lieber von Hartz IV abmelden?

Hallo,

ich hab hier schon mal geschrieben, dass ich wahrscheinlich schwanger bin und mein Alg I im Dezember ausläuft. Wenn unser 2. Kind nun im April kommen würde, wäre ich ja im Hartz IV-Bezug, oder? Hab das mal online ausrechnen lassen - ich würde so 310 € inkl. Kindergeld bekommen. Und in der Zeit des Mutterschutzes eh nix. #schmoll

Da es ja eh kein Elterngeld mehr für Alg 2 gibt, wäre es da nicht sinnvol sich gleich ab März beim Arbeitsamt abzumelden? Dann würde ich ab dem Zeitpunkt der Geburt doch wenigstens 300 € Elterngeld + Kindergeld bekommen. #schock Oder wie ist das?

Seht das bitte nicht falsch - habe sehr wohl gearbeitet - und das 18 Jahre - dann Kündigung nach Elternzeit. :-( und jetzt trotz 50 Bewerbungen nichts gefunden.

Bitte ernstgemeinte Antworten und keine Schlausprecher! #bla

lg, annette

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Wärst Du denn mit den 300 Euro plus Kindergeld über dem Existenzminimum?

Bzw. hast Du überhaupt einen ALG-II-Anspruch, oder verdient Dein Partner sowieso genug für die ganze Familie?

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mein Mann verdient o.k. - 1500,00 € netto - wir zahlen aber unser Haus ab - aber das ist weniger als man bei uns für eine 3-Zimmer-Wohnung bezahlen würde. Also verkaufen würde sich auf keinen Fall lohnen. Hab gemeint, wenn ich vom Arbeitsamt eh nur 10-40 € mehr bekommen würde als als Hausfrau - dann bleib ich lieber gleich für das Erste Jahr zuhause und muß nicht ständig irgendwelche Maßnahmen mitmachen. Nen Job kann ich auch von zuhause aus suchen - das Amt hilft einem eh nicht dabei! #augen

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hallo,

als Hausfrau ( bin ich) musst du nach dem elterngeld bekommen hast über dein mann versichert sein,sprich krankenversichert,bei uns ist es so..da mein mann selbstständig ist,hätte ich mich damals selbst versichert müssen..nadann haben wir mich einfach mal in unserem laden als 420 joberin angemelden..hihih waren nämlich 50 euro die wir sparen konnten....

ich würde es auch so machen wie du.....elterngeld und kindergeld....den sonst hast du die immer im nacken sitzern..

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Du (!) kannst nicht in den ALGII-Bezug kommen, nur Ihr (!) zusammen als Bedarfsgemeinschaft.

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Hallo,

diese Diskussion ums Elterngeld wurde inzwischen erweitert:

Es kann passieren, dass du trotz alledem kein Elterngeld erhälst und zwar schlicht und ergreifend, weil du vorher nicht berufstätig warst!

Fände ich übrigens sehr fair, dies unabhängig vom ALG II Bezug zu entscheiden und daraus wirklich eine reine Lohnersatzleistung zu machen.

Was aber von den Sparmaßnahmen wirklich kommt werden wir sehen - ist ja och nichts entschieden.

LG

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Hallo*

Das ist mein Tipp:

ich würde aus irgendwelchen Gründen mich jetzt aus dem Bezug abmelden und einige Monate vor dem ET mich wieder für den Bezug von ALGI anmelden. Dann bist du vor der Elternzeit sozialversicherungspflichtig angemeldet und hast am Ende deiner Elternzeit wieder einen Anspruch auf ALGI. Bist du vor deiner Elternzeit nicht irgendwie sozialversicherungspflichtig angemeldet, gilt die Elternzeit nicht als Anrechnungszeit für die Berechnung von ALGI.
Besprich dies am besten mit einem Mitarbeiter aus der Leistungsabteilung.

LG