Hallo an alle!
wir sind grad St. kl. 4/4 und würden gerne sobald ich Elterngeld beziehe die Steuerklassen wechseln, damit wir mehr in der Tasche haben...weil mein Mann ja mehr verdient! Wie kann ich das am geschicktesten anstellen? Erst sobald der Elterngeldantrag durch ist oder darf ich das von von Beginn der 8 Wochen nach Geburt.... ich möchte einfach nicht dass uns finanziell Nachteile oder gar Lücken entstehen!
Vielen lieben Dank für eure HIlfe !!!
Ab wann ich/mein Mann die Steuerklasse wechseln? wg. Elterngeld...
Wir werden wechseln, wenn mein MuSchu vorbei ist, also 8 Wochen nach ET.
Dann hab ich das höchstmögliche Elterngeld und mein Schatz ab dann, wenn ich nur noch EG beziehe das höhere Gehalt. Noch sind wir beide SK1, haben erst vor nem Monat geheiratet.
Bist du Beamtin? Denn ansonsten kannst du schon im Mutterschutz wechseln und hast die selben Effekte!
also wir werden die Steuerklassen nach dem Mutterschutz wechseln.
halten wir für die beste Lösung, wie auch meine Vorrednerin geschrieben hat.
Wieso ist das die beste Lösung?
Bist du Beamtin?
Denn ansonsten kannst du schon im Mutterschutz wechseln und hast die selben Effekte!
Hallo!
Wir haben unsere Steuerklassen gestern gedreht
Hatten auch 4/4 und da das Mutterschaftsgeld eine reine Nettoleistung ist (also kein Brutto, von dem noch irgendwelche Steuern abgezogen werden), haben wir abgewartet, bis meine letzte Lohnabrechnung des AG´s mit der Steuerklasse 4 ausbezahlt wurde (das war in meinem Fall die Juli-Abrechnung). D.h. mein Mann bekommt nun ab August mit der Steuerklasse 3 schon mehr Geld. Denn warum bis nach dem Mutterschutz warten, wenn dieses Geld sowieso nicht Steuerklassen-Abhängig ist?! Das Elterngeld wird auch mit den 12 letzten Gehältern vor der Geburt gerechnet, also haben wir (hoffentlich) nichts hergeschenkt
Lg Greta
Wir werden auch nach dem Mutterschutz von 4/4 auf 5(ich)/ 3(mein Mann) wechseln.
Habe ausgerechnet dass wir ca 200 Euro mehr im Monat haben werden..
Wieviel wir dann am Ende des nä.Jahres beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückzahlen werden weiß ich nicht genau, denke so ein Monats-Elterngeld in etwa..
Warum wartet ihr bis nach dem Muschu?Das hat doch mit der Berechnung des Elterngeldes nichts mehr zu tun, das wird doch mit dem Gehalt der letzten 12 Monate vorher berechnet??
Das hab ich mich jetzt auch die ganze Zeit gefragt...
am besten am Ende des Mutterschutzes ... oder gar nicht!
wir haben auch 4-4 und geben dem Staat lieber nen Kredit und bekommen im Steuerjahresausgleich lieber weiterhin was zurück, als dass wir noch was nachzahlen müssen, weil schwer zu kalkulieren ist!
Das ist falsch. Entweder im Mutterschutz oder gar nicht ;)
Hallo!
Die Frage ist doch, was ihr unter "finanziellem Nachteil" versteht? Für mich wäre eine Steuernachzahlung ein finanzieller Nachteil. Für andere eine Steuererstattung.
Fakt ist ihr werdet gemeinsam veranlagt, daher ist euere Steuerlast im Jahr immer gleich, egal welche Steuerklassenkombi ihr habt. Bei der Kombi III/V kommt es oft zu Nachzahlungen, bei IV/IV nicht (vorausgesetzt man erhält keine Lohnersatzleistungen). Da ihr EG erhaltet könnte es auch hier zu Nachzahlungen kommen, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch geringer.
Wann man wechselt kann, haben die anderen schon gesagt. Ich würde nie die Kombi III/V nehmen, wenn jemand Lohnersatzleistungen bezieht, außer dem Partner droht der Jobverlust, denn ALGI wird auch nach dem Netto berechnet.
Gruß nakiki
Bist du Beamtin?
Dann ist es anders, aber sonst kannst du schon im Mutterschutz wechseln und hast die selben Effekte!
Nur eben länger!
Zählt das Mutterschaftsgeld als Einkommen oder wird das nur nicht versteuert?
Das zählt weder als Einkommen aus Erwerbstätigkeit (beim Eltenrgeld), die Monate werden ersetzt durch Monate vorher, noch wirds direkt versteuert. Es unterliegt aber auch dem Progressionsvorbehalt!
.wenn es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wird das doch zum Gehalt des Mannes dazugerechnet und dadurch wird der STeuerssatz noch höher (weil man ja vorher ganz normal verdient hat..)
Oder bringe ich da grad was durcheinander?
Ich würde nicht unbedingt wechseln. Mag sein, dass ihr durch den Wechsel in StKl 3/5 mehr Geld zur Verfügung haben werden. Es kann aber auch vorkommen, dass man Steuern nachzahlen muss. Daher ist ein Wechsel nicht immer sinnvoll.