Guten Morgen,
Ich habe mal eine Frage, ich habe leider eine Kontopfändung auf dem Konto, nun kann ich ja meine Sozialleistungen innerhalb von 14 Tagen abhegen.
Nächsten Freitag kommt mein Arbeitslosengeld 2, und Montag ( 02.08) wird der Unterhaltsvorschuss u. das Wohngeld kommen, ich bin allerdings ab Samstag (31.07) nicht zuhause fahre eine Woche weg.
Nun ist es so da ich Online Banking habe, kann ich "nur" 5 Beleg hafte Überweisungen im Monat vornehmen jede weiter kostet 1,50€, somit will ich meinem Bruder das Geld was Montag kommt überweisen damit er die ganzen Überweisungen für mich machen kann.
Meine Frage nun kann ich trotz Pfändung noch einen Dauerauftrag einrichten? Da einmalig die Summe auf das Konto meines Bruders geht? Oder geht das bei einer Pfändung nicht mehr?
Hoffe habe es ein wenig verständlich geschrieben.
Liebe Grüße
Melli
Kontopfändung....?
Kannst Du vom gepfändeten Konto überhaupt so einfach Überweisungen machen?
Und warum ein Dauerauftrag, wenn das Geld einmalig auf das Konto des Bruders überwiesen werden soll?
Ich bin auch der Meinung, dass Du 7 Werktage hast, das Geld abzuheben, nicht 14 Tage...
Gruß,
W
Hallo,
ja, da mit den 7 Werktagen stimmt, und es können NUR Sozialleistungen in bar abgehoben werden.
Viel einfacher wäre es allerdings, sich um die Aufhebung der Kontopfändung zu kümmern und die Schulden zu bezahlen.
LG
"Viel einfacher wäre es allerdings, sich um die Aufhebung der Kontopfändung zu kümmern und die Schulden zu bezahlen. "
Ich bitte Dich - Du hast Ideen.....
LG
Hallo,
nein, Du kannst keine Daueraufträge einrichten bei einem gepfändeten Konto.
Allerdings gibt es seit 1.7. sogenannte "pfändungsfreie Konten", vielleicht erkundigst Du Dich darüber bei Deiner Bank.
Ansonsten könntest Du mit dem Gläubiger eine Rückzahlungsvereinbarung abschließen und ggf. die Pfändung in Raten abzahlen. Dann kann die Pfändung ruhend gestellt werden und Du kannst wieder normal über Dein Konto verfügen.
Eine andere Möglichkeit ist, Deinem Bruder eine einmalige Vollmacht auszustellen, damit er das Geld am Schalter bar abheben kann.
Liebe Grüße von Swety
Hallo
1. "Viel einfacher wäre es allerdings, sich um die Aufhebung der Kontopfändung zu kümmern und die Schulden zu bezahlen. "
Du Witzbold kennst meine Situation nicht, es ist nicht der einzigste Gläubiger den ich habe, und ich kann nicht alle bedienen, sondern zahle nach und nach ab.
Habe NIE erwähnt keine Schulden zu zahlen !!!!
2. @Swety
Nein ich habe bei meiner Bank schon nachgefragt ob ich ihm eine Vollmacht geben kann da ich nicht da bin, aber die sagten Nein.... Mist,wenn ich Samstag die Überweisung bevor ich fahre einwerfe wird diese versucht Montag morgen zu buchen aber Montag mittag ist das Geld erst drauf ;(
3.
Warum sollte ich keine Überweisungen machen dürfen? Wenn diese innerhalb der 7 Tage Frist liegen und ausreichend Guthaben vorhanden ist kann ich das tun.
Und auf dem Beschluss steh 14 Tage !!!! Werde aber trotzdem alles immer sofort Regeln.
Ich könnte mit dem Gläubiger verhandeln aber er will eine Ratenhöhe die ich nicht bezahlen kann
Wegen dem Konto hatte ich schon gefragt, geht allerdings nicht bei einem Gemeinschaftskonto. Und das haben wir (Trennun wäre möglich aber macht bei uns keinen Sinn, warum will ich hier nicht sagen, bevor ich noch mehr dumme Sprüche bekomme!!!)
Meine Frage war einfach nur ob sowas geht, bzw Online kann man eine Termin Überweisung machen geht sowas auch am Schalter? Nee wa ;( hm muss ich dann sehen wie ich das mache...
Danke trotzdem
Wie wäre es denn, wenn dein Bruder die Überweisung erst abgibt am Montag?
Ich kenen es aber auch nur so, dass nur Barabhebung geht!
Ich wage zu bezweifeln, dass du überhaupt überweisen darfst.
Soweit ich weiß gibt es seit dem 01.07.10 überhaubt keinen Pfändungsschutz für Sozialgelder mehr! Diese dürfen seither vom Gläubiger in voller Höhe gepfändet werden , sofern kein P-Konto vorliegt:
http://www.finanz-ratgeber.de/news/p-konto-girokonto-mit-pfaendungsschutz-ab-01-juli-2010_2010-07-01.html
Du hast aber 4 Wochen nach Eingang der Pfändung Zeit Dein Girokonto in ein P - Konto umzuwandeln.
Vorraussichtlich wirst Du vorher bei deiner Bank weder Barauszahlungen erhalten, noch Überweisungen tätigen können.
In dieser unangenhmen Situation auch noch in Urlaub fahren zu wollen ist schon sehr mutig
Ute
Es geht bei den P Konten um den Basispfändungsschutz, der sich erhöht je mehr Personen man Unterhaltsverpflichtet ist.
