Vermittlungsvertrag

Würdet ihr einen Vertrag unterschreiben indem eine Arbeitsvermittlung beauftragt wird einen Job zu vermitteln. (Mit vermittlungsgutschein Kostenfrei, ohne selbst zahlen)?????????

Mein mann hat sich auf eine Stelle beworben und soll nun so einen vertrag unterschreiben. (Text gerne per PN)

Ich finde das aber höchst komisch....




Danke

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Das ist in Ordnung- solange, wie für IHN keine Kosten entstehen.

Hat er denn einen Vermittlungsgutschein der Agentur? Das lese ich jetzt nicht einwandfrei heraus...

http://www.arbeitsagentur.de/nn_177150/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Beratung/Private-Vermittler/Private-Vermittler-Nav.html

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Ja hat er, der ist aber nicht mehr lang gültig.

Er hat sich ja aber auf eine Stelle beworben. Entweder da hat jemand interesse oder nicht. Was will er mit so einem allgemeinen vertrag?

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Ich würde es der ARGE melden!

Hier will ein AG zusammen mit ner Arbeitsvermittlung Kasse machen = Betrug!

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Hast den Text per PN#danke

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Wo liest Du DAS denn eindeutig heraus???

Ich lese jedenfalls nirgends, dass sich beim Unternehmen direkt beworben wurde und der priv. AV jetzt erst zwischengeschoben wird.

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Hi,

verstehe ich das richtig, Dein Mann ist arbeitlos und hat von der Arge bzw. dem AA einen Vermittlungsgutschein bekommen?

Dann ist es ok den entsprechenden Vertrag bei der Arbeitsvermittlung zu unterschreiben, WENN denen eine Kopie des Gutscheins reicht. Wollen sie das Original - ablehnen, melden und anderen Vermittler suchen.

Dein Mann hat das Recht mehrer Arbeitsvermittlungen zu beauftragen - damit diese wissen, in welcher höhe der GS ausgestellt wurde bzw. daß tatsächlich einer vorliegt, verlangen diese eine Kopie davon.

Das ORIGINAL des Gutscheins darf erst ausgehändigt werden, wenn Dein Mann erfolgreich in einen Sozialversicherungspflichtigen Job von mind. 6 Monaten Dauer (oder länger? steht jedenfalls auf dem GS) vermittelt wurde.

Gruß
Kim

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Ja, er hat einen vermittlungsgutschein


danke