Hallo,
Der Personalservice meines AG hat mir heute mitgeteilt, daß ich durch die letzte Krankheit meines Sohnes meine Kinderkrankentage (10 AT pro Jahr) um 4 AT überschritten habe. Dann sagte er mir, daß ich entweder Urlaub nehmen kann oder einen Lohnabzug + der Minusstunden von 4 Tagen haben werde. Ich hab extra mehrmals nachgefragt, warum denn doppelt bestraft wird. (Lohnabzug + Minusstunden) Daraufhin meinte er, ich hätte nur die 10 Tage, die mein AG mir gewährt. Darüber hinaus kann ich nicht mehr zu Hause bleiben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das so richtig ist. Schließlich habe ich doch keine Wahl, wenn eines meiner beiden Kinder krank ist (die sind 1,5 und 3 Jahre). Ich bin davon ausgegangen, daß man dann unbezahlten Urlaub bekommt und nach diesen 10 Tagen dann einfach die Ersatzleistung der Krankenkasse wegbleibt. Das wäre doch wohl schon Strafe genug, oder?! Wer hat hier Erfahrungen? Werde morgen mal beim Personalrat anrufen.
Gruß
Madlen
Was, wenn die Kinderkrankentage erschöpft sind?
Man hat nunmal nur die 10 Tage, wenn die Kinder nochmal krank sind muss eben dein Mann zuhause bleiben oder du musst Urlaub nehmen.
Hallo,
ich glaube du hast da einen Denkfehler. Entweder du nimmst Urlaub und bekommst dann auch Lohn. Oder du bleibst so zu hause, dann aber auch eben keinen Lohn und die zeit, die du dann fehlst musst du nacharbeiten. Denn du hast einen Arbeitsvertrag, der dich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Woche abzuleisten. Unbezahlten Urlaub muss der AG nicht genehmigen, denn vor allem im produzierenden Gewerbe, wo Termindruck herrscht, ist das auch kaum möglich.
vg, m.
Das glaubst Du doch selbst nicht!
"" dann aber auch eben keinen Lohn und die zeit, die du dann fehlst musst du nacharbeiten ""
Das würde ja heißen, sie würde die Tage (für die sie keinen Lohn bekommt, weil gefehlt) trotzdem nacharbeiten müssen.
Das ist doch absoluter Blödsinn.
Und wo steht, dass sie für die Zeit, die sie nacharbeitet, keinen Lohn bekommen soll?
Ihr habt je Kind 10 Kind-Krank-Tage. (Du 10 - Dein mann 10, sofern Ihr beide sv-pflichtig arbeitet!).
Also 40 pro Jahr. Muss man dann eben entsprechend aufteilen.
Reichts trotzdem nicht, unbezahlt daheim bleiben. Wenn Du für die Zeit keinen Lohn erhälst, musst Du natürlich auch nicht nacharbeiten. Es geht nur 1 von Beiden!
10 + 10 ist 40?
Sorry
Hallo
Sie haben 2 Kinder. Also 20 Kinderkrankentage.Da sie jedem Elternteil zustehen, sofern er SV arbeitet, sind es 20 mal 2 gleich 40.
Bianca
Du hast 3 Möglichkeiten, allerdings ist der AG nicht verpflichtet, dir alle 3 zu gewähren. So etwas spricht man normalerweise vorher ab. Ich weiß, man kann Krankheiten nicht planen, aber deine Kinder sind nun mal deine Verantwortung und nicht die des AG.
1. unbezahlter Urlaub
2. Minusstunden, die eben herausgearbeitet werden müssen
3. bezahlter Urlaub
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35655.htm
Ich würde aktuell einfach Urlaub nehmen.
Und für die nächsten Krankheiten nimmt einfach Dein Mann erstmal seine 10 Tage. Oder sind die auch schon aufgebraucht??
LG, Nele
Hallo!
Mein Mann meinte, dass er im Ernstfall, wenn die Krankentage für seine Tochter aufgebraucht sind, sich auch selber krankschreiben lassen könnte. Ok, das liegt vielleicht auch daran, dass er chronisch krank ist und seine Ärztin ihn sowieso gern zu Hause lassen würde, bis es ihm besser geht. Aber leider muss er auf Arbeit. Die kommen nicht ohne ihn aus. Beim letzten Mal, als die Tochter meines Mannes zu Hause bleiben musste, wurden alle eingespannt. Mein Mann, seine Ex (die Mutter der Tochter), deren Freund und ich. Die Kinderärztin hat sich gefreut uns alle mal zu sehen. Ok, mich kennt sich ja schon, weil ich mit meinem Sohn auch zu ihr gehe. Aber da haben wir einfach Glück. Ich kann mir meine Arbeit durchs Studium ja recht frei einteilen. Und wer muss schon schlafen, wenn er nachts auch lesen und schreiben kann...
LG
Sich selbst krank schreiben zu lassen, ist nicht legal.
Gruß,
W
sicher, aber die ärztin ist dagegen, dass mein mann arbeiten geht. die arbeit sorgt momentan dafür, dass es ihm schlecher geht. er geht gerade auf eigenen wunsch arbeiten. also wäre es in dem fall ok. jedenfalls für die ärztin. und einfach mal urlaub nehmen kann er nicht. es gibt termine, die man nur schwer verschieben kann (gerichtsverhandlungen zum beispiel...). zum glück hatten wir die situation noch nicht, dass die kranketage aufgebraucht waren. auch wenn 20tage ein witz sind. mein sohn hat das in den ersten beiden kiga-monaten geschafft... aber ich kann mir ja, wie schon geschrieben, tagsüber frei nehmen. uni und job sind eh abends.
lg