ALG1 - MuSchu - Elterngeld - Krankenversicherung?

Hallo ihr Lieben,

ich bin total verwirrt, was den Bezug von MuSchu und Elterngeld betrifft. Nun mehr wie bin ich dann auch krankenversichert?
Aber erstmal von Anfang an:
Ich bin seit dem 1.4. arbeitssuchend sprich beziehe ALG1. Die Bezugsdauer geht bis zum 05.03.2011. Nun bin ich schwanger und der ET soll zum 20.03.2011 sein. Wenn ich MuSchu beantrage, erhalte ich dies von der Krankenkasse und die Beiträge übernimmt die AA? Oder wäre ich in der Zeit beitragsfrei? Wird das MuSchu trotz ALG1-Anspruch bis zum 5.3. darüber hinaus weitergezahlt? Habe ich auch Anspruch auf Elterngeld? Wie bin ich dann versichert?
Ich muss noch erwähnen, dass ich verheiratet bin und mein Mann berufstätig. Ich weiß eben nur nicht, ab wann er für mich aufkommen muss bezgl. Krankenversicherung. Dummerweise sind wir auch in verschiedenen KK. Das ist irgendwie kompliziert. #schwitz
Ich hoffe, ihr könnt meine Fragen verstehen und hoffentlich auch beantworten.
Wäre euch überaus dankbar! #winke

Ganz liebe Grüße
Nadine

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Na da hast du noch einmal geradeso Glück gehabt mit der Zeit.
Du beziehst ALG1 nur bis zum Beginn des Mutterschutzes. Danach meldet dich das Amt automatisch ab, da du nicht mehr vermittelbar bist. Ab dem ersten Tag des Mutterschutzes zahlt die Krankenkasse dein Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG1 an dich aus. Du bist in der Zeit des Mutterschutzes (auch nach der Geburt) beitragsfrei versichert. Elterngeld kannst du ganz normal beantragen. Du hast dann (schätzungsweise) ein Elterngeld von 300€. Bedingung ist, dass du nicht oder nur teizeit arbeiten gehst.

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Sie ist auch in der Zeit des Elterngeldbezuges kostenfrei versichert.

Wie hoch das Elterngeld ist konnte mir meine Glaskugel nicht sagen, deine scheint besser zu sein, denn ich weiß ja nicht, wie lange sie sie ALGI bezogen hat!

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Ich bin seit dem 1.4. arbeitssuchend sprich beziehe ALG1.

Was denn nurn, arbeitssuchend oder arbeitslos?
DAs ist für die KK ein wesentlicher Unterschied!
Wenn der Mutterschutz während des ALGI-Bezuges beginnt bist du solange du Mutterschaftsgeld und/oder Elterngeld beziehst kosntenfrei pflichtversichert. In den meisten Bundesländenr auch bei doppelt so langer Auszahlung doppelt so lange (nur da lohnt es sich meienr Meinugn nach dann mit der Auszahlung).

Anspruch auf Eltenrgeld hast du unabhängig davon wie der Status ist solange du nicht mehr als 30h/Woche arbeitest.

Wenn du Anspruch auf ALGI zu Beginn des Mutterschutzes hast, dann gibt es das weiterhin (ist wie bei auslaufenden Arbeitsverhältnisssen usw.)!

Wenn du nicht mehr kostenfrei versichert bist, kannst du bei deinem Mann in die Familienversicherung, dann gitbs aber z.B. kein Mutterschaftsgeld mehr!

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Ja, du hast recht... also arbeitslos und arbeitssuchend! ;-)

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Hallo,

6 Wochen vor errechneten Termin beginnt deine Mutterschutzzeit. In dieser Zeit hast du Anspruch auf Mutterschutzgeld von der Krankenkasse. Dein Mutterschutzgeld hat die Gleiche Höhe wie das ALG1. Nur WANN das Geld gezahlt wird ist abhängig von der Krankenkasse. Erkundige dich vorher.
Der Bezug vom Mutterschutzgeld endet 8 Wochen nach der Geburt.
Danach hast du Anspruch auf Elterngeld. Jeder Monat mit ALG1 Bezug wird bei der Berechnung mit 0 € reingerechnet. Es werden die letzten 12 vollen Monate vor Mutterschutz gerechnet.
Wenn du ein Jahr Elterngeld beantragst, hast du danach wieder Anspruch auf ALG1. Vorausgesetzt natürlich du hast dann eine Kinderbetreuung. Wenn du eine Vollzeitbetreuung hast, hast du Anspruch auf volles ALG1, wenn du nur eine Teilzeitbetreuung hast nur auf Teilzeit ALG1.
Während der Ganzen Zeit bist du Krankenversichert unabhängig davon ob du verheiratet bist oder nicht.

Wenn du 1 Jahr Elterngeld beantragst und du danach keine Betreuung hast, wirst du über deinen Ehemann Familienversichert. Unverheiratete Frauen brauchen dann eine Arbeit mit mindestens 401€ Brutto.


zum nachlesen
http://bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3156.html

http://bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=89272.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html


Gruß Karin

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Wenn du 1 Jahr Elterngeld beantragst und du danach keine Betreuung hast, wirst du über deinen Ehemann Familienversichert. Unverheiratete Frauen brauchen dann eine Arbeit mit mindestens 401€ Brutto.

Äh, sie können sich aber auch einfach auf eigene Kosten krankenversichern ;)

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Ooohhh.. vielen lieben Dank für eure Antworten! #liebdrueck
Weiß jetzt Bescheid. ;-)
Ich habe mir die ganze Zeit schon Gedanken gemacht wegen der Krankenversicherung.

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Eine Frage habe ich aber noch: über wen ist unser Kind nach der Geburt versichert?

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Kann bei dir mit versichert sein oder bei deinem Mann. Kinder sind beitragsfrei.Oder ist dein Mann privat versichert ?
Lg, Luzie

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Das könnt ihr aussuchen, wenn keiner privat versichert ist. Bei der besseren KK ;)

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