Kleinen Auto-Unfall gehabt- was wird es mich kosten? Versicherung?

Hallo...

nun ist es mir auch mal passiert, nachdem ich meinen Führerschein nun 14 Jahre habe und bis heute unfallfrei war.

Beim Ausparken (neben mir hat ein Van die Sicht ein bisschen versperrt) habe ich wohl ein kommendes Auto übersehen. Ich bin schon extra langsam rückwärts gefahren, weil eben der Van neben mir die Sicht versperrt hat.

Ich habe das Kleinauto am hinteren Kotflügel ein bisschen touchiert und es hat dort leichte Lackabschürfungen. Die sind wirklich sehr leicht nur ab.
Wäre es mein Auto hätte ich gesagt, halb so wild.

Naja die Frau meinte, dass muss sie aber richten lassen wegen Rostgefahr. Sie habe einen Bekannten, der würde es quasi "schwarz" machen, also sie würde nicht in eine richtige Autowerkstatt fahren zur Reperatur.

Mein Auto hat eine kleine Lackabschürfung an der hinteren Stoßstange.

Wir einigten uns nun ohne die Polizei kommen zu lassen auf folgendes:
sie fragt ihren Bekannten was es kosten wird und meldelt sich dann bei mir. Ich soll ihr dann das Geld überweisen

Wie ist es nun aus meiner Sicht: muss ich meine Versicherung kontaktieren. Zahlt eine Teilkasko sowas?
Wie soll ich nun vorgehen?

Was kostet in etwa so ein Lackschaden?

LG

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Nein Versicherung musst du nicht kontaktieren, wenn du es aus deiner Tasche bezahlen willst; warte ab was sie haben will und wäge ab; deine Versicherung würde dich hochstufen, wenn sie den Schaden übrnehmen.

Polizei brauchst du auch nicht zwingend; ich hätte sie zur Wahrung aller Rechte gerufen; gut ich bin aber auch selber bei der Polizei und sicher mich daher gern ab.

Du musst schauen, dass sie dich nicht ´betuppt´, ansonsten lieber alles ´offiziell´ über Versicherung, Gutachter etc. laufen lassen und damit leben, dass du hochgestuft wirst.

Lackschäden sind in vergleichsweise ´teure Schäden´, vertu dich da mal nicht.

Viel Glück auf alle Fälle #winke

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Hallo,

Schäden die du anderen zufügst werden durch die Kfz-Haftpflicht ersetzt. Melde diesen Schaden vorsorglich deinem Vertreter, sag aber hinzu, dass du dich erstmal so versuchst zu einigen. Wenn dir der Kostenvoranschlag, den sie dir bringt, zu hoch erscheint, dann kannst du auch dann noch von der Haftpflicht begleichen lassen. Du würdest dann im Folgejahr zurückgestuft werden, es sei denn, du kaufst den Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Begleichung zurück.
Was so ein Lackschaden kostet, ist schwer zu sagen. Erfahrungsgemäß verschätzen sich aber die Leute, denn es wird nicht nur der Kratzer behoben, sondern idR auch die nebenstehenden Teile mitlackiert, um Farbunterschiede auszugleichen.

vg, m.

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Hallo,

mir ist letzte Woche jemand beim einparken ans Auto gefahren.
Er hat es vorne gestreift, es war die oberste Lackschicht weg.
So 10 cm lang und 5 cm breit. Aber es sah jetzt auch nicht so schlimm aus, und der Fahrer hat auch gemeint, ach so schlimm ist das ja nicht, und hat glaub gedacht ich sag es ist ok. Aber er hat den Schaden gemacht also muß er ihn auch zahlen. Wir haben uns drauf geeinigt, daß ich in die Werkstatt geh und einen Kostenvoranschlag machen laß.

Es ergab dann 370 € netto. ( wenn man es nicht machen läßt, muß man nur den Nettobetrag zahlen ) Er hat es jetzt überwiesen und hat es seiner Versicherung nicht gesagt, sonst wär er ja hoch gegangen.

LG Susanne

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Wenn die Schadenhöhe bekannt ist, kannst du dir von deiner Versicherung ausrechnen lassen, ob es kostengünstiger ist, das aus eigener Tasche zu bezahlen oder über die Versicherung laufen zu lassen.

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Ich finde die Idee zwar gut wäre bei Fremden, weil ich sie nicht kenne, aber immer vorsichtig, denn wer weiß ob sie nicht höher veranschlagt, nichts machen läßt und das Geld einsäckelt.
Ela

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"wer weiß ob sie nicht höher veranschlagt,"

Das kann man ohne Kostenvoranschlag bzw. Rechnung einer Werkstatt natürlich nicht wissen.

"nichts machen läßt und das Geld einsäckelt."

Ob die Geschädigte den Wagen reparieren lässt, ist IHRE Sache...dazu ist sie nicht verpflichtet.

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"nichts machen läßt und das Geld einsäckelt. "
Das darf sie sogar ausdrücklich. Denn egal ob sie nun was machen läßt oder nicht - ihr Wagen hat eine Wertminderung und spätestens wenn sie den Wagen verkauft wird sie den Schaden "bezahlen".

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Die erste Regel bei Verkehrsunfällen lautet NIEMALS eine Schuld eingestehen. Und das ist auch Voraussetzung bei der Versicherung. Deine Versicherung übernimmt normalerweise den Schaden. Deine Aufgabe wäre es gewesen, Fotos zu machen. Notfalls zu schauen, ob der Van zu weit hinten gestanden hat und es vielleicht gar nicht hätte dürfen. Sicherlich kennst du den Paragrafen "Vorsicht und GEGENSEITIGE Rücksichtnahme,...". Damit wäre die Frau definitiv auch auf einen Teil ihrer Kosten sitzengeblieben, denn es ist ihre Pflicht so langsam zu fahren, dass sie in einem Parkhaus hätte jederzeit rechtzeitig bremsen können,...
Generell versuchen Versicherungen (logischerweise) ihre Kosten so gering wie möglich zu halten. Du solltest den Unfall sofort bei deiner Versicherung melden. Ein Kostenvoranschlag muß dann bei der Versicherung eingereicht werden und falls du eine Kasko hast, dann auch dein Schaden gleich mit.