So weit ich informiert bin gilt der Pfändungsschutz auf Sozialgelder weiterhin.
lg
ich würde sagen, das kommt auf deine bank an. die einen sind sehr streng und geben dir nur die reinen sieben tage und prüfen bei allen eingehenden geldern, ob es auch sozialgelder sind und du darfst sie nur und ausschließlich bar abheben. die anderen lassen dir mehr zeit und du darfst auch überweisen und dementsprechend JA; auch daueraufträge einrichten, was aber wiederum (war bei der deutschen bank früher mal so) nur bei bestehendem guthaben möglich sein könnte (also willst du einen dauerauftrag für 1. einrichten muss auch der betrag heute schon zur verfügung stehen). muss aber nicht so sein. am besten gehst du zur bank und fragst dort konkret nach.
was die schulden angeht: versuch umzuschulden, jede bank kündigt euch das konto, wenn die pfändung bestehen bleibt! eine pfändung kann man aufheben, mit einer geeigneten ratenzahlung (jeder gläubiger trifft sich mit dem säumigen auf einem möglichen level, denn kein geld zu bekommen, bringt ihm ja auch nichts) oder einer einmalzahlung. lasst euch beraten (schuldnerberatung)!
urlaub: finde ich in eurer situation unmöglich, auch wenns ein "günstiger" ist. geh lieber arbeiten!
Wo schreibt sie denn, dass sie im Urlaub ist.
Sie ist nur eine Woche weg, dass kann doch aber auch eine Fortbildung o.ä. sein!
wäre es sowas wie eine fortbildung (ist oft zweiwöchig), kur (geht auch meist über drei wochen) oder ähnliches hätte sie es erwähnt. und jemand anderes hatte das auch schon urlaub genannt und sie ist darauf nicht eingegangen, also ist es urlaub. und selbst eine fortbildung oder was weiß ich hätte ICH an ihrer stelle abgesagt und mich erstmal um die derzeitigen finanzen gekümmert. eine kontopfändung ist ja für den gläubiger die allerletzte möglichkeit an geld zu kommen, also muss sie kurz vor der absoluten pleite stehen
und ich wollte ihr ja nur helfen, siehe die anderen 95% meines textes
" ich bin allerdings ab Samstag (31.07) nicht zuhause fahre eine Woche weg."
Urlaub? Ach wie schön! So kommt man also zu Urlaub: Nicht arbeiten, Kontopfändung produzieren, trotzdem wegfahren.
Ich wusste, ich mach' was falsch...
dein betreig ist aber nicht grade freundlich!
auch menschen, die nicht reich sind, dürfen weg fahren! für was leben wir denn?
auch menschen, die nicht reich sind, dürfen weg fahren!
Sicher, wenn sie es aus eigener Kraft finanzieren können, aber nicht wenn man vom Staat lebt, Schulden bis zur Halskrause hat, PI und eine Kontopfändung. Dann sollte man sich wegfahren verkneifen und lieber seinen Verbindlichkeiten nachkommen
Du kannst das Geld binnen 7 Tagen abholen, nicht 14.
Und Überweisungen gehen nicht. Du musst das Geld Bar abholen und den Nachweis erbringen das es sich wirklich um Sozialleistungen handelt.
lg
ich würde dir jetzt die P-insolvenz raten...
So nun versuche ich auf alle Eure Antworten auch mal zu Antworten.
1. War ich sofort nach Bescheid das ich eine Kontopfändung habe bei der Bank, 1. kann ich Überweisungen ganz normal abgeben !!! Es muss nur Ausreichend Guthaben vorhanden sein und es muss innerhalb der 7 tagesfrist sein. Ich soll nur bedenken das ich nur 5 kostenfreie im Monat habe jede weiter kostet. ICH KANN KEINE ÜBERWEISUNGEN MEHR VOM ONLINE BANKING AUS MACHEN !!!!!
2. NEIN ich mache kein URLAUB, ich fahre von Samstag bis drauf die Woche Freitag zu meiner Oma ist Donnerstag verstorben und wir haben noch einiges zu klären dort Beerdigung etc. also Lasst euer dummen Sprüche von wegen URLAUB .... nur das mal nebenbei!!!! Wenn ich mir nen Urlaub leisten könnte hätte ich keine Schulden, denn die sind vorranging, und ich habe geschrieben das ich die bezahle nur nicht alle auf einmal schaffe ich im Moment.
3. Ich versuche mit dem Gläubiger jetzt eine Ratenzahlung in einer mir angemessenen Ratenhöhe, entweder die lassen sich drauf ein oder ich hab pech ;( es ist das erste mal das mir mein Konto gepfändet wurde.
4. Richtig ich kriege mein Geld nur BAR am Schalten, wie oben geschrieben kann ich Überweisungen abgeben, mein Bruder wohnt im anderen Ort und hat ne andere Bank, habe aber mit meiner Freundin gesprochen sie schmeißt mir die Überweisung Montag Mittag ein ich sage Ihr bescheid wenns Geld drauf ist und sie erledigt das für mich!!!
Ihr beschimpft hier immer Leute dessen Lebenssituation Ihr garnicht kennt - ich bin weis Gott nicht Stolz drauf habe ne Frage gestellt, und bekommt teilweise nur Dumme Antworten.
Gruß Melli
Dann fährste halt erst Montag mittag, was solls.
Scheinst ja nicht arbeiten zu müssen.
Neee kann nicht erst Montag fahren......
Ich kläre das mit meiner Bank und gut ist...
Behaltet eure dämlichen Sprüche für Euch