Hi,
ich zahle den Hortbeitrag meines Sohnes jeden 1. per Dauerauftrag. Mein Sohn wird jetzt für länge Zeit nicht mehr in den Hort gehen. So auch diesen Monat nicht. Der Beitrag wurde aber schon per Dauerauftrag überwiesen.
Kann ich das Geld von der Bank zurückholen lassen??
Falls es sowieso nicht geht, muß ich nicht extra bei der Bank anrufen.
LG Dany
Dauerauftrag Geld zurückholen???
Morgen,
doch das geht. Mussten wir auch machen, als unser Sohn den letzten Kiga Tag hatte. Die hatten nämlich trotzdem für diesen Monat noch abgebucht, wobei er ja die Kita gar nicht mehr besuchte. Wir haben aber online banking und haben das zrück gebucht. Es geht also.
lG germany
Morgen,
bei einer Lastschrift - JA, aber bei einem Dauerauftrag doch nicht.
Soweit ich mich entsinnen kann, ist doch ein Dauerauftrag sowas ähnliches wie eine Überweisung. Und Überweisungen kann man nicht zurückholen, das wäre ja noch schöner.
Falls ich aber irgendwie ein neues Gesetz oder so verpasst habe, lasse ich mich natürlich eines besseren belehren, ich kann nur von mir selber sprechen das ich selber mal einen Dauerauftrag nicht zurückholen konnte.
Eine Lastschrift kann man problemlos auch per Online Banking zurückholen, telefonisch geht das natürlich auch vorausgesetzt man hat auch Telefon Banking.
Du schreibst: ...Die hatten nämlich trotzdem für diesen Monat noch abgebucht....
Bei einem Dauerauftrag buchen aber nicht andere vom Konto ab, sondern Du selbst hast den Auftrag zur Abbuchung erteilt. Ein riesengroßer Unterschied.
Hallo!
Ist der Vertrag denn stillgelegt oder gekündigt? Denn ansonsten hat der Kindergarten trotzdem ein Recht auf den Beitrag.
Gruß
Was heißt "längere Zeit nicht in den Hort gehen"? Hast Du denn gekündigt? Ansonsten besteht der Vertrag und somit die Zahlungspflicht ja weiter.
Einen Dauerauftrag kann man nach Ausführung auch nicht zurückholen.
Letztlich ist dies doch aber egal. Wenn dem Hort der Beitrag nicht zusteht, wird er diesen doch sowieso zurückbuchen.
Wie schon geschrieben ist es ein wichtiger Unterschied, ob es tatsächlich ein Dauerauftrag ist oder ob es sich um eine Lastschrift handelt (Du dem Hort also eine Einzugsermächtigung gegeben hast).
Ersteres kannst Du ohne Einverständnis des Empfängers nicht mehr rückgängig machen, letzteres kannst Du innerhalb von 6 Wochen formlos widersprechen.
Wenn das Geld also fälschlichrweise gezahlt wurde ist Dein erster Ansprechpartner der Hort. Von dort wird es dann einfach zurücküberwiesen. Wenn die Banken einen Rückruf starten kostet das bis zu EUR 30,- .
Im Normalfall schließt man Verträge mit dem Kindergarten/Hort ab.
Wenn das Kind dann nicht geht ist es deine Sache, Zahlungspflicht besteht aber dann trotzdem.
Ähm, hab ich hier irgendwas über meine Zahlungspflicht bzgl. des Horts geschrieben???
Da ich genau dies heute morgen geklärt habe, geht es nur um diesen Dauerauftrag.
Ich werde wohl kaum Geld zurück verlagen, was mir nicht zusteht........
LG Dany
Dann verstehe ich Dein Problem nicht.
Bitte den Hort das Geld wieder auf Dein Konto zu ueberweisen und kuendige den Dauerauftrag.
LG
Biene
Ist denn der Vetrag zwischen Dir und der Einrichtung so einfach kündbar?
LG
darum geht es doch gar nicht oder?
meine Frage war wegen des Dauerauftrages und nicht bzgl. des Hortplatzes..........
Da mein Sohn für mehrere Monate in Krankenhaus ist, hab ich das alles geklärt.
Das er im KH ist kann keiner riechen hier, eine Glaskugel und hellseherische Fähigkeiten besitze ich nicht....
Und ich finde meine Frage nach wie vor berechtigt (lässt man die jetzigen Infos, die es zuvor nicht gab, außen vor).
Wäre der Vertrag nämlich nicht kündbar, auflösbar, stilllegbar oder ähnliches, dann hättest Du Dir nämlich jedewede Bemühung sparen können. Das die Vertragsmodalitätengeklärt sind, das wäre halt eine wichtige Info im Vorfeld gewesen, haben ja noch Andere nach gefragt - nicht nur ich
Ich wünsche Deinem Sohn alles Gute!
Zum Dauerauftrag, klär es mit dem Empfänger (Stadt, Kreis, Gemeinde, privater Träger) und mit dessen Zustimmung könntest Du das Geld zurückbekommen. Zurückbuchen kannst Du einen Dauerauftrag meines Wissens nach nicht.
LG