheben,Behördengänge - zählt gar nicht
* einkaufen - Hauswirtschaftliche Versorgung
* lesen der Medikamentenpackungen - zählt auch nicht
* längere Autofahrten - zählen nur, wenn sie zum Arzt oder zum Therapeuten gehen
"kann daher viele alltägliche Dinge nicht mehr selbst erledigen"...tja welche genau?
Kann er nur mit Hilfe sich waschen, duschen, Zähne putzen, rasieren, Kämmen, auf Toilette gehen, Essen kleinschneiden, Essen/Trinken, Aufstehen/Zubettgehen, An-/Auskleiden, Gehen, (Treppensteigen) oder Stehen? Die Sachen zählen zur Grundpflege. Arztbesuche/Therapeutenbesuche zählen nur, wenn sie außerhalb der Wohnung sind und bei Erwachsenen in der Regel nur die An- und Abfahrt. Du mußt ja nicht dort warten (bei Kindern ist das anders, ein Kind von 3 Jahren kann nicht allein beim Arzt warten).
Wenn du deinen Schwiegervater täglich beim z.B. Verband wechseln hilfst oder Medikamente gibst,... zählt das alles nicht, solange es nicht notwendig ist, um eines der Grundpflegetätigkeiten zu erledigen